
Sessionsberichte - Archiv
2025
Rückblick auf die Herbstsession 2025
Die Herbstsession der eidgenössischen Räte fand vom 8. bis 26. September statt. Sie galt als letzte Chance für das Reformprojekt des Energiegesetzes und die Verfahren zur Beschleunigung von Projekten. Nach langen Diskussionen war es in der Einigungskonferenz der Kompromiss zum Beschwerderecht der Umweltorganisationen, der die Annahme des Geschäfts in der Schlussabstimmung ermöglicht hat.
Ein weiteres wichtiges Geschäft dieser Session war die SSR-Volksinitiative. Beide Räte haben den Vorschlag zur Senkung der Empfangsgebühr abgelehnt und beschlossen, der Initiative keinen Gegenentwurf gegenüberzustellen. Die Vorlage kommt daher Anfang 2026 vor das Volk.
Diese Session war zugleich die letzte unter dem Vorsitz von Nationalratspräsidentin Maja Riniker und Ständeratspräsident Andrea Caroni, die ihre Ämter anlässlich der Eröffnung der Wintersession im Dezember abgeben werden.
Betreuungszulage: Annäherung an eine mehrheitsfähige Lösung
Der Ständerat hat sich in der Herbstsession erneut mit der konkreten Ausgestaltung der Betreuungszulage befasst. Im Parlament ist man sich einig, dass eine dauerhafte Lösung für die finanzielle Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (21.403) gefunden werden muss. Uneinig sind sich die Räte aber darüber, wie viel Geld der Bund in die Hand nehmen und wofür es verwendet werden soll, sowohl betreffend den Verpflichtungskredit als auch in Bezug auf die Programmvereinbarungen. So will der Ständerat für die ersten vier Jahre nach Inkrafttreten der Zulage maximal 100 Mio. Franken ausgeben, der Nationalrat das Doppelte. Aber insgesamt kommen National- und Ständerat einer mehrheitsfähigen Lösung näher.
Wie der Nationalrat möchte nun auch die kleine Kammer nicht nur die Kantone und Gemeinden, sondern auch den Bund finanziell in die Pflicht nehmen. Dieser Entscheid fiel mit 26 zu 19 Stimmen. Auch sprach sich der Ständerat nun ebenfalls für die Programmvereinbarungen aus, um Angebotslücken zu schliessen und Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen zu schaffen. Weitere Fördergebiete, wie beispielsweise Investitionen in die frühe Förderung, Massnahmen zur Verbesserung der pädagogischen und betrieblichen Qualität der Angebote sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, lehnt der Ständerat dagegen ab. Schliesslich will der Ständerat die Betreuungszulage an die institutionelle Betreuung in einer Landessprache knüpfen. Eltern von Kindern, die im Ausland betreut werden, sollen hingegen nicht von der Zulage profitieren können. Der Nationalrat ist hier anderer Meinung. Das Geschäft geht mit letzten Differenzen zurück in den Nationalrat. Dieser wird sich voraussichtlich in der Wintersession erneut damit befassen. Die Frist zur Behandlung der Volksinitiative wurde um ein Jahr verlängert.
Position SGV: Der SGV nimmt erfreut zur Kenntnis, dass sich die eidgenössischen Räte einer mehrheitsfähigen Lösung annähern. Er begrüsst, dass sich auch der Ständerat für die Programmvereinbarungen ausspricht und den Bund bei der Betreuungszulage in die Pflicht nehmen möchte, wenn auch mit deutlich gekürzten Bundesmitteln von max. CHF 100 Mio. Franken. Der SGV bedauert die Ablehnung der zentralen Förderbereiche Qualität und Vereinbarkeit. Ohne eine qualitative Anpassung der Betreuungsangebote und der besseren Abstimmung auf die Bedürfnisse der Eltern und deren Erwerbstätigkeit verliert die Vorlage grundlegende Pfeiler in Bezug auf die effektive Inanspruchnahme der familienergänzenden Kinderbetreuung. In Anbetracht der fortgeschrittenen Behandlungsdauer dieses Geschäfts und weil das 2003 lancierte und mehrfach verlängerte Impulsprogramm Ende 2026 ausläuft, ersucht der SGV das Parlament, das Geschäft nun bald abzuschliessen.
Motion zur digitalen Unterschriftensammlung an den Bundesrat überwiesen
Der Ständerat hat sich in der Herbstsession mit knappem Mehr von 22 zu 18 Stimmen für eine Motion (24.3851) von Ständerat Benjamin Mühlemann ausgesprochen. Diese fordert, dass Unterschriftensammlungen künftig über digitale Kanäle stattfinden sollen. Der Bundesrat soll beauftragt werden, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen und die entsprechende Technologieplattform resp. die notwendigen digitalen Anwendungen einzuführen. Eine Minderheit war der Ansicht, dass erst Erfahrungen mit Pilotbetrieben (vgl. Geschäft 24.3905) gesammelt werden sollen.
Der Ständerat hat mit seiner Zustimmung zum Geschäft den Änderungsvorschlag des Nationalrates aus der Sommersession akzeptiert, wonach auch künftig Unterschriftensammlungen auf Papier möglich sein sollen. Das Geschäft ist damit an den Bundesrat überwiesen, womit dieser eine entsprechende Gesetzesvorlage erarbeiten muss.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Ständerates inkl. der weiterhin gegebenen Möglichkeit von Unterschriftensammlungen auf dem Papier. Mittel- bis langfristig soll jedoch das E-Collecting zum Standard werden. Die Schaffung der rechtlichen Grundlagen sowie die Durchführung und Auswertung von Pilotbetrieben können parallel stattfinden. Die Pilotbetriebe werden voraussichtlich wertvolle Erkenntnisse darüber bringen, was bei der Einführung von E-Collecting in der Umsetzung zu beachten ist und wie diese mit einem möglichst vertretbaren Aufwand durchgeführt werden kann. E-Collecting hat grundsätzlich ein grosses Potential: Die Gemeinden werden so künftig Unterschriftenbescheinigungen einfacher abwickeln und gefälschte Unterschriften identifizieren können, während sie heute lediglich Verdachtsfälle mitteilen können.
Bedingung dafür ist, dass die E-ID-Vertrauensinfrastruktur als technische Basis dient. Das Gesetz zur E-ID tritt voraussichtlich Mitte 2026 in Kraft – vorausgesetzt, es wird diesen Sonntag an der Urne angenommen.
Post: Nationalrat will flächendeckende Hauszustellung erhalten
Der Nationalrat hat in der Herbstsession einer Motion (25.3948) der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) deutlich mit 151 zu 33 Stimmen zugestimmt. Die Motion fordert einerseits, dass die flächendeckende Hauszustellung von Postsendungen weiterhin für alle ganzjährig bewohnten Häuser in der Schweiz gewährleistet bleibt. Andererseits verlangt sie, dass die heutigen Qualitätsvorgaben für die Laufzeiten von Briefen, Paketen und abonnierten Tageszeitungen im Rahmen der postalischen Grundversorgung nicht gesenkt werden (heute 97% für Briefe, 95% für Pakete und abonnierte Tageszeitungen).
Damit will der Nationalrat entsprechenden Plänen des Bundesrats mit der laufenden Teilrevision der Postverordnung einen Riegel schieben. Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Da sämtliche in der Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Postverordnung vorgesehenen Erleichterungen für die Post wegfielen, sei die Finanzierung der Grundversorgung bis zum Inkrafttreten eines revidierten Postgesetzes nicht gewährleistet.
Das Geschäft geht nun in den Ständerat.
Position SGV: Der SGV bedauert den Entscheid des Nationalrates, auch wenn er für die Anliegen der Motion Verständnis hat. Für den SGV ist es aber unbestritten, dass die Post die Grundversorgung auch in Zukunft eigenwirtschaftlich erbringen und für alle Regionen gewährleisten muss. Das macht eine Weiterentwicklung des Postnetzes bzw. gewisse Anpassungen des Grundversorgungsauftrages unumgänglich. Vor diesem Hintergrund lehnt der SGV die Motion ab, erwartet von der Schweizerischen Post jedoch, dass diese bei der Weiterentwicklung die für die Gemeinden wesentlichen Bedingungen einhält (vgl. Stellungnahme SGV zur Teilrevision der Postverordnung).
So ist es für den SGV unerlässlich, dass für die vom Abbau der Hauszustellung betroffenen Haushalte ausserhalb des Siedlungsgebietes eine Erschliessung mit einem Hochbreitbandanschluss gegeben sein muss. Eine solche ermöglicht es, digitale Briefe und digitale Behördendienstleistungen auch in abgelegenen Gebieten anzubieten (vgl. Stellungnahme SGV zur Gigabitstrategie). Andererseits muss der Abbau zwingend in Absprache mit den betroffenen Gemeinweisen sowie gestaffelt erfolgen. Vor diesem Hintergrund nimmt der SGV auch die vom Bundesrat geplante zehnjährige Übergangsfrist positiv zur Kenntnis.
Parlament lehnt SRG-Initiative ab
Der Ständerat hat die Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» (24.060) in der Herbstsession ohne Gegenantrag abgelehnt. Die Initiative will die Haushaltsabgabe auf CHF 200 pro Haushalt und Jahr senken und die Unternehmensabgabe gänzlich abschaffen. Der Anteil der privaten regionalen Radio- und Fernsehstationen darf dabei in absoluten Zahlen nicht sinken, womit deren prozentualer Anteil deutlich zunehmen würde. Die Erträge der Abgabe würden sich mit der Initiative ungefähr halbieren.
Der Nationalrat hatte die Initiative den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern bereits in der Sommersession nach intensiver Debatte zur Ablehnung empfohlen. Der Bundesrat lehnt die Initiative ebenfalls ab, will aber einen Gegenvorschlag auf Verordnungsstufe umsetzen: Die Haushaltsabgabe soll ab 2027 schrittweise auf 300 CHF pro Jahr sinken, und die Limite für die Entrichtung der Unternehmensabgabe soll von heute 0.5 Mio. auf 1.2 Mio. CHF steigen, womit rund 80 Prozent der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen von der Abgabe befreit wären.
In den Schlussabstimmungen wurde das Geschäft mit 115 zu 76 Stimmen bei 9 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 37 zu 7 bei 1 Enthaltungen Stimmen (Ständerat) angenommen. Damit kommt die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung.
Der Nationalrat hat während der Herbstsession zwei weitere Vorstösse im Medienbereich behandelt. Er hat sich für beide mit einem soliden Mehr ausgesprochen. Die parlamentarische Initiative Bauer (22.407) verlangt, dass der Anteil der Medienabgabe, welcher gemäss RTVG für regionale Radio- und Fernsehsender verwendet wird, von 4-6 Prozent auf 6-8 Prozent steigen soll. Die parlamentarische Initiative Chassot (22.417) will mit maximal einem Prozent des Ertrags der Medienabgabe verschiedene Fördermassnahmen unterstützen, insbesondere für die elektronischen Medien. Es verbleibt jeweils eine Differenz zum Ständerat, womit die Geschäfte zurück an diesen gehen. Bei der parlamentarischen Initiative Bauer betrifft dies die automatische Anpassung der Beiträge an die Inflation, gegen die sich der Nationalrat entgegen der Haltung des Ständerates ausgesprochen hat. Bei der parlamentarischen Initiative Chassot will der Nationalrat den Anteil der anrechenbaren Kosten bei den Fördermassnahmen bei 50% deckeln, während sich der Ständerat für 80% ausgesprochen hatte.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Ablehnung der Initiative durch die Räte. Die damit einhergehende massive Reduktion der Mittel bei der SRG würde den Regionaljournalismus stark gefährden, und dies in Zeiten, in denen der mediale Service public sowieso schon stark gefährdet ist. Eine mediale Vielfalt und eine starke viersprachige SRG ist wichtig für eine lebendige Demokratie und eine qualitativ hochstehende journalistische Grundversorgung, insbesondere auch in den sprachlichen Randregionen. Der bundesrätliche Vorschlag, die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte bis zum Jahr 2029 schrittweise auf jährlich 300 Franken zu senken, geht bereits sehr weit, stellt für die SRG eine Herausforderung dar und gefährdet damit die erwähnte journalistische Grundversorgung. Noch weitergehende Kürzungen wären schlicht unverantwortlich.
Die Debatte folgt aufgrund der Initiative einer falschen Reihenfolge: Vor dem Finanzbedarf muss der Leistungsauftrag der SRG definiert werden, aus welchem sich dann der Finanzbedarf ergibt. Die Art und Weise der Finanzierung ist unabhängig vom Finanzbedarf und muss separat geklärt werden. Es ist klar, dass es längerfristig eine alternative Finanzierung zur heutigen Medienabgabe braucht, welche administrativ sehr aufwendig und ineffizient ist.
Der SGV begrüsst ebenfalls, dass der Nationalrat die parlamentarischen Initiativen Bauer und Chassot angenommen hat. Diese zielen darauf ab, den medialen Service public zu stärken und bilden zusammen mit der parlamentarischen Initiative Bulliard-Marbach (22.423), bei der sich die Räte in der Frühjahrsession auf einen Ausbau der indirekten Presseförderung geeinigt hatten, ein ausgewogenes Paket für die kurz- bis mittelfristige Förderung des akut gefährdeten medialen Service public.
Der schweizweit koordinierte Adressdienst erhält eine zweite Chance
Der Nationalrat hat sich in der Herbstsession mit knappem Mehr von 100 zu 94 Stimmen für das Adressdienstgesetz (23.039) ausgesprochen. Gegen die Vorlage hatten sich die FDP und die SVP ausgesprochen. Mit der Vorlage soll die Gesetzesgrundlage für einen nationalen Adressdienst (NAD) geschaffen werden. Mit diesem sollen die Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie Dritte mit gesetzlichem Auftrag schweizweit die gemeldeten Wohnadressen natürlicher Personen abfragen können. Zugriffsberechtigt werden demnach diejenigen Behörden und Organisationen, die auch die AHV-Nummer systematisch verwenden dürfen. Private sind von der Nutzung ausgeschlossen. Der NAD ist dabei kein Register, sondern ein Dienst, der die Daten der Einwohnerdienste unverändert wiedergibt. Datenhoheit, Datenbearbeitungen und Datenkorrekturen verbleiben wie bisher bei den Einwohnerdiensten der Gemeinden und Kantone.
Mit zwei Differenzen geht das Geschäft zurück in den Ständerat.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Nationalrates. Es ist wichtig, beim Aufbau eines nationalen Adressdienstes vorwärtszumachen. Das Vorhaben ist ein wichtiger Schritt hin zur digitalen Verwaltung. Ein nationaler Adressdienst befördert die Digitalisierung und die Effizienz in der Verwaltung und würde den Aufwand für die Adress- und Wohnsitzrecherche deutlich reduzieren, was letztlich auch der Bevölkerung zugutekommt. Gleichzeitig verbliebe die Datenhoheit wie bisher bei den Einwohnerdiensten der Gemeinden und Kantone.
Heute sind die in den verschiedenen Registern geführten Adressen nicht einheitlich. Gemäss dem Prinzip «Once only» wird ermöglicht, dass eine Adresse nur einmal erfasst wird und alle Verwaltungsstellen, die gemäss der gesetzlichen Grundlage die Berechtigung dazu haben, dann auf diese Adressdaten zugreifen können. Das stärkt die Qualität der vorhandenen Datensätze bzw. Adressdaten. Der Aufwand für die Adress- und Wohnsitzrecherche könnte deutlich reduziert, der schweizweite Abgleich von Adressdaten vereinfacht und die Geschäftsprozesse der öffentlichen Hand effizienter wahrgenommen werden - dies auch im Sinne einer Dienstleistung zuhanden der Bevölkerung.
Der geschätzte volkswirtschaftliche Gesamtnutzen beläuft sich auf beachtliche 7 Mio. CHF pro Jahr. Allein die Kosteneinsparungen durch Anfragen der Krankenkassen als einer der Haupt-Datenbezüger werden auf mehrere Millionen Franken schweizweit geschätzt (vgl. Flyer nationaler Adressdienst). Die Gemeinden und ihre Einwohnerdienste sind in erster Linie Datenproduzenten. Der SGV unterstützt daher die Position, dass die für die Führung der Einwohnerregister zuständigen Gemeinden oder kantonale Stellen (in Vertretung der Gemeinden) von der Gebührenpflicht befreit werden sollen.
Der Nationalrat spricht sich klar für einen schweizweiten elektronischen Betreibungsregisterauszug aus
Der Nationalrat hat die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates für eine Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) (24.065) auf Vorschlag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) stark verändert, und dies fast einstimmig. Der Bundesrat wollte ursprünglich nur, dass bei Betreibungsauskünften in Zukunft eine Wohnsitzüberprüfung stattfinden und die Auskunft aus dem Betreibungsregister die Angabe beinhalten soll, ob die genannte Person im Einwohnerregister des Betreibungskreises erfasst ist oder nicht. Der Nationalrat geht mit dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf deutlich weiter und will eine Rechtsgrundlage für einen schweizweiten elektronischen Betreibungsregisterauszug schaffen. Die Vorlage sieht die Schaffung einer zentralen Datenbank für die gesamte Schweiz vor, wobei die Beitreibungsämter die notwendigen Daten an diese Datenbank senden. Die Identifikation würde über die AHV-Nummer bzw. die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) erfolgen.
Die Vorlage geht nun in den Ständerat.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Nationalrates ausdrücklich (vgl. auch die Stellungnahme im Rahmen der Konsultation der RK-N). Betreibungsregisterauskünfte sind heute auf den Betreibungskreis desjenigen Amtes beschränkt, bei dem das Gesuch eingereicht wird. Dies hat für die Einwohnerinnen und Einwohner gewichtige Nachteile: Bewerben sie sich für eine Mietwohnung – hierfür werden rund 80 Prozent aller Betreibungsregisterauszüge benötigt – so müssen sie in der Regel für jeden Wohnort der letzten fünf Jahre einen separaten Betreibungsregisterauszug vorlegen. Auch für die zuständigen Ämter – in manchen Kantonen ist dies Aufgabe der Gemeinden – bedeutet das Fehlen einer gesamtschweizerischen Datenbank für Betreibungsregisterauskünfte einen substanziellen Mehraufwand. Das heutige System ist ineffizient und schöpft die technischen Möglichkeiten bei Weitem nicht aus. Der Handlungsbedarf ist offensichtlich.
Der SGV setzt sich seit Langem dafür ein, die Digitalisierung in der Verwaltung zu befördern. Die vom SGV als Partner mitgetragene Organisation Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) hat bereits im Juni 2024 das Projekt BRA CH initialisiert, welches den Aufbau einer zentralen Datenbank für Betreibungsregisterauskünfte bezweckt. Sämtliche Betreibungsämter sollen hierzu unter Verwendung der AHV-Nummer bzw. der UID ihre Betreibungsdaten liefern. Damit wird die Effizienz von Verwaltungsprozessen dank Automatisierung erhöht und der Service Public verbessert. Auch die Aussagekraft des Auszugs wird neu eine sehr hohe Qualität haben. Aufgrund des Mengengerüsts dürfte die neue schweizweite Betreibungsregisterauskunft zum wichtigsten Treiber für die Verbreitung der E-ID in der Bevölkerung werden – wenn auch nicht eine der ersten. Es ist daher zentral, dass die Einwohnerinnen und Einwohner zukünftig mittels der E-ID rasch und unkompliziert online eine Selbstauskunft – bei Bedarf über mehrere Betreibungsämter – beziehen können.
Nationalrat lehnt Mitte-Initiative ab
Der Nationalrat lehnt die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare — Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» (25.018) der Mitte-Partei ab, wenn auch nur knapp mit 99 zu 92 Stimmen. Die Initiative bildet das konzeptuelle Gegenstück zur Individualbesteuerung. Sie will in der Bundesverfassung verankern, dass das Einkommen eines Ehepaars zusammengerechnet wird. Für den Steuerbetrag soll dabei neben der gemeinsamen Besteuerung eine alternative Steuerberechnung anhand des Tarifs und der Abzüge für unverheiratete Personen gemäss der Gesetzgebung über die direkte Bundessteuer erfolgen und dann der jeweils tiefere Betrag in Rechnung gestellt werden.
Der Bundesrat lehnt die Initiative mit Hinweis auf den Widerspruch zur Individualbesteuerung und die verminderten Erwerbsanreize ab. Als nächstes wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage beschäftigen. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse dürfte der Entscheid auch da sehr knapp ausfallen. Falls ein Referendum zustande kommt, wird die Volksabstimmung zur Vorlage zur Individualbesteuerung voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 stattfinden.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Ablehnung der Initiative durch den Nationalrat. Mit dieser würde die Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren nicht aus der Welt geschafft, sondern verschärft. Ehepaare wären gegenüber unverheirateten Paaren im schlechtesten Fall gleichgestellt, und in allen anderen Fällen bessergestellt. Dies würde dem verfassungsmässigen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in fundamentaler Weise widersprechen. Nur die in der Sommersession von den Räten knapp verabschiedete Individualbesteuerung (24.026) stellt die Gleichbehandlung sicher. Da die Individualbesteuerung und die Initiative der Mitte-Partei sich gegenseitig ausschliessen, soll das Parlament die Beratungen zur Mitte-Initiative bis auf Weiteres sistieren. Wird gegen die Individualbesteuerung kein Referendum ergriffen oder wird diese in der Volksabstimmung angenommen, so wäre es demokratiepolitische nicht angebracht, die Initiative weiter zu verfolgen.
Ausserdem würde die Initiative gemäss Botschaft des Bundesrates bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von 700 Mio. bis 1.4 Mrd. Franken führen. Neuere Berechnungen der ESTV mit verschiedensten Abzugskombinationen und Splittingvarianten ergeben teilweise – je nach Variante – noch deutlich höhere Mindereinnahmen. Dies ist nicht vertretbar.
Einigung im letzten Moment: Die Änderung des Energiegesetzes kommt doch noch zustande
Die Änderung des Energiegesetzes (23.051) kommt nach über zwei Jahren Beratung doch noch zustande. Mit dem sogenannten Beschleunigungserlass sollen grosse Solarkraftwerke, Windparks und Wasserkraftwerke schneller geplant und bewilligt werden können. Das ist das Ziel der beschlossenen Änderungen im Energiegesetz. Nach hartem Ringen konnten sich die beiden Kammern in Bezug auf das Verbandsbeschwerderecht für Umweltorganisationen einigen. Auf die Forderung des Nationalrats, dass Beschwerden bei den 16 Grossprojekten im Bereich der Wasserkraft zulässig seien, sofern sie von drei berechtigten Organisationen gemeinsam geführt werden, stieg der Ständerat zwar nicht ein. Im Gegenzug befürwortete er aber einen kurzfristig, nicht in der Kommission vorbesprochenen Antrag der Ständeräte Stefan Engler (Mitte/GR) und Thierry Burkart (FDP/AG).
Dieser sieht vor, das Verbandsbeschwerderecht zwar beizubehalten, jedoch nur auf kantonaler Ebene, also ohne die Möglichkeit des Weiterzugs an das Bundesgericht. Diese ständerätliche Minimalvariante fand in der Einigungskonferenz am 23. und 24. September eine Mehrheit. Auch wenn im Nationalrat das Vorgehen des Ständerats (Einzelanträge ohne vorherige Diskussion in den Kommissionen) kritisiert wurde, sprach er sich schlussendlich mit 130 zu 1 Stimmen bei 61 Enthaltungen von links-grüner Seite für den Kompromiss aus.
In den Schlussabstimmungen wurde das Geschäft mit 185 zu 2 Stimmen bei 9 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 44 zu 0 Stimmen, Einstimmigkeit (Ständerat) angenommen.
Position SGV: Für die Gemeinden wie auch für die Kantone ist es von zentraler Bedeutung, dass ein Kompromiss zwischen dem National- und Ständerat gefunden und damit die Vorlage zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Der Beschleunigungserlass ist ein wichtiger Pfeiler für den Ausbau der inländischen Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit unseres Landes. Es ist daher von grosser Bedeutung, dass die Verfahren für Produktionsanlagen von nationalem Interesse nun gestrafft und eine echte Beteiligung der betroffenen Gemeinden an den Entscheidprozessen gewährleistet wird (vgl. Art. 14a 1 und 2).
PFAS: Für das Parlament ist ein vorbeugender Schutz der Gewässer nicht prioritär
Die Motion «PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger, sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten» wurde vom Ständerat in der Sommersession 2025 angenommen. Der Nationalrat ist dem Erstrat gefolgt und hat die Motion am 9. September mit 129 zu 61 Stimmen bei 4 Enthaltungen ebenfalls angenommen. Zukünftig sollen bei der Festlegung von Grenzwerten für PFAS neben Gesundheits- und Umweltrisiken auch die Vollzugstauglichkeit und die wirtschaftlichen Folgen berücksichtigt werden.
Position SGV: Der SGV hat sich in einer Anhörung vor der zuständigen Kommission gegen die Motion 25.3421 ausgesprochen und bedauert, dass dem präventiven Schutz der Gewässer keine Priorität eingeräumt wird. Je höher die Konzentration von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) insbesondere im Trinkwasser ist, desto grösser werden die Investitionen in die Infrastruktur zur Behandlung dieser Mikroverunreinigungen ausfallen. Der präventive Schutz der Gewässer muss daher oberste Priorität haben.
In diesem Zusammenhang fordert der SGV die Schaffung eines auf dem Verursacherprinzip basierenden Finanzierungsinstruments für die Behandlung von Abwasser, analog zum bestehenden VASA-Fonds im Bereich Boden.
Rückblick auf die Sommersession 2025
Die Sommersession ist am Freitag, 20. Juni, mit den Schlussabstimmungen zu Ende gegangen. Mit nur einer Stimme Unterschied hat der Ständerat dem Projekt zur Individualbesteuerung zugestimmt. Weitere wichtige Geschäfte wurden mit positiven Ergebnissen für die Gemeinden abgeschlossen, insbesondere in den Bereichen Kultur und Ergänzungsleistungen. Hingegen wurde der Waldschutz geschwächt: Eine angenommene Motion schränkt die Kompensationsmechanismen ein. Im Bereich der Trinkwasseraufbereitung müssen die Gemeinden weiterhin allein für die Kosten aufkommen, da das Parlament es abgelehnt hat, das Verursacherprinzip im Gesetz zu verankern. Der Beschleunigungserlass befindet sich derzeit in einer Sackgasse und geht ab Montag zurück in die Kommission zur erneuten Beratung.
Änderung des Energiegesetzes: Das Geschäft ist blockiert und geht zurück in die Kommission
Am 5. Juni hielt der Ständerat an einem zentralen Punkt seiner bisherigen Haltung fest: er will das Verbandsbeschwerderecht für Umweltorganisationen bei den 16 Grossprojekten im Bereich der Wasserkraft abschaffen. Damit wies er den Kompromissvorschlag des Nationalrats zurück, der eine Einschränkung des Zugangs zum Beschwerderecht vorsah (nur möglich bei gemeinsamer Einreichung durch drei Organisationen). Der Nationalrat, der sich ursprünglich mit der Frage befassen sollte, hat die Behandlung verschoben – die zuständige Kommission wird sich Ende Juni damit befassen. Das bedeutet, dass das Parlament nun bereits in der zweiten Session in Folge die Beratungen zur Änderung des Energiegesetzes (EnG, 23.051), die eine Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien bezweckt, nicht abschliessen konnte.
Position SGV: Für die Gemeinden – ebenso wie für die Kantone – ist es entscheidend, dass ein Kompromiss gefunden wird und das Projekt verabschiedet werden kann. Es bildet einen Grundpfeiler für die Entwicklung der inländischen Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und soll die Versorgungssicherheit unseres Landes stärken. Dabei ist zentral, die Verfahren für Anlagen von nationalem Interesse zu straffen und gleichzeitig die Mitsprache der Standortgemeinden im Prozess sicherzustellen.
Beim Hauptstreitpunkt – dem Beschwerderecht der Organisationen – sprechen sich die Gemeinden für eine ausgewogene Lösung aus, die das Gesamtprojekt nicht gefährdet.
Parlament stimmt für Lockerungen beim Rodungsersatz
Das Parlament hat am 12. Juni entschieden, dass Waldflächen bei Rodungen nicht mehr zwingend an einem anderen Ort aufgeforstet werden und eine entsprechende Motion (24.3983) aus dem Ständerat an den Bundesrat überwiesen. Dies hat zur Folge, dass die Waldfläche als Ganzes abnehmen wird. Der Nationalrat hiess die Vorlage mit deutlichen 113 zu 75 Stimmen gut.
Position SGV: Der SGV bedauert den Entscheid des Nationalrats, die Motion 24.3983 anzunehmen, da dies den Waldschutz schwächt. Rund 30 % der Schweizer Waldfläche gehören der öffentlichen Hand, viele davon den Gemeinden. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der vielfältigen Waldleistungen – vom Schutz vor Naturgefahren über die Erholung bis zur Klimaregulation. Während die Waldfläche in höheren Lagen zunimmt, steht der Wald im Mittelland und in den Alpentälern unter Druck. Gerade dort sind Aufforstungen als Ausgleich für Rodungen zentral.
Mit Verweis auf den Föderalismus lehnt der Ständerat die Verankerung des Verursacherprinzips bei der Finanzierung von Anlagen zur Wasseraufbereitung ab
Der Ständerat hat die Motion Fluri (20.3052), die eine nationale Finanzierung neuer Infrastrukturen zur Wasseraufbereitung nach dem Verursacherprinzip vorsah, stillschweigend abgeschrieben. Durch die Ablehnung im Zweitrat ist das Geschäft damit erledigt. Der vorgeschlagene Ansatz hätte an das bestehende Finanzierungsmodell für Massnahmen gegen Mikroschadstoffe – darunter auch PFAS – angeknüpft und so die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser auch im Kontext verschärfter Grenzwerte und zunehmender Herausforderungen für die Versorgungssicherheit beim Wasser gewährleistet.
Position SGV: Der SGV bedauert, dass der Ständerat diese Lösung drei Jahre nach Annahme der Motion durch den Nationalrat nun begraben hat. Eine Finanzierung der Trinkwasseraufbereitung nach dem Verursacherprinzip ist aufgrund der vom Bundesrat verschärften Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel notwendig. Der Ansatz hätte an bestehende Finanzierungsmechanismen für Massnahmen gegen Mikroschadstoffe – darunter auch PFAS – angeknüpft und wäre zentral gewesen, um die Qualität des Trinkwassers auch bei steigenden Anforderungen zu sichern. Die alleinige Verantwortung den Gemeinden und Kantonen zu übertragen, greift zu kurz: Die Gemeinden tragen bereits heute den Grossteil der nötigen Investitionen – oft ohne ausreichende finanzielle Unterstützung.
Nationalbibliothek erhält eine modernere Rechtsgrundlage
National- und Ständerat haben ihre Differenzen bei der Modernisierung des Gesetzes über die Schweizerische Nationalbibliothek (Entwurf 3, 24.027) in der Sommersession bereinigt. Neu besteht für die Nationalbibliothek die Verpflichtung, auch elektronisch verfügbare Informationen mit einem Schweiz-Bezug (Helvetica) zu sammeln, zu erschliessen und zu erhalten. Der Nationalrat stimmte der Vorlage als Teil der Kulturbotschaft 2025 – 2028 am 3. Juni zu.
Bei der bisherigen Beratung dieser Bundesvorlage war der Sammlungsauftrag frei zugänglicher Inhalte mit Schweiz-Bezug an sich unbestritten, nicht so aber ein allfälliger Vergütungsanspruch für nicht frei zugängliche, elektronisch verfügbare Informationen. Der Nationalrat lehnte in der letzten Wintersession eine Regelung ab, gemäss welcher solche Rechteinhaber keine Vergütung erhalten sollen. Bei der zweiten Beratung des Gesetzes setzte sich nun am Dienstag in der grossen Kammer ein Kompromissvorschlag durch, der von der zuständigen Ständeratskommission ausgearbeitet worden war.
Der Vorschlag sieht vor, dass der Zugriff auf nicht frei zugängliche Inhalte nur vor Ort in der Nationalbibliothek möglich ist. Die Online-Konsultation solcher Werke wird Nutzerinnen und Nutzern gewährt, deren Identität überprüft wurde. Weiter wird die Nationalbibliothek zur Unterstützung der Kulturschaffenden einen jährlichen Beitrag in den Kulturfonds einer Verwertungsgesellschaft einzahlen müssen. Im Nationalrat setzte sich damit eine Mehrheit für eine Vergütungspflicht durch.
In den Schlussabstimmungen wurde die Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerische Nationalbibliothek mit 132 zu 63 Stimmen und 2 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 41 zu 2 Stimmen (Ständerat) angenommen.
Position SGV: Der SGV hätte es bevorzugt, wenn das Sammeln und Vermitteln elektronisch verfügbarer Informationen kostenlos geblieben wäre, kann den Entscheid der beiden Räte im Sinne einer Kompromisslösung aber unterstützen.
Individualbesteuerung nimmt letzte parlamentarische Hürde
Der Ständerat hat in der Sommersession die letzten Differenzen zum Nationalrat beim indirekten Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative (24.026) ausgeräumt, welche eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung fordert. Er hat sich dabei beim Steuertarif für einen Kompromissvorschlag des Nationalrates ausgesprochen, der sich bezüglich der Mindereinnahmen mit geschätzten 600 Mio. jährlich bei der direkten Bundessteuer zwischen einem früheren Vorschlag des Ständerates und dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates bewegt. Auch bei den kinderbezogenen Abzügen ist der Ständerat dem Nationalrat gefolgt: Er besteht nicht mehr auf der Übertragbarkeit auf das andere Elternteil, falls diese das steuerbare Einkommen nicht mehr verringern. Beide Entscheide fielen hauchdünn mit Stichentscheid des Präsidenten.
Die Volksinitiative selbst empfiehlt der Ständerat dem Stimmvolk zur Annahme, ebenfalls mit Stichentscheid des Präsidenten. Er folgt damit dem Nationalrat, der sich bereits in der Sondersession im Mai für die Initiative ausgesprochen hatte. Auch dieser Entscheid fiel mit 98 zu 96 Stimmen äussert knapp aus.
In den Schlussabstimmungen wurde das Geschäft mit 101 zu 93 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 22 zu 21 Stimmen (Ständerat) angenommen.
Das Geschäft untersteht dem fakultativen Referendum, welches als sicher gilt. Daher wird aller Voraussicht nach das Stimmvolk das letzte Wort haben.
Position SGV: Der SGV unterstützt die Abschaffung der Heiratsstrafe, solange die Vorlage für die Gemeinden sowohl finanziell verkraftbar ist als auch mit einem vertretbaren administrativen Aufwand umgesetzt werden kann. Die Individualbesteuerung sichert die Aufhebung der Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren. Der SGV begrüsst, dass der Ständerat bei den letzten Differenzen dem Nationalrat gefolgt ist und auf die Übertragbarkeit der kinderbezogenen Abzüge verzichtet hat. Diese hätte in fundamentalter Weise dem Grundgedanken der Individualbesteuerung widersprochen, die positiven Erwerbsanreize reduziert, substanzielle Steuerausfälle zur Folge gehabt und Steuerverfahren auf unnötige Weise verkompliziert und damit administrativen Mehraufwand für Steuerbehörden und steuerpflichtige Personen bedeutet.
Die Individualbesteuerung gilt für alle Staatsebenen. Wichtig ist nun, dass der Bund Kantone und Gemeinden in die Umsetzung eng miteinbezieht und die im Gesetz vorgesehene Karenzfrist für das Inkrafttreten von 6 Jahren nach Ablauf der Referendumsfrist oder nach einer allfälligen – angesichts der Mehrheitsverhältnisse sehr wahrscheinlichen – Volksabstimmung nötigenfalls voll ausnutzt. Die organisatorischen, technischen und personellen Auswirkungen sind weitreichend und können zum heutigen Zeitpunkt nur schwer abgeschätzt werden.
Die Räte einigen sich auf die EL-Vorlage für betreutes Wohnen im Alter
Die Räte haben sich in der Sommersession auf die künftige Unterstützung beim betreuten Wohnen geeinigt (24.070). Mit der «EL-Vorlage für betreutes Wohnen im Alter» werden auf Bundesebene erstmals die Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Betreuungsleistungen über die EL sichergestellt. Heute sind viele EL-Bezügerinnen und Bezüger trotz niedriger Pflegestufe in Altersheimen. Mit der vom Parlament angenommenen Änderung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sollen künftig unnötige und verfrühte Heimeintritte verhindert und die Autonomie älterer Menschen gestärkt werden.
Der Nationalrat hatte der Vorlage in der Wintersession 2024 als Erstrat mit Anpassungen zugestimmt und vorgesehen, dass der psychosoziale Aspekt der Betreuung aufgenommen und den Kantonen eine flexiblere Handhabung der Pauschalen ermöglicht wird. In der Sommersession sprach sich der Ständerat im Rahmen seiner ersten Beratung für den Anspruch auf eine Förderung der Alltagsgestaltung und der sozialen Teilhabe aus. Diese Punkte hatten die Kantone und auch der Gemeindeverband im Vorfeld unterstützt. In der zweiten Sessionswoche schloss er sich beim letzten umstrittenen Punkt stillschweigend dem Nationalrat an: So soll der Bundesrat im Einzelnen regeln, wie mit den Vergütungen zu verfahren ist, wenn eine betroffene Person teilweise in einer Institution und teilweise zu Hause wohnt.
In den Schlussabstimmungen vom 20. Juni 2025 stimmte der Nationalrat der Vorlage mit 131 zu 65 Stimmen bei einer Enthaltung und der Ständerat mit 37 zu 3 bei 3 Enthaltungen zu.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments als wichtigen ersten Schritt hin zu besseren Rahmenbedingungen für eine gute, bedarfsgerechte Betreuung im Alter. Die Zahl der betagten Menschen, die Betreuung benötigen, wird sich in den nächsten 20-30 Jahren massiv erhöhen. Ein Grossteil wird dabei nicht auf die Unterstützung von Angehörigen zurückgreifen können.
Mit der vom Parlament angenommenen EL-Vorlage wird die Autonomie der älteren Menschen gefördert und unnötige Heimeintritte verhindert. Der auf Bundesebene festgelegte Rahmen des Leistungskatalogs mit den flexiblen Pauschalen lässt den Kantonen den notwendigen Handlungsspielraum. Der SGV begrüsst den Entscheid der Räte, die Förderung der Alltagsgestaltung und der sozialen Teilhabe in Art. 14a Abs. 1 Bst. e aufzunehmen, damit die Pauschalen ihre volle Wirkung entfalten können. Das Kostendach der Pauschale bleibt dabei unverändert. Es geht also nicht um einen Ausbau, sondern um eine wirkungsvolle Ausrichtung der Vorlage.
Nationalrat lehnt SRG-Initiative klar ab
Der Nationalrat hat in der Sommersession die Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» (24.060) dem Volk nach einer intensiven, über drei Tage verteilten Debatte mit deutlichem Mehr von 116 zu 74 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Nur die SVP sowie Teile der FDP konnten sich für die Vorlage erwärmen. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Minderheitsantrag der SVP, welche die Initiative an die Kommission zurückweisen wollte mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Dieser hätte eine Entlastung der Haushalte und Unternehmen, eine Eingrenzung der Rolle der SRG in den Bereichen Unterhaltung, Sport und Online-Aktivitäten sowie mehr politische Einflussnahme bei der Vergabe von Konzessionen du der Definition des Service Public beinhalten sollen. Auch einen Antrag der Ratslinken, wonach die Finanzierung künftig über einen unabhängigen, durch 0.4 Mehrwertsteuerprozente gespeisten Fonds erfolgen soll, lehnte der Nationalrat ab.
Die Initiative will die Haushaltsabgabe auf CHF 200 pro Haushalt und Jahr senken und die Unternehmensabgabe gänzlich abschaffen. Der Anteil der privaten regionalen Radio- und Fernsehstationen darf dabei in absoluten Zahlen nicht sinken, womit deren prozentualer Anteil deutlich zunehmen würde. Die Erträge der Abgabe würden sich mit der Initiative ungefähr halbieren.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, will aber einen Gegenvorschlag auf Verordnungsstufe umsetzen: Die Haushaltsabgabe soll ab 2027 schrittweise auf 300 CHF pro Jahr sinken. Die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) formulierte zwei Gegenentwürfe (25.400 und 25.433), welche den Initianten stark entgegenkamen und ebenfalls für massive Ertragsausfälle gesorgt hätten. Beide wurden jedoch von der ständerätlichen Kommission (KVF-S) im Februar und April mit Verweis auf den Gegenvorschlag des Bundesrats deutlich abgelehnt, worauf die KVF-N ihre Vorschläge zurückzog.
Das Geschäft geht nun in den Ständerat. Die KVF-S befasst sich bereits am 11. August damit.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Nationalrates. Er lehnt die Initiative entschieden ab. Die damit einhergehende massive Reduktion der Mittel bei der SRG würde den Regionaljournalismus stark gefährden, und dies in Zeiten, in denen mediale Service public sowieso schon stark gefährdet ist. Eine mediale Vielfalt und eine starke viersprachige SRG ist wichtig für eine lebendige Demokratie und eine qualitativ hochstehende journalistische Grundversorgung, insbesondere auch in den sprachlichen Randregionen. Der bundesrätliche Vorschlag, die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte bis zum Jahr 2029 schrittweise auf jährlich 300 Franken zu senken, geht bereits sehr weit, stellt für die SRG eine Herausforderung dar und gefährdet damit die erwähnte journalistische Grundversorgung. Noch weitergehende Kürzungen wären schlicht unverantwortlich.
Die Debatte folgt aufgrund der Initiative einer falschen Reihenfolge: Vor dem Finanzbedarf muss der Leistungsauftrag der SRG definiert werden, aus welchem sich dann der Finanzbedarf ergibt. Die Art und Weise der Finanzierung ist unabhängig vom Finanzbedarf und muss separat geklärt werden. Es ist klar, dass es längerfristig eine alternative Finanzierung zur heutigen Medienabgabe braucht, welche administrativ sehr aufwendig und ineffizient ist.
Nationalrat macht den Weg frei für Pilotbetrieb beim E-Collecting
Der Nationalrat hat eine Motion von Ständerat Matthias Michel (24.3905) 124 zu 66 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Mit dieser wird der Bundesrat beauftragt, ein Pilotprojekt zu initiieren, um das elektronische Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden (E-Collecting) zu erproben. Die E-ID-Vertrauensinfrastruktur soll dazu als technische Grundlage dienen. Der Bundesrat befürwortet die Motion und der Ständerat hatte sie in der Wintersession 2024 angenommen. Der Bundesrat hat in Erfüllung eines Postulates der staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) einen ausführlichen Bericht zur Thematik erstellt.
Eine weitergehende Motion (24.3851) von Ständerat Benjamin Mühlemann wurde ebenfalls angenommen, mit 95 zu 91 Stimmen bei 6 Enthaltungen jedoch nur knapp. Gegen die Motion haben sich Vertreter der SVP und der Mitte wegen staatspolitischer Bedenken ausgesprochen. Die Motion fordert konkret, dass Unterschriftensammlungen künftig über digitale Kanäle stattfinden sollen. Der Bundesrat soll beauftragt werden, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen und die entsprechende Technologieplattform resp. die notwendigen digitalen Anwendungen einführen. Die SPK-N hatte die Motion dahingehend abgeändert, dass auch künftig Unterschriftensammlungen auf Papier möglich sein sollen. Damit geht das Geschäft wieder in die ständerätliche Kommission.
Position SGV: Der SGV befürwortet beide Motionen mit der Einschränkung, dass Unterschriftensammlungen auf Papier weiterhin möglich sein sollen. Mittel- bis langfristig soll jedoch das E-Collecting zum Standard werden. Heute gibt es eine systeminhärente Missbrauchsgefahr: Jenseits des Abgleichs, ob eine Person in einer Gemeinde lebt und stimmberechtigt ist, können die Gemeinden heute nicht feststellen, ob Unterschriften bei Volksinitiativen oder Referenden gefälscht worden sind; sie können der Bundeskanzlei lediglich Verdachtsfälle mitteilen. Das Potential von E-Collecting ist daher in dieser Hinsicht gross. Auch kann E-Collecting den organisatorischen Aufwand für alle Beteiligten deutlich reduzieren. Bedingung dafür ist, dass die E-ID-Vertrauensinfrastruktur als technische Basis dient. Das Gesetz zur E-ID tritt voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Kraft. Die E-ID kommt also bald.
Rückblick auf die Sondersession 2025
Individualbesteuerung: Nationalrat will keine Übertragbarkeit kinderbezogener Abzüge
Die Debatte um die Individualbesteuerung (24.026) ging gestern 7. Mai in eine neue Runde: Der Nationalrat hat in einer intensiven Debatte gegen den Widerstand der SVP und der Mitte mit knappem Mehr (101 gegen 95) beschlossen, auf einen Kompromissvorschlag seiner vorberatenden Kommission beim Steuertarif einzugehen. Dieser Vorschlag liegt zwischen der ursprünglichen Variante des Bundesrates, welche Mindereinnahmen von 870 Mio. CHF verursacht hätte, und dem Vorschlag des Ständerates mit einem deutlich progressiver ausgestalteten Steuertarif, welcher die Mindereinnahmen auf 380 Mio. CHF begrenzt hätte. Er würde noch zu Mindereinnahmen von geschätzten 600 Mio. CHF führen.
Ausserdem hat der Nationalrat den Vorschlag des Ständerates abgelehnt, kinderbezogene Abzüge von einem Elternteil auf den anderen zu übertragen. Nur die SVP-Fraktion hat für den Vorschlag gestimmt.
Position SGV: Der SGV begrüsst, dass der Nationalrat die Übertragbarkeit der kinderbezogenen Abzüge abgelehnt hat. Solche widersprechen in fundamentalter Weise dem Grundgedanken der Individualbesteuerung, würden die positiven Erwerbsanreize reduzieren, hätten substanzielle Steuerausfälle zur Folge und würden Steuerverfahren auf unnötige Weise verkomplizieren und damit administrativen Mehraufwand für Steuerbehörden und steuerpflichtige Personen bedeuten.
Das Geschäft geht damit wieder zurück in den Ständerat, welcher sich voraussichtlich in der Herbstsession wieder mit dem Geschäft befassen wird.
Betreuungszulage: Einigung auf ständerätliches Finanzierungsmodell, doch Nationalrat beharrt auf Weiterführung der Programmvereinbarungen
Im Parlament herrscht Konsens darüber, dass eine dauerhafte Lösung für die finanzielle Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (21.403) gefunden werden muss. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat im Rahmen der Sondersession am 6. Mai einer Betreuungszulage zugestimmt, welche ähnlich wie die Elternzulage, Eltern bei den Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung entlasten soll. Vorgesehen ist eine Betreuungszulage für Kinder bis acht Jahre. Diese beträgt monatlich mindestens 100 Franken, wenn Kinder an einem Tag pro Woche in einer Institution betreut werden, und max. 500 Franken. Das ständerätliche Modell sieht vor, dass die Betreuungszulage analog den Familienzulagen über Beiträge der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden und der Kantone finanziert werden soll. Der SGV bedauert, dass eine direkte Bundesbeteiligung im Sinne des ursprünglichen nationalrätlichen Modells und der Minderheit Prelicz-Huber (Art. 16a Abs. 2) nicht übernommen wurde.
Position SGV: Beide Räte wollen die Vorlage als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)» präsentieren. Die grosse Kammer beharrt aber im Gegensatz zum Ständerat auf der Weiterführung der Programmvereinbarungen, und will den Bund finanziell stärker in die Pflicht nehmen. Dieser soll in den ersten vier Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes 200 Mio. Franken investieren, was der SGV ausdrücklich begrüsst. Mit den Programmvereinbarungen werden für die Kantone Anreize geschaffen, um weiter in die frühe Förderung zu investieren, Angebotslücken zu schliessen und institutionelle Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen zu schaffen. Die Programmvereinbarungen sollen während 14 Jahren gelten.
Mit diesen Differenzen geht die Vorlage nun zurück an den Ständerat.
Rückblick auf die Frühjahrssession 2025
Frühjahrssession im Zeichen der Anerkennung der Rolle der Gemeinden
Am Freitagmorgen, 21. März, haben die eidgenössischen Räte die Frühjahrssession 2025 mit den Schlussabstimmungen abgeschlossen. Es wurden mehrere wichtige Entscheide getroffen, welche die zentrale Rolle der Gemeinden bei der Umsetzung der Bundespolitik bestätigen und in bedeutenden Dossiers für mehr Planungssicherheit sorgen.
Die breite Mehrheit, die in beiden Räten die Erhöhung der Presseförderung unterstützt hat, sendet ein klares Signal an den Bund: Im Rahmen der künftigen Sparmassnahmen darf dieser Beitrag nicht infrage gestellt werden. Die Medienvielfalt – insbesondere auf lokaler Ebene – ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Mit diesem Entscheid ist die Situation für die kommenden sieben Jahre nun geklärt.
Das Parlament konnte den Beschleunigungserlass, mit dem die Bewilligungsverfahren für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse vereinfacht und beschleunigt werden sollen, nicht zu Ende beraten. Die Differenzbereinigung hierzu geht weiter. Hingegen haben sich die Räte bei der geplanten Solaroffensive geeinigt: Das Parlament beschloss, den sogenannten Solarexpress, also den beschleunigten und finanziell geförderten Bau von alpinen Solaranlage, zu verlängern und nahm das entsprechende Energiegesetz in den Schlussabstimmungen an.
Was die Post betrifft, so hat der Ständerat eine Motion abgelehnt, die eine Sistierung der Revision der Postverordnung verlangt hätte. Nun zeichnet sich ein Kompromiss ab: Eine Übergangsfrist von zehn Jahren soll es ermöglichen, die Anpassung der Zustellpflicht schrittweise und in enger Abstimmung mit den Gemeinden umzusetzen.
Alle weiteren Geschäfte mit Auswirkungen auf die kommunalen Zuständigkeiten finden Sie im untenstehenden Sessionsrückblick. Diese Frühjahrssession zeigte einmal mehr: Die Gemeinden sind und bleiben unverzichtbare Akteure im föderalistischen Gefüge der Schweiz.
Ständerat spricht sich mit knappem Mehr für die Individualbesteuerung aus
Nach dem Nationalrat sprach sich am 10. März nun auch der Ständerat für die Individualbesteuerung (24.026) aus, wenn auch äusserst knapp mit 23 zu 21 Stimmen. Dabei schafft er einige gewichtige Differenzen zum Nationalrat: Kinderabzüge, welche bei einem Elternteil das steuerbare Einkommen nicht mehr reduzieren, sollen unabhängig vom Zivilstand auf das andere Elternteil übertragen werden können. Damit sollen Alleinverdienerpaare entlastet werden. Um die Steuerausfälle zu begrenzen, sollen im Gegenzug die Kinderabzüge nicht mehr auf 12'000 CHF pro Kind erhöht werden, sondern nur noch auf 10'700 CHF.
Überraschend deutlich (mit 29 zu 14 Stimmen) hat auch ein Antrag der Ratslinken eine Mehrheit gefunden, welcher für 10 Jahre einen deutlich progressiveren Steuertarif fordert. Dank diesem reduzieren sich die prognostizierten Steuerausfälle von einer Milliarde auf 380 Mio. CHF jährlich. Auch spricht sich der Ständerat gegen den Vorschlag seiner vorberatenden Kommission aus, dass Ehepaare weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung einreichen sollen.
Die Vorlage geht nun zurück in den Nationalrat, welcher sich voraussichtlich in der Sommersession wieder dem Geschäft widmet. Dieser hatte in der Herbstsession 2024 ebenfalls mit einer knappen Mehrheit der Vorlage für die Individualbesteuerung und damit dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative der FDP Frauen zugestimmt. Mit der Vorlage sollen die Heiratsstrafe beseitigt und positive Erwerbsanreize geschaffen werden Die Beratung zur Volksinitiative selbst ist sistiert, bis die Beratung über den indirekten Gegenvorschlag abgeschlossen ist. Die Beratungsfrist wurde bis zum 8. März 2026 verlängert.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Ständerates grundsätzlich. Die Individualbesteuerung sichert die Aufhebung der Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren. Auch unterstützt er einen progressiveren Steuertarif für eine Übergangsfrist für 10 Jahre, um die Steuerausfälle abzumildern und Mehrbelastungen für den Mittelstand zu begrenzen.
Die Übertragbarkeit der Kinderabzüge bildet jedoch einen Widerspruch zum Grundgedanken der Individualbesteuerung und mindert die positiven Erwerbsanreize, welche mit der Vorlage geschaffen werden sollen. Ausserdem brächte eine solche Regelung neuen administrativen Aufwand und rechtliche Fragen mit sich, etwa wenn die Steuererklärung eines Elternteiles angefochten wird. Der SGV sieht die Übertragbarkeit der Kinderabzüge daher kritisch.
Ausserdem hat der SGV an der Anhörung vor der WAK-N im Februar 2022 ausführlich dargelegt, dass dieser grundlegende Paradigmenwechsel für die Gemeindeebene nicht abschätzbare, weitreichende Konsequenzen haben wird (Verlust an Steuereinnahmen, Mehraufwand organisatorisch, technisch und personell). Für den SGV ist entscheidend, dass die Vorlage für die Gemeinden mit einem vertretbaren administrativen Aufwand umgesetzt werden kann. Den Kantonen und Gemeinden muss ein Umsetzungshorizont von mindestens zehn Jahren eingeräumt werden. Ferner darf die Individualbesteuerung in keinem Bereich zu einer Spaltung der Gesellschaft führen.
Räte einigen sich nach hartem Ringen auf eine Erhöhung der Presseförderung
Der Nationalrat ist in der Frühjahrsession bei der Presseförderung dem Ständerat gefolgt. Dieser hat eine Kompromisslösung vorgeschlagen: Die indirekte Presseförderung wird von 30 auf 40 Mio. Franken jährlich erhöht und es wird eine neue Förderung über 25 Mo. CHF für die Frühzustellung während der Woche eingeführt. Die Beträge für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse bleiben unverändert bei 20 Mio. CHF. Die Regelung gilt für die nächsten 7 Jahre und soll insbesondere den kleinen regionalen Zeitungsverlagen Raum geben, um die Transformation hin zu mehr digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Ursprünglich sah die parlamentarische Initiative (22.423) eine grosszügigere Förderung vor (Indirekte Presseförderung: 45 Mio., Frühzustellung: 30 Mio., Mitgliedschafts- und Stiftungspresse: 30 Mio.) Die nun gefundene Lösung stellt einen Kompromiss nach hartem Ringen dar. Der Nationalrat wollte bei den ersten beiden Punkten der Initiative Folge leisten, die Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse jedoch gänzlich streichen. Der Ständerat hat darauf in der Herbstsession den Kompromiss vorgeschlagen, dem der Nationalrat nun zugestimmt hat.
In den Schlussabstimmungen wurde das Geschäft mit 115 zu 53 Stimmen bei 23 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 34 zu 11 Stimmen (Ständerat) angenommen.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Einigung auf eine Erhöhung der Mittel für die Presseförderung, auf die Einführung einer Förderung der Frühzustellung und auf die Beibehaltung der Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse. Die Pressevielfalt, welche unabdingbar ist für die demokratische Meinungsbildung, ist in der Schweiz vor allem auf regionaler und lokaler Ebene bedroht. Die Finanzierung gestaltet sich aufgrund rückgängiger Werbeeinnahmen und der beschränkten Zahlungsbereitschaft für Online-Inhalte immer schwieriger.
Wichtig ist ebenfalls die Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse. Magazine und Zeitschriften von nicht gewinnorientierten Organisationen wie Vereinen oder Stiftungen sind eine wichtige Informationsquelle. So ermöglicht der SGV mit dem einzigen verbliebenen, mehrsprachigen Kommunalmagazin «Schweizer Gemeinde» eine Vernetzung der Gemeinden über die Sprachgrenzen hinweg. Die Gemeinden profitieren von konkreten Erfahrungsberichten und Praxisbeispielen anderer Gemeinden.
Der Entscheid der Räte ist zudem ein wichtiges Signal an den Bundesrat im Rahmen des Entlastungspaketes 2027. Dieser will dabei die indirekte Presseförderung gegenüber dem heutigen Stand halbieren. Das Parlament hat mit dem Entscheid die Wichtigkeit der Förderung anerkannt und gezeigt, dass Kürzungen hier nicht angebracht sind.
Parlament will Weiterentwicklung des Postnetzes nicht behindern – nun ist der Bundesrat in der Pflicht
Nachdem der Nationalrat der Motion 24.3816 in der Herbstsession 2024 zugestimmt hatte, lehnte der Ständerat das Geschäft auf Empfehlung seiner vorberatenden Kommission am 11. März mit 24 zu 17 Stimmen ab. Im Rahmen der Debatte hat Bundesrat Rösti eine Lösung für die umstrittene Rückkehr zum Siedlungsbegriff für die Zustellung skizziert: Im Rahmen seiner geplanten Revision der Postverordnung soll eine Übergangsfrist von 10 Jahren für eine schrittweise Umsetzung der Anpassung der Zustellungspflicht von ganzjährig bewohnten Häusern hin zu ganzjährig bewohnten Siedlungen sichergestellt werden.
Die Bestrebungen der Post, die Umwandlung des Poststellennetzes weiter voranzutreiben und den Bestand an eigenbetriebenen Filialen von derzeit etwa 800 auf 600 Poststellen bis zum Jahr 2028 zu reduzieren sowie die Absicht des Bundesrats, die Postverordnung zu revidieren, hatten die Politik auf den Plan gerufen. Mit der Motion wollte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats den Bundesrat beauftragen, bis zum Abschluss einer Revision des Postgesetzes auf Anpassungen der Postverordnung zu verzichten. Die Post sollte zudem verpflichtet werden, ihre Pläne zum Verzicht auf die Zustellung in Kleinsiedlungen, zur Schliessung von Poststellen und zur Reduktion der Pünktlichkeit von Paketen und Briefen zu sistieren. Der Nationalrat hat der Motion in der Herbstsession 2024 zugestimmt.
Mit der Ablehnung des Ständerates ist die Motion vom Tisch. Der Bundesrat will nun im Sommer die Eckwerte für die Revision des Postgesetzes verabschieden und danach eine Vorlage erarbeiten. Diese würde planmässig 2026 in die Vernehmlassung gehen und die Botschaft dem Parlament im ersten Halbjahr 2027 vorgelegt werden.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Ablehnung der Motion. Diese griff berechtigte Anliegen auf, wäre aber zu weit gegangen und hätte eine Weiterentwicklung des Postnetzes praktisch sistiert. Für den SGV ist unbestritten, dass die Post die Grundversorgung auch in Zukunft eigenwirtschaftlich erbringen muss. Das macht eine Weiterentwicklung des Grundversorgungsauftrags unumgänglich. Eine Modernisierung darf aber nicht auf Kosten einer guten sowie für alle Regionen und deren Bevölkerung zugänglichen Grundversorgung erfolgen. So lehnt es der SGV ab, dass die Zustellung in alle ganzjährig bewohnten Häuser nur drei Jahre nach Inkrafttreten auf dem Verordnungsweg wieder aufgehoben werden soll. Das wäre ein Rückschritt und würde ländliche und periphere Regionen überproportional stärker belasten als Städte und Agglomerationen.
Ein Kompromiss könnte der von Bundesrat Rösti erwähnte schrittweise Abbau der Zustellungspflicht innerhalb einer Übergangsphase von 10 Jahren sein, während der Alternativen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden erarbeitet werden können. Der SGV sieht den Bundesrat nun in der Pflicht, die Postverordnung entsprechend zu revidieren.
Im Fokus der Weiterentwicklung des Grundversorgungsauftrags muss ein qualitativ guter Service public mit Post- und Zahlungsdiensten stehen. Digitale Services sollen weiter ausgebaut werden. Daneben sind auch die Bedürfnisse nach analogen Angeboten wie Bargeld zu berücksichtigen. Parallel zur geplanten Einführung eines digitalen Briefs muss die A-Post in einer Übergangsphase Teil der Grundversorgung bleiben. Entscheidend ist, dass die lokalen Behörden frühzeitig in den Umbau des Postnetzes einbezogen werden, und nicht erst dann, wenn die Schliessung einer Postfiliale ansteht. Es braucht einen Austausch zwischen der Post und den Gemeinden auf Augenhöhe, um die Weiterentwicklung des Postnetzes gemeinsam planen und gemeinsam nach geeigneten Lösungen suchen zu können.
Differenzbereinigung zum Beschleunigungserlass geht weiter. Parlament nimmt Verlängerung Solarexpress an
Mit dem Beschleunigungserlass sollen die Planungs- und Bewilligungsverfahren für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse vereinfacht und beschleunigt werden (23.051). Ziel ist ein Ausbau der erneuerbaren Energien, um die Versorgungssicherheit insbesondere im Winter zu verstärken.
Die von Nationalrat und Ständerat in der Frühjahrssession behandelten Punkte der Differenzbereinigung umfassten vor allem das Beschwerderecht, die Ausgleichsmassnahmen, die alpinen Photovoltaikanlagen und die Mitbestimmung der Gemeinden im Rahmen des beschleunigten Verfahrens. Im letzten Punkt schloss sich der Nationalrat im Grundsatz dem Ständerat an: Die Gemeinden sollen mitbestimmen können, solange die Kantone in ihrer Gesetzgebung nichts anderes vorsehen. Der Nationalrat fügte in Art. 14a Abs. 1bis allerdings noch die Präzisierung «Soweit bestehendes oder künftiges kantonales Recht (…)» hinzu. Es bleibt damit eine letzte Differenz in diesem Punkt.
Am Ende konnte der Beschleunigungserlass zum Ausbau von einheimischer Wasser-, Solar- und Windkraft nicht wie geplant in der laufenden Frühjahrssession zu Ende beraten werden. Wegen gewichtiger Differenzen hat die zuständige Ständeratskommission entschieden, das Geschäft noch einmal vertieft zu prüfen.
Hingegen haben sich die Räte bei der geplanten Solaroffensive geeinigt: Das Parlament beschloss, den sogenannten Solarexpress, also den beschleunigten und finanziell geförderten Bau von alpinen Solaranlagen, zu verlängern.
In den Schlussabstimmungen wurde das Energiegesetz (Realisierung von geplanten alpinen Fotovoltaikanlagen) mit 123 zu 67 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 44 zu 1 Stimmen (Ständerat) angenommen.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Nationalrates, dass die Zustimmung der Standortgemeinden formell im Gesetz verankert werden soll. Der Einbezug der Standortgemeinden im Rahmen des beschleunigten Verfahrens für erneuerbare Energieanlagen ist unabdingbar und eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz und Legitimität der Projekte.
Parlament schafft gesetzliche Basis für thermische Stromreserve
Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Vorlage zur Verankerung der Stromreserve im Stromversorgungsgesetz (24.033) angenommen. Die Reserve wird zurzeit durch eine Verordnung geregelt, die 2026 ausläuft, über deren mögliche Verlängerung jedoch aktuell eine Vernehmlassung läuft. Für den Ständerat stellt die Stromreserve ein Kriseninstrument dar, mit dem die Nachfrage in kritischen Situationen gedeckt werden kann. Die finanzielle Unterstützung von Wärmekraftkopplungsanlagen (WKK), die ganz oder teilweise mit fossilen Energieträgern betrieben werden, war Thema der Diskussion und kam nicht durch. Ausserdem hat sich der Ständerat mit einigen Änderungen dem Vorschlag des Nationalrates über eine verbrauchsseitige Reserve angeschlossen. Es bestehen noch weitere Differenzen, und das Geschäft geht daher zurück an den Nationalrat.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Vorlage, da sie die gesetzlichen Grundlagen für die Erstellung einer Stromreserve schafft, die im Krisenfall genutzt werden kann.
Er ist jedoch der Ansicht, dass die Nutzung der Reserve angesichts der territorialen und ökologischen Auswirkungen von Reservekraftwerken die Ausnahme bleiben muss. In diesem Zusammenhang ist es von entscheidender Bedeutung, dass die betroffenen Gemeinden in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden und dass mögliche Erleichterungen bei den Bestimmungen zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz so weit wie möglich vermieden werden. Eine Stromreserve stellt keine dauerhafte Lösung zur Verbesserung der Versorgungssituation dar. In diesem Sinne begrüsst der SGV den Beschluss des Ständerates, die Unterstützung von Anlagen, die mit fossilen Energien betrieben werden, zu beschränken. Ebenso begrüsst er den Beschluss des Ständerats bezüglich der verbrauchsseitigen Reserve.
Modernisierung des Nationalbibliotheksgesetzes geht in eine weitere Runde der Differenzbereinigung
Nach dem der Nationalrat die Modernisierung des Bundesgesetzes über die Schweizerische Nationalbibliothek (24.027) in der Wintersession abgelehnt hatte, ging der Gesetzesentwurf im März zurück in den Ständerat. Bislang sind digitale Informationen nicht geregelt. Das will der Bundesrat ändern. Vorgesehen ist, eine Pflichtexemplarregelung für digitale Inhalte einzuführen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Nationalbibliothek ihren Sammel- und Vermittlungsauftrag auch im digitalen Bereich erfüllen kann. Da die Werke nicht kommerziell genutzt werden und Zugangsbeschränkungen vorgesehen sind, soll die Nationalbibliothek digitale Inhalte vergütungsfrei sammeln können.
Der Ständerat hat in der Frühjahrssession verschiedene Präzisierungen zu Art. 5 Abs. 2 und 3 vorgenommen sowie einen neuen Abs. 4 beschlossen. So will er den Zugriff auf nicht frei zugängliche Inhalte auf die Arbeitsplätze in der Nationalbibliothek beschränken. Ferner soll die Nationalbibliothek zur Unterstützung der Kulturschaffenden einen Jahresbeitrag in den Kulturfonds einer Verwertungsgesellschaft entrichten. Der Nationalrat wird sich mit dieser Abweichung erneut über das Geschäft beugen müssen.
Position SGV: Aus Sicht des SGV muss das Sammeln und Vermitteln von «Helvetica» (Inhalte mit Schweiz-Bezug) im digitalen Bereich für die Nationalbibliothek grundsätzlich vergütungsfrei bleiben. Der vorgesehene Jahresbeitrag der Nationalbibliothek darf nicht auf die Gemeinden abgewälzt werden. Den Modalitäten dieses Jahresbeitrags ist in der konkreten Ausgestaltung daher ein besonderes Augenmerk zu schenken. Allfällige Mehrkosten für Gemeinden bzw. die kommunalen Bibliotheken sind abzulehnen. Die örtliche Zugriffsbeschränkung auf die Arbeitsplätze in der Nationalbibliothek ist vertretbar. Der SGV kann daher die Kompromisslösung betreffend die digitalen Pflichtexemplare unterstützen.
2024
Rückblick auf die Wintersession 2024
Wie erwartet stand das Budget 2025 im Mittelpunkt der Wintersession des Parlaments. Ein finanzielles Gleichgewicht zu finden, um die Schuldenbremse einzuhalten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die zwangsläufig Gewinner und Verlierer hervorbringt. Zu den klaren Gewinnern dieser Session zählen die Armee und die Landwirtschaft.
Die Gemeinden hingegen bleiben von den Budgetkürzungen nicht verschont. Dennoch behalten sie mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) ein zentrales Instrument für die regionale Wirtschaftsentwicklung. Obwohl die Beiträge reduziert wurden, wird weiterhin die Hälfte der Mittel in den Fonds der NRP fliessen, wodurch wichtige Investitionen in den Bergregionen und ländlichen Gebieten aufrechterhalten werden können.
Ein weiterer Höhepunkt dieser Session war die Annahme des Projekts zur E-ID, das einen bedeutenden Schritt in Richtung einer digitalen Verwaltung in der Schweiz darstellt.
Mit den Schlussabstimmungen dieser Session endete ein Jahr voller intensiver politischer Debatten.
Grundversorgungsauftrag der Post: Geschäft wird auf die Frühjahrssession verschoben
Ende Mai hat die Post angekündigt, den Bestand an eigenbetriebenen Filialen weiter zu reduzieren, von derzeit etwa 800 auf noch 600 Poststellen bis zum Jahr 2028. Am 14. Juni hat der Bundesrat die Stossrichtung für eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Postverordnung festgelegt: Die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten soll um digitale Angebote erweitert und auf eine finanziell tragfähige Basis gestellt werden. Das Parlament will hingegen die Revision der Postgesetzgebung zügig an die Hand nehmen.
Der Ständerat hat in der Wintersession noch keinen Entscheid zur Postthematik gefällt. Die im Ständerat am 5. Dezember traktandierte Behandlung der Motion (24.3816), die der Nationalrat am 10. September angenommen hat, wurde auf die Frühjahrssession verschoben. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, bis zum Abschluss einer Revision des Postgesetzes auf Anpassungen der Postverordnung zu verzichten und die Post mit geeigneten Mitteln zu verpflichten, Pläne zum Verzicht auf die Zustellung in Kleinsiedlungen, zur Schliessung von Poststellen oder zur Reduktion der Pünktlichkeit von Paketen und Briefen zu sistieren.
Position SGV: Der SGV begrüsst, dass das Parlament die Revision der Postgesetzgebung zügig angehen will. Die Motion greift berechtigte Anliegen auf. Aus Sicht des SGV braucht es jetzt zeitnah eine grundlegende politische Diskussion darüber, wie die postalische Grundversorgung in Zukunft aussehen soll, unter Einbezug der kommunalen Ebene. Das Parlament sollte sich rasch mit einer Revision der Postgesetzgebung auseinandersetzen, um einen künftigen Grundversorgungsauftrag auf Gesetzesebene zu regeln. Die Motion wäre aber viel weiter gegangen und hätte eine Weiterentwicklung des Postnetzes praktisch sistiert. Der SGV begrüsst daher die Empfehlung der Verkehrskommission des Ständerats, die Motion abzulehnen.
Für den SGV ist unbestritten, dass die Post die Grundversorgung auch in Zukunft eigenwirtschaftlich erbringen muss. Das macht eine Weiterentwicklung des Grundversorgungsauftrags unumgänglich. Eine Modernisierung darf aber nicht auf Kosten einer guten sowie für alle Regionen und deren Bevölkerung zugänglichen Grundversorgung erfolgen. So lehnt der SGV es klar ab, dass die Zustellung in alle ganzjährig bewohnten Häuser nur drei Jahre nach Inkrafttreten auf dem Verordnungsweg wieder aufgehoben werden soll. Das wäre ein Rückschritt und würde ländliche und periphere Regionen überproportional stärker belasten als Städte und Agglomerationen.
Im Fokus muss ein qualitativ guter Service public mit Post- und Zahlungsdiensten stehen. Digitale Services sollen weiter ausgebaut werden. Daneben sind auch die Bedürfnisse nach analogen Angeboten wie Bargeld zu berücksichtigen. Parallel zur geplanten Einführung eines digitalen Briefes muss die A-Post in einer Übergangsphase Teil der Grundversorgung bleiben. Entscheidend ist, dass die lokalen Behörden frühzeitig in den Umbau des Postnetzes einbezogen werden, und nicht erst dann, wenn eine Schliessung einer Postfiliale ansteht. Es braucht einen Austausch zwischen der Post und den Gemeinden auf Augenhöhe, um die Weiterentwicklung des Postnetzes gemeinsam planen und gemeinsam nach geeigneten Lösungen suchen zu können.
Kulturbotschaft 2025 – 2028 : Debatte zum Nationalbibliotheksgesetz geht weiter
Das Parlament hat sich in der Herbstsession auf die Finanzierung der Förderbeiträge des Bundes für die Kultur in den Jahren 2025 bis 2028 geeinigt und die entsprechenden Bundesbeschlüsse genehmigt. Nachdem der Ständerat bereits im Sommer auf den Entwurf 3 zur Nationalbibliothek eingetreten war, beantragte nun auch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats ihrem Rat, diesen gemäss dem Antrag von Bundesrat und Ständerat anzunehmen. Der Entwurf 3 sieht vor, eine Pflichtexemplarregelung für digitale Inhalte aufzunehmen und somit das von 1992 stammende Gesetz betreffend digitale Inhalte zu modernisieren. Da es bei den Beratungen zur Vorlage 3 der Kulturbotschaft, dem Entwurf zum Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek, Diskussionen gab, wurde dieser Teil der Kulturbotschaft (24.027) auf die Wintersession verschoben. In der Wintersession wurden ausserdem auch die Anpassungen über den internationalen Kulturgütertransfer (Entwurf 4) behandelt.
Die Nationalbibliothek sammelt, erschliesst, erhält und vermittelt Helvetica – Texte, Bilder und Töne der Schweiz – und damit einen bedeutenden Teil des kulturellen Erbes. Durch die Einführung einer Pflichtexemplarregelung für digitale Inhalte soll sichergestellt werden, dass die Nationalbibliothek ihren Sammel- und Vermittlungsauftrag auch im digitalen Bereich erfüllen kann. Da die Werke nicht kommerziell genutzt werden und Zugangsbeschränkungen vorgesehen sind, soll die Nationalbibliothek digitale Inhalte vergütungsfrei sammeln können. Diesem Antrag der nationalrätlichen Kommission, der auch vom Bundesrat und vom Ständerat unterstützt wird, wurde im Nationalrat mit 124 zu 66 Stimmen zugestimmt. Der Nationalrat hat die Änderungen des Nationalbibliotheksgesetzes dann in der Gesamtabstimmung aber doch abgelehnt.
Der Gesetzesentwurf geht zurück in den Ständerat. Sorgen um Mehrkosten und um die Rechte von Urheberinnen und Urhebern gaben den Ausschlag. Im Ständerat konnte die Differenzbereinigung zu Entwurf 3 aus Zeitgründen nicht stattfinden. Das Geschäft ist nun für Kommissionsarbeiten am 13./14. Januar in der WBK-S traktandiert.
Position SGV: Der SGV nimmt zur Kenntnis, dass zum Nationalbibliotheksgesetz noch kein Entscheid getroffen werden konnte. Aus Sicht der Gemeinden ist die vorgeschlagene Revision des Nationalbibliotheksgesetzes zu unterstützen, da so ermöglicht wird, dass Sammeln und Vermitteln von Helvetica im digitalen Bereich für die Nationalbibliothek vergütungsfrei beizubehalten. Von den mehr als 1400 Bibliotheken in der Schweiz wird ein grosser Teil durch die Gemeinden getragen und/oder finanziert. Bibliotheken leisten einen direkten Beitrag zugunsten der Schweizer Autorinnen und Autoren. Sie vermitteln Zugang zu Büchern und Medien, zu Wissen und Kultur und erfüllen damit einen wichtigen gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und bildungspolitischen Auftrag.
Eine allfällige Entschädigungspflicht auf Bundesebene für die Nationalbibliothek hätte eine Signalwirkung für die anderen Staatsebenen. Es wäre mit entsprechenden Mehrkosten für Gemeinden bzw. die kommunalen Bibliotheken zu rechnen. Der SGV ersucht daher den Ständerat, diese vom Bundesrat, von den stände- und nationalrätlichen Kommissionen und dem Ständerat selbst beschlossene Regelung auch im künftigen parlamentarischen Prozess beizubehalten.
Änderung des Energiegesetzes : Noch keine Einigung beim Beschleunigungserlass
Mit dem Beschleunigungserlass sollen die Planungs- und Bewilligungsverfahren für Wasser-, Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse vereinfacht und beschleunigt werden (23.051). Ziel ist ein Ausbau der erneuerbaren Energien, um die Versorgungssicherheit insbesondere im Winter zu verstärken.
Nachdem der Nationalrat der Vorlage mit Änderungen im Winter 2023 zugestimmt hat, befasste sich der Ständerat am 17. und 19. Dezember damit. Der Ständerat unterstützt die Einführung eines konzentrierten Bewilligungsverfahrens für Solar- und Windenergieanlagen von nationaler Bedeutung. Anders als der Nationalrat lehnt der Ständerat es jedoch ab, auch die Wasserkraft in die Vorlage aufzunehmen. Bei Wasserkraftanlagen habe sich das bestehende zweistufige Verfahren (Konzession und Baubewilligung) bewährt. Ausserdem folgte der Ständerat dem Vorschlag seiner Kommission, die Zustimmung der Standortgemeinden formell im Gesetz zu verankern. Die Gemeinden müssten demnach ihre Zustimmung zu Projekten für erneuerbare Energien auf ihrem Gebiet erteilen, sofern das kantonale Recht keine anderen Bestimmungen vorsieht.
Der Nationalrat hatte seinerseits in der Wintersession 2023 beschlossen, es den Kantonen zu überlassen, ob sie die Zustimmung der Standortgemeinden vorsehen wollen. Das Geschäft geht mit Differenzen zurück in die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N), die am 27. und 28. Januar 2025 tagen wird.
Position SGV: Die SGV begrüsst, dass sich der Ständerat für die erforderliche Zustimmung der Gemeinden ausspricht, sofern das kantonale Recht nichts anderes vorsieht. Die Gemeinden sind in diese Prozesse mitzunehmen bzw. deren Zustimmung einzuholen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz und Legitimität von solchen Projekten. Weiter begrüsst der SGV den Entscheid des Ständerats, die Wasserkraft nicht in die Vorlage aufzunehmen. Projekte von Wasserkraftanlagen unterliegen eigenen Verfahren und Anforderungen und sind nicht mit jenen von Solar- und Windenergieanlagen zu vergleichen.
Vorlage für eine Individualbesteuerung : Frist verlängert
Der Ständerat ist am 12. Dezember dem Nationalrat darin gefolgt, die Beratung des Bundesbeschlusses zur Volksinitiative zu sistieren, bis die Beratung über den indirekten Gegenvorschlag (24.026) zur Volksinitiative der FDP Frauen abgeschlossen ist. Die Beratungsfrist für letzteren wurde bis zum 8. März 2026 verlängert.
In der Herbstsession stimmte eine knappe Mehrheit im Nationalrat mit 98 zu 93 Stimmen der Vorlage für die Individualbesteuerung und damit dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative der FDP Frauen zu. Mit der Vorlage sollen die Heiratsstrafe beseitigt und positive Erwerbsanreize geschaffen werden. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) wird die Detailberatung der Vorlage im neuen Jahr aufnehmen.
Position SGV: Der SGV nimmt die Fristverlängerung zur Kenntnis und wird sich weiterhin für die Bestrebung, die Ungleichbehandlung und Diskriminierung von verheirateten und unverheirateten Paaren aufzuheben, einsetzen. Gleichzeitig hat der SGV an der Anhörung vor der WAK-N ausführlich dargelegt, dass dieser grundlegende Paradigmenwechsel für die Gemeindeebene nicht abschätzbare, weitreichende Konsequenzen haben wird (Verlust an Steuereinnahmen, Mehraufwand organisatorisch, technisch und personell). Für den SGV ist entscheidend, dass die Vorlage für die Gemeinden mit einem vertretbaren administrativen Aufwand umgesetzt werden kann. Den Kantonen und Gemeinden muss ein Umsetzungshorizont von mindestens zehn Jahren eingeräumt werden. Ausserdem darf die Individualbesteuerung in keinem Bereich zu einer Spaltung der Gesellschaft führen.
Räte einigen sich auf Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
Während der Wintersession waren die Debatten lebhaft, und dieses Geschäft (17.400) endete in der Einigungskonferenz. Diese ist dem Nationalrat gefolgt: Der Systemwechsel soll auch die Zweitwohnungen umfassen und der Schuldzinsabzug soll quotal-restriktiv erfolgen. Der Ständerat hat den Antrag der Einigungskonferenz mit 22 zu 15 Stimmen bei 6 Enthaltungen akzeptiert, der Nationalrat mit 114 zu 57 Stimmen bei 19 Enthaltungen. Im Gegenzug haben die Räte der Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zugestimmt, um die Berg- und Tourismuskantone zu entlasten, im Ständerat allerdings nur knapp mit 21 zu 18 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Da die Einführung der neuen Objektsteuer (Geschäft 22.454) dem obligatorischen Referendum unterliegt und die Räte die beiden Geschäfte miteinander verbunden haben, wird das Volk über den Systemwechsel entscheiden
Eine gewichtige Differenz gab es auch hinsichtlich des Schuldzinsabzuges: Der Ständerat wollte hier Schuldzinsabzüge von bis zu 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulassen. Mit dem Vorschlag des Nationalrates einer quotal-restriktiven Ausgestaltung des Schuldzinsabzuges sind künftig nur noch Schuldzinsen ausgehend von der Quote aus immobilem Vermögen ohne das selbstgenutzte Wohneigentum am Gesamtvermögen abzugsfähig. Das heisst, es können nur noch Schuldzinsen abgezogen werden, wenn immobile Vermögenswerte, also Liegenschaften, vermietet oder verpachtet werden. Sind nur mobile Vermögenswerte vorhanden oder beschränkt sich das Vermögen auf ein selbstgenutztes Eigenheim, so wären künftig keine Schuldzinsabzüge mehr möglich. Dies kommt dem Ansatz "Kein Eigenmietwert, keine Abzüge" am nächsten und limitiert die Möglichkeiten zur Steueroptimierungen.
In den Schlussabstimmungen wurde das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung mit 106 zu 69 Stimmen bei 19 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 25 zu 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Ständerat) angenommen.
Position SGV: Der SGV sieht die Abschaffung des bewährten Systems der Wohneigentumsbesteuerung über den Eigenmietwert sehr kritisch. Steuersystematisch lässt sich ein Systemwechsel kaum begründen. Mit dem Eigenmietwert können Mieter und Eigentümer steuerlich gleichbehandelt werden; eine Abschaffung verletzt daher den in der Verfassung festgeschriebenen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der Systemwechsel bedeutet für Kantone und Gemeinden zudem Steuerausfälle in Milliardenhöhe, abhängig vom jeweiligen Zinsniveau. Die quotal-restriktive Ausgestaltung des Schuldzinsabzuges limitiert dabei die finanziellen Auswirkungen für die Kantone und Gemeinden immerhin etwas; jedoch bleiben die Steuerausfälle massiv.
Eine zwingende Voraussetzung wäre ausserdem eine konkrete Lösung für die Berg- und Tourismuskantone. Der SGV bedauert es daher, dass Zweitwohnungen nicht vom Systemwechsel ausgenommen sind. Er befürchtet, dass eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften für die Gemeinden einen grösseren administrativen Aufwand mit sich ziehen wird als es die Beibehaltung des Eigenmietwertes auf Zweitwohnungen getan hätte.
Nationalrat spricht sich für Beiträge für betreutes Wohnen aus
Da Betreuungsleistungen heute nicht von den Ergänzungsleistungen (EL) abgedeckt werden, müssen viele Personen, die auf EL angewiesen sind, vorzeitig in ein Alters- und Pflegeheim zügeln – trotz oft niedriger Pflegestufe. Damit sich dieses Problem vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung nicht weiter akzentuiert, möchte der Bundesrat die Finanzierung von Betreuungsleistungen über die EL sicherstellen (24.070). Die Vorlage sieht neue Leistungen für die Betreuung zu Hause und Zuschläge für die Anpassung von Wohnungen vor, um die Autonomie älterer Menschen sowie von IV-Rentnerinnen und Rentnern mit EL zu stärken.
Der Nationalrat hat die Vorlage als Erstrat am 19. Dezember mit deutlichen 129 Ja- bei 59 Nein-Stimmen in der Gesamtabstimmung angenommen, inkl. der Kommissionsmehrheiten beim Leistungsbeschrieb (psychosoziale Zielbeschreibung) sowie bei der Flexibilisierung der Pauschalen (nicht «je eine Pauschale»). Der psychosoziale Aspekt der Betreuung wird neu in Art. 14a Abs. 1 festgehalten. Weiter wurde mit der Anpassung in Art. 14a Abs. 4 eine flexiblere Handhabung der Pauschalen durch die Kantone im Vergleich zum Vorschlag des Bundesrates ermöglicht. Als nächstes befasst sich der Ständerat mit der Vorlage. Seine Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) nimmt die Arbeiten hierzu am 25. Februar 2025 auf.
Position SGV: Der SGV ist erfreut über die Annahme der EL-Vorlage durch den Nationalrat. Er begrüsst insbesondere, dass dieser den Kommissionsmehrheiten beim Leistungsbeschrieb (psychosoziale Zielbeschreibung) sowie bei der Flexibilisierung der Pauschalen gefolgt ist. Gute Rahmenbedingungen für die Betreuung im Alter zu schaffen und sicherzustellen, dass Menschen in Würde und selbstbestimmt altern können, ist für die Gemeinden und Städte ein zentrales Anliegen.
Bereits heute finanzieren Gemeinden und Städte die EL in elf Kantonen wesentlich mit; gesamtschweizerisch wird ein Viertel der EL-Ausgaben von der kommunalen Ebene getragen. Der SGV setzt sich in einer breiten Allianz für die Annahme der EL-Vorlage ein. Er begrüsst, das Vorhaben, Betreuungsleistungen unabhängig der Wohnform – im eigenen Zuhause oder in einer betreuten Institution – via EL zu vergüten. Das ist ein zentrales Anliegen der Städte und Gemeinden, weil sonst wieder neue Ungleichheiten und Finanzierungslücken entstehen.
Weiter wird begrüsst, dass von der Revision nicht wie ursprünglich vorgesehen nur AHV-Bezüger, sondern auch IV-Bezüger profitieren sollen. Auch, dass Betreuungsleistungen nicht an eine Hilflosenentschädigung gekoppelt werden, heisst der SGV gut, denn ein Betreuungsbedarf ergibt sich oftmals vor einer Hilflosigkeit.
Kritisch beurteilt der SGV indes die geplante Finanzierung, für die allein die Kantone und Gemeinden aufkommen sollen, weil sie die fiskalische Äquivalenz verletzt und nicht der Systemlogik entspricht. Betreuungskosten fallen regelmässig an und sollten deshalb mit einer Betreuungspauschale in den jährlichen EL geregelt werden. Der SGV erwartet, dass mindestens der Mietzinszuschlag, der sich durch Anpassung einer Wohnung an die Bedürfnisse einer mobilitätseingeschränkten Person ergibt, von den jährlichen EL gedeckt und damit eine Beteiligung des Bundes sichergestellt wird.
Der Ständerat spricht sich für m ehr Mittel für die indirekte Presseförderung aus
Die parlamentarische Initiative 22.423 will die indirekte Presseförderung, welche vor allem der Regional und Lokalpresse zugutekommt, für eine Übergangszeit von sieben Jahren erhöhen, um insbesondere die kleinen regionalen Zeitungsverlage bei deren Transformation zu mehr digitalen Angeboten zu unterstützen. Konkret soll das Postgesetz wie folgt geändert werden:
• Erhöhung der indirekten Presseförderung für Zeitungen und Zeitschriften von 30 Mio. CHF auf 45 Mio. CHF;
• Einführung eines Beitrags über 30 Mio. CHF an die Frühzustellung während der Woche;
• Erhöhung des Beitrages für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse von 20 Mio. CHF auf 30 Mio. CHF.
Der Ständerat hat sich in seiner Sitzung vom 5. Dezember dafür ausgesprochen, die Förderung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse in unveränderter Höhe beizubehalten (20 Mio. CHF) – der Nationalrat wollte hier die Förderung gänzlich abschaffen. Hingegen will er die beiden anderen Förderungen um je 5 Mio. CHF weniger stark erhöhen als der Nationalrat, welcher sich für einen Förderbeitrag gemäss Initiativtext aussprach. Das Geschäft geht damit zurück in den Nationalrat. Seine zuständige Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) nimmt die Arbeiten hierzu am 13./14. Januar 2025 auf.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Entscheidung des Ständerats. Die Pressevielfalt, welche unabdingbar ist für die demokratische Meinungsbildung, ist in der Schweiz vor allem auf regionaler und lokaler Ebene bedroht. Die Finanzierung gestaltet sich aufgrund rückgängiger Werbeeinnahmen und der beschränkten Zahlungsbereitschaft für Online-Inhalte immer schwieriger. Die Pläne des Nationalrates, die Beiträge für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse gänzlich abzuschaffen, lehnt der SGV ab. Magazine und Zeitschriften von nicht gewinnorientierten Organisationen wie Vereinen oder Stiftungen sind eine wichtige Informationsquelle. So ermöglicht der SGV mit dem einzigen verbleibenden Kommunalmagazin «Schweizer Gemeinde» eine Vernetzung der Gemeinden über die Sprachgrenzen hinweg. Die Gemeinden profitieren von konkreten Erfahrungsberichten und Praxisbeispielen anderer Gemeinden.
Mit der indirekten Presseförderung unterstützt der Bund diese wichtige Medienkategorie. Der SGV ersucht das Parlament daher, sich für den Erhalt der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse auszusprechen und die Mittel dafür nicht zu streichen.
Das Parlament beschliesst Verschärfungen beim Schutzstatus S
Der Nationalrat hat am 2. Dezember beschlossen, dem Ständerat zu folgen und die vorgeschlagenen Anpassungen beim Schutzstatus S (Motion 24.3022) anzunehmen. So soll der Schutzstatus S aberkannt bzw. nicht wieder erlangt werden, wenn eine Person für eine bestimmte Aufenthaltsdauer (z.B. 14 Tage) ausreist; wenn eine Person Rückkehrhilfe oder andere rückkehrorientierte Hilfen bezogen hat; wenn der Schutzstatus S missbräuchlich erlangt wurde. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass der Schutzstatus innerhalb des Dublin-Raums nur einmal erteilt wird. Darüber hinaus sprach sich der Nationalrat für weitergehende Einschränkungen aus und nahm eine Motion von Ständerätin Esther Friedli an (Motion 24.3378). So sollen künftig nur Menschen aus von Russland besetzten respektive umkämpften Gebieten den Schutzstatus S erhalten.
Position SGV: Der SGV sieht Handlungsbedarf in Hinblick auf den Schutzstatus S. Die Gemeinden sind seit Beginn der Ukraine-Krise mit erheblichen Herausforderungen bezüglich Unterbringung und Integration von Personen aus der Ukraine konfrontiert. Aus diesem Grund begrüsst der SGV die Annahme der Motion 24.3022 Die weitergehenden Verschärfungen basierend auf die Motion 24.3378 nimmt der SGV zur Kenntnis. Ob die Motion so umgesetzt werden kann, dass eine Entlastung der Gemeinden erwirkt wird, bleibt abzuwarten.
Elektronischer Identitätsnachweis (E-ID) : Letzte Differenzen ausgeräumt
Die neue Gesetzesvorlage für eine E-ID (23.073) sieht eine staatliche Lösung vor, die neue E-ID soll ab 2026 angeboten werden. Die vom Bund herausgegebene E-ID soll den grösstmöglichen Schutz der persönlichen Daten gewährleisten, kostenlos und freiwillig sein. Sie soll im Internet wie auch im Alltag zum Einsatz kommen, etwa bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs oder beim Altersnachweis für den Kauf von Alkohol in Läden. Sämtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen die E-ID zum Einsatz kommen kann, sollen weiterhin analog angeboten werden.
Die Räte haben diese verbliebenen Differenzen in der Wintersession bereinigt, womit der Einführung der E-ID nichts mehr im Weg steht. Ebenfalls hat der Ständerat eine Motion (24.3905) einstimmig angenommen, welche einen Pilotbetrieb für E-Collecting (Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen) mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur fordert. In den Schlussabstimmungen vom Freitag wurde das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise mit 170 zu 25 Stimmen bei 1 Enthaltung (Nationalrat) und mit 43 zu 1 Stimme bei 0 Enthaltungen (Ständerat) angenommen.
Position SGV: Der SGV begrüsst die deutliche Annahme des E-ID-Gesetzes durch das Parlament, die einen weiteren Schritt für die digitale Verwaltung darstellt. Die Schaffung einer elektronischen Identifikation (E-ID) ist notwendig – sie stärkt und befördert die digitale Verwaltung. Die Gesetzesvorlage genügt hohen Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen und gewährleistet gleichzeitig einen einfachen Zugang zum elektronischen Identitätsnachweis. Für eine optimale Umsetzung ist es nun aber wichtig, dass die kantonalen und kommunalen Behörden in die weiteren Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die operative Einführung einer E-ID von Anfang an einbezogen werden. Dafür sollen unter anderen die bestehenden Gremien, etwa der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS), genutzt werden. Zudem soll die Realisierung der E-ID nun umgehend angegangen werden.
Familienexterne Kinderbetreuung . Ständerat beschliesst Betreuungszulage ohne Bundesbeiträge und Programmvereinbarungen
Der Ständerat hat sich am 4. Dezember als Erstrat mit der Einführung einer Betreuungszulage zur Umsetzung der Pa.Iv. 21.403 befasst und erste Entscheide gefällt. Das Modell der WBK-S sieht Betreuungszulage ohne Mitfinanzierung durch den Bund vor, die auf dem Modell der Familienzulagen beruht. Die Finanzierung der Zulage soll den Kantonen überlassen werden, die diesbezüglich Arbeitgeber, Arbeitnehmende und Selbständige verpflichten können. Der Vorschlag der WBK-S soll als indirekter Gegenvorschlag zur Kita-Initiative dienen («Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle», 24.058).
Mit 25 zu 15 Stimmen beschloss der Ständerat, dass die familienexterne Betreuung von Kindern bis zu einem Alter von acht Jahren unterstützt werden soll. Weiter entschied er, dass die Zulage nur ausbezahlt werden soll, wenn Kinder institutionell betreut werden, etwa in Kindertagesstätten oder Tagesfamilien. Die Betreuungsvorlage beträgt monatlich mindestens 100 Franken, wenn Kinder an einem Tag pro Woche in einer Institution in einer Landessprache betreut werden. Pro zusätzlichen halben Betreuungstag erhöht sich die Zulage um 50 Franken. Eine Minderheit beantragte, dass der Bund sich mit max. 200 Millionen Franken an der Finanzierung der Betreuungszulage beteiligen soll, fand dafür aber keine Mehrheit.
Die Kommissionsmehrheit wollte die bestehenden Programmvereinbarungen mit den Kantonen fortführen, dabei aber die Massnahmen zur Verbesserung der Qualität und zur besseren Abstimmung der familienergänzenden Betreuungsangebote auf die Bedürfnisse der Eltern streichen, da diese Bereiche in die Zuständigkeit der Kantone fallen. Stattdessen befürwortete sie die Förderung zusätzlicher Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderungen. Der Ständerat folgte ihr allerdings nicht und sprach sich gegen die Programmvereinbarungen aus. Nach dem Ständeratsbeschluss ist nun wieder der Nationalrat am Zug. Seine zuständige Bildungskommission WBK-N nimmt die Arbeiten am 30. Januar 2025 hierzu auf.
Position SGV: Der SGV bedauert, dass es der Ständerat sich gegen eine Bundesbeteiligung und die Programmvereinbarungen ausgesprochen hat. Der SGV wird sich weiterhin für eine ausgewogenere Lösung mit Bundesbeiträgen und Programmvereinbarungen einsetzen. Dies auch in Hinblick darauf, dass diese Betreuungszulage als Gegenvorschlag zur Kita-Initiative eine für die Gemeinden valable Umsetzung bieten soll. Eine Betreuungszulage entlastet die Eltern, was der SGV begrüsst. Dieser Entlastungseffekt greift aber nur dann effektiv und nachhaltig, wenn ein qualitativ hochstehendes Betreuungsangebot vorhanden ist und sich der Bund an den Kosten beteiligt.
Budget 2025 und Aufgaben- und Finanzplan 2026-2028 : Massive Kürzungen bei der Regionalpolitik
Die Finanzlage des Bundes ist angespannt, was vor allem auf stark wachsende Ausgaben zurückzuführen ist. Wachstumstreiber sind dabei vor allem die Armee, die AHV, die Migration sowie die individuellen Prämienverbilligungen. Für 2026 und 2027 sieht der Finanzplan des Bundes einen negativen Finanzierungssaldo von rund. 2.6 Mrd. Franken vor. Sparmassnahmen sind demnach notwendig. Im Voranschlag für 2025 (24.041) schlägt der Bundesrat verschiedene Entlastungsmassnahmen für einen schuldenbremsenkonformen ordentlichen Haushalt vor.
Nach zähem Ringen haben sich die Räte in der Wintersession schlussendlich auf einen schuldenbremsenkonformen Voranschlag für 2025 geeinigt. Grundsätzlich waren sich die Räte zuvor schon einig: Die Armee soll im Vergleich zum Vorschlag des Bundesrats für Rüstungsausgaben wesentlich mehr Mittel bekommen (530 Mio. CHF) und die Landwirtschaft soll von Querschnittskürzungen ausgenommen werden. Im Gegenzug sollen die Mittel bei der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, im Asylwesen und im Eigenbereich des Bundes gekürzt werden, wobei der Nationalrat bei der Entwicklungszusammenarbeit stärker sparen wollte als der Ständerat. Die Detailberatung gestaltete sich jedoch zäh; auch nach drei Lesungen blieben Differenzen und eine Einigungskonferenz wurde notwendig, welche schliesslich einen in beiden Räten mehrheitsfähigen Kompromiss ausarbeitete, den beide Räte am 19. Dezember angenommen haben.
Aus regionalpolitischer Sicht relevant ist die Entscheidung, 2025 6 Mio. und damit nur rund einen Viertel der normalen Einlage in den Fonds für Regionalpolitik einzuzahlen und ab 2026 noch die Hälfte der normalen Einlage. Gekürzt wurden auch die Mittel zugunsten des Förderinstrumentes Innotour (1 Mio. jährlich). Für den regionalen Personenverkehr sprachen die Räte für 2025 hingegen zusätzlich 7.7 Mio., was die vom Bundesrat geplante lineare Kürzung von 1.4% ausgleicht.
Position SGV: Der SGV bedauert die massive Kürzung bei den Einlagen in den Fonds für Regionalpolitik. Dieses Instrument hat sich bewährt und hat eine grosse Hebelwirkung: Jeder Bundesfranken löst das Fünffache an Investitionen in den Berggebieten und den ländlichen Regionen aus. Gemäss Art. 21, Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Regionalpolitik ist zudem eine längerfristige Werterhaltung des Fonds anzustreben. Massive Kürzungen bei den Fondseinlagen widersprechen damit nicht nur einer nachhaltigen Finanzpolitik, sondern auch dem Gesetz. Ausserdem ist es staatspolitisch betrachtet ein fatales Signal an die Bevölkerung der Berggebiete und der ländlichen Räume. Immerhin konnte eine gänzliche Streichung der Einlage verhindert werden. Auch die Reduktion der Mittel für Schweiz Tourismus und für Innotour sieht der SGV aus regionalpolitischen Gründen kritisch.
Einführung fakultatives Vorkaufsrecht für Gemeinden abgelehnt
Die Parlamentarische Initiative 23.465 wollte die gesetzliche Grundlage für ein fakultatives Vorkaufsrecht auf Gemeindeebene zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus schaffen. Die Gemeinden können ein solches nicht selbständig einführen, dafür bedarf es einer gesetzlichen Grundlage auf kantonaler oder nationaler Ebene. Der Nationalrat ist am 18. Dezember mit 129 zu 67 Stimmen bei einer Enthaltung seiner vorberatenden Kommission gefolgt und hat der Initiative keine Folge geleistet. Das Geschäft ist damit erledigt.
Position SGV: Der SGV bedauert den Entscheid des Parlaments. Knapper werdendes Bauland, wenige leerstehende Liegenschaften, raumplanerische Auflagen und Einsprachen: Die Wohnungsknappheit stellt für viele Schweizer Gemeinden und Städte ein drängendes Problem dar. Der SGV unterstützt daher den im Februar 2024 vom Bund veröffentlichten nationalen Aktionsplan gegen die Wohnungsknappheit, wenngleich er einige Punkte kritisch sieht. Zentral ist aus Sicht des SGV insbesondere, dass es einen föderalen Ansatz braucht; eine allfällige kantonale Regelung soll Vorrang haben. Ein eng definiertes, fakultatives Vorkaufsrecht hätte für die Gemeinden ein Instrument sein können, der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken. Gemeinden hätten damit einen grösseren Handlungsspielraum erhalten, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern.
Debatte über die Verankerung einer Stromreserve im Gesetz geht in den Ständerat
Der Nationalrat stimmte der Vorlage zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Stromreserve, 24.033) zu, hat jedoch Änderungen vorgenommen. Insbesondere präzisierte er die Kriterien für die Bildung der Reserve, indem er festlegte, dass die negativen Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt auf ein Minimum reduziert werden müssen. Ausserdem hat er vorgeschlagen, eine Stromreserve zu schaffen, die an eine freiwillige Reduktion des Stromverbrauchs gebunden ist. Der Nationalrat nutzte die Gelegenheit dieser Gesetzesrevision ebenfalls, um eine dringende Hilfe für den Stahlsektor einzubauen. Der Ständerat hat sich ebenfalls zur Frage des Stahlsektors geäussert, wird aber noch auf den ersten Entwurf zurückkommen, der die Stromreserve selbst betrifft. Die Vorlage 24.033 geht als nächstes in den Ständerat. Seine zuständige Kommission UREK-S nimmt die Arbeiten hierzu am 9./10. Januar 2025 auf.
Mit diesem Gesetzesentwurf möchte der Bundesrat die Stromreserve gesetzlich verankern. Die Stromreserve für die Winterperiode ist derzeit in der Verordnung über eine Winterreserve geregelt, die bis 2026 befristet ist. Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung aus erneuerbaren Energien bildet die notwendige Rechtsgrundlage für eine obligatorische Wasserkraftreserve. Der Bundesrat will dieses Gesetz nun durch Bestimmungen zur thermischen Reserve ergänzen und damit eine dauerhafte Rechtsgrundlage für die verschiedenen Kapazitäten der Reserve schaffen, die die Versorgungssicherheit erhöhen sollen.
Position SGV: Der SGV begrüsst die im Entwurf vorgesehenen Änderungen grundsätzlich, da sie die gesetzlichen Grundlagen für die Bildung einer Stromreserve schaffen, die in ausserordentlichen Situationen genutzt werden kann. Es ist jedoch zu betonen, dass Reservekraftwerke erhebliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt haben, insbesondere in den Standortgemeinden. Der SGV verlangt deshalb ausdrücklich, dass die Gemeinden bei Projekten für Reservekraftwerke bereits in einer frühen Phase in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
Zudem stellt eine Stromreserve keine langfristige Lösung zur Verbesserung der Stromversorgungssituation dar. Der SGV begrüsst in diesem Zusammenhang die Schaffung einer Reserve, die an eine Reduktion des Verbrauchs gebunden ist, wie sie vom Nationalrat verabschiedet wurde.
Ausserdem ist der SGV der Ansicht, dass die Erleichterungen, die in Fällen gewährt werden könnten, in denen die Grenzwerte für CO2-Emissionen und Lärm von thermischen Reservekraftwerken nicht eingehalten werden können, so weit wie möglich eingeschränkt werden sollten.
Rückblick auf die Herbstsession 2024
Die Herbstsession der Bundesversammlung ging am Freitag, dem 27. September 2024, mit den Schlussabstimmungen zu Ende.
Der SGV nimmt den Willen des Parlaments zur Kenntnis, grössere Änderungen an der Grundversorgung der Post so lange auszusetzen, bis der Bundesrat die Grundlagen für die gesetzliche Revision vorgelegt hat. Der SGV wird sich weiterhin aktiv in diesen parlamentarischen Prozess einbringen. Die Post muss auch in Zukunft in der Lage sein, Leistungen des Service public eigenständig auszuüben. Das macht eine Weiterentwicklung des Grundversorgungsauftrags unumgänglich. Eine Modernisierung darf aber nicht auf Kosten einer qualitativen sowie für alle Regionen und deren Bevölkerung zugänglichen Grundversorgung erfolgen.
Der SGV begrüsst, dass beide Kammern die von Frau Estelle Revaz (SP/GE) eingebrachte Intervention zur Verlängerung der Nationalen Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut angenommen haben. Die Bundesversammlung hat auch die Verlängerung der Bundesbeiträge zur familienergänzenden Kinderbetreuung bis 2026 unterstützt. In dieser Session wurden somit mehrere wichtige Maßnahmen für die Gemeinden verabschiedet, trotz der angespannten finanziellen Lage auf Bundesebene. Diese Situation wirkt sich jedoch auch auf andere Bereiche aus, wie die Ablehnung zur Ausweitung des Kredits für die Revitalisierung von Gewässern, was zur Aufgabe einiger Projekte führen wird.
Wir laden Sie ein, die Ergebnisse der Debatten zu elf für die Gemeinden besonders relevanten Themen zur Kenntnis zu nehmen.
Nationalrat fordert rasche Revision des Postgesetzes, um den Auftrag der postalischen Grundversorgung zu klären
Ende Mai hat die Post angekündigt, den Bestand an eigenbetriebenen Filialen weiter zu reduzieren, von derzeit etwa 800 auf noch 600 Poststellen bis zum Jahr 2028. Am 14. Juni hat der Bundesrat die Stossrichtung für eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Postverordnung festgelegt: Die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten soll um digitale Angebote erweitert und auf eine finanziell tragfähige Basis gestellt werden. Für den Nationalrat geht das zu schnell. Er will den Umbau der Post bremsen und hat in der ersten Sessionswoche am 10. September mit deutlichen 113 zu 60 Stimmen (18 Enthaltungen) eine Motion seiner Verkehrskommission angenommen (24.3816). Diese verlangt vom Bundesrat, die Revision der Postgesetzgebung zügig an die Hand zu nehmen und den Grundversorgungsauftrag der Post auf Gesetzesebene zu klären, bevor weitere Abbauschritte vorgenommen werden. Bis zum Abschluss einer Revision des Postgesetzes soll auf Anpassungen der Postverordnung verzichtet werden.
Position SGV: Aus Sicht des SGV braucht es jetzt zeitnah eine grundlegende politische Diskussion darüber, wie die postalische Grundversorgung in Zukunft aussehen soll, unter Einbezug der kommunalen Ebene. Der Entscheid des Nationalrats ist nachvollziehbar. Das Parlament hat so die Möglichkeit, zu prüfen, welche Vorgaben auf Gesetzesstufe und welche auf Verordnungsstufe geregelt werden sollen. Die Post soll die Grundversorgung auch in Zukunft eigenwirtschaftlich erbringen können. Das macht eine Weiterentwicklung des Grundversorgungsauftrags unumgänglich. Eine Modernisierung darf aber nicht auf Kosten einer qualitativen sowie für alle Regionen und deren Bevölkerung zugänglichen Grundversorgung erfolgen.
Nach mehreren Runden der Differenzbereinigung: Parlament verabschiedet ein Budget von fast einer Milliarde für die Kultur
Nach dem Ständerat befasste sich der Nationalrat in der Herbstsession als Zweitrat mit der neuen Kulturbotschaft des Bundes für die Jahre 2025 – 2028 (24.027). Diese besteht aus insgesamt zwölf Erlassen und ist Grundlage u.a. für die Finanzhilfen des Bundesamts für Kultur (BAK), die Filmförderung des Bundes, die Unterstützung des Schweizerischen Nationalmuseums sowie die Kulturstiftung Pro Helvetia. Wie der Ständerat will auch der Nationalrat keine gesetzliche Verankerung einer «hohen Baukultur» im Natur- und Heimatschutzgesetz. Dieses Anliegen ist damit erledigt. Nicht behandelt hat der Nationalrat eine Änderung des Gesetzes über die Nationalbibliothek. Mit dieser Änderung will der Bundesrat sicherstellen, dass die Nationalbibliothek ihren Sammel- und Vermittlungsauftrag auch im digitalen Bereich erfüllen kann. Die WBK-N wird sich noch mit diesem Thema beschäftigen. In der Differenzbereinigung einigten sich die beiden Räte auf die Förderbeiträge des Bundes. Die Kulturstiftung Pro Helvetia soll insgesamt 186,9 Mio. Franken erhalten.
Position SGV: Der SGV begrüsst, dass das Parlament die Kulturbotschaft unter Dach und Fach bringen und sich auf die Kulturbeiträge 2025 – 2028 einigen konnte.
Änderung des Geoinformationsgesetzes – Zugang zu Daten über den Untergrund
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) hat in ihrer Juni-Sitzung beschlossen, den Entwurf zur Änderung des Geoinformationsgesetzes (23.060) zur gründlichen Überprüfung an den Bundesrat zurückzuweisen. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen haben zum Ziel, eine gesetzliche Grundlage für die bessere Planung der Nutzung des Untergrundes zu schaffen. Vorgesehen ist, die Inhaber geologischer Daten zu verpflichten, diese Daten den Kantonen und dem Bund zur Verfügung zu stellen, wenn sie für die Erfüllung kantonaler und eidgenössischer Aufgaben benötigt werden.
Die Kommission befürwortet grundsätzlich die Harmonisierung. Allerdings muss ihrer Ansicht nach die Vorlage überarbeitet und ergänzt werden. In der Herbstsession hat der Nationalrat mit 147 zu 41 Stimmen beschlossen, das Geoinformationsprojekt an die Regierung zurückzuweisen und diese aufzufordern, es zu überarbeiten, um die Planung der Nutzung des Untergrunds zu verbessern.
Position SGV: Die Planung der Nutzung des Untergrunds entspricht aufgrund der zunehmenden Nutzungskonflikte zwischen Klimaschutz, Energieversorgungssicherheit und dem Betrieb von Infrastrukturen einer Notwendigkeit. Der Zugang zu geologischen Daten basierend auf klaren Rahmenbedingungen ermöglicht es, Gemeinden, Kantonen und dem Bund geologische Daten von Privaten zur Verfügung zu stellen, die für die Planung der Nutzung des Untergrunds relevant sind, was der SGV unterstützt. Dies fördert die effiziente Planung des Untergrunds und verbessert die Planungssicherheit für kantonale wie auch kommunale Behörden.
Das Projekt setzt voraus, dass die Gemeinden ihre Daten kostenlos zur Verfügung stellen. Der SGV fordert daher, dass sie umgekehrt auf alle Geodaten, die sie für die Planung benötigen, kostenlos zugreifen können, ebenso wie die Kantone und der Bund.
Parlament möchte eine nationale Strategie und die Verlängerung der Plattform gegen Armut
Die zwei gleichlautenden Motionen 23.4450 und 23.4454 mit dem Titel «Bekämpfung der Armut durch die Verlängerung des Präventionsprogramms und die Verabschiedung einer nationalen Strategie» beauftragen den Bundesrat, das 2024 auslaufende, nationale Programm zur Verhinderung und Bekämpfung von Armut bis mindestens 2030 zu verlängern und eine nationale Strategie zur Bekämpfung von Armut zu verabschieden. Nach dem Nationalrat hat am 26. September auch der Ständerat den Vorstoss von Estelle Revaz (SP/GE) angenommen. Nun muss der Bundesrat den Räten einen Vorschlag zur Umsetzung unterbreiten.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments. Das 2024 auslaufende Programm gegen Armut wird somit verlängert und die Plattform wie auch das Armutsmonitoring bis mindestens 2030 mit ausreichenden Mitteln dotiert. Danach soll das Programm durch eine nationale Strategie abgelöst werden. Mit der Weiterführung der Plattform gegen Armut kann diese auch künftig eine wichtige Austausch- und Koordinationsfunktion auf nationaler Ebene wahrnehmen und dem Armutsmonitoring den nötigen Rahmen geben.
Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende 2026
Das Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung wird bis Ende 2026 verlängert (23.478). Der Ständerat hat einer Verlängerung bereits im Juni 2024 zugestimmt. Seine Kommission arbeitet inzwischen an einer definitiven Regelung der Kita-Finanzierung. Sie hat im August von den Vernehmlassungsergebnissen zu ihrem Modell einer Betreuungszulage zur Umsetzung des Geschäfts 21.403 Kenntnis genommen und weitere Aufträge an die Verwaltung übermittelt, um im nächsten Quartal die Beratung zum Entwurf fortzusetzen. In der Herbstsession hat nun auch der Nationalrat als Zweitrat Ja gesagt zu den weiterführenden Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung. In der Schlussabstimmung hat der Ständerat das Projekt mit 29 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments, das Impulsprogramm zu verlängern, um die Finanzierung bis 2026 sicherzustellen.
Beschleunigung der Verfahren wird fortgesetzt, aber nicht im Rahmen der Standesinitiative
Die Standesinitiative 22.312 «Beschleunigte Verfahren zur Erreichung der Energiewende» verlangte vom eidgenössischen Parlament, dass es die notwendigen bundesrechtlichen Grundlagen schafft, um die Bewilligungsverfahren für die Produktion von erneuerbaren Energien stark zu beschleunigen. Nach Ansicht des Kantons Wallis müssen die administrativen Verfahren und Prozesse für den Bau von Infrastrukturen für erneuerbare Energien vereinfacht und stark beschleunigt werden, um die Energiewende zu erreichen. Dieses Anliegen wird derzeit vom Parlament im Rahmen des Geschäfts des Bundesrates 23.051 «Beschleunigungserlass» behandelt.
Die Standesinitiative betonte zudem, dass bei der Interessenabwägung zwischen Energieproduktion und Umweltschutz die Energieproduktion im Zweifelsfall Vorrang haben sollte, und dass klarere gesetzliche Beurteilungskriterien festgelegt werden sollten. Am 24. September hat es der Nationalrat abgelehnt, dieser Standesinitiative Folge zu leisten.
Position SGV: Der SGV unterstützt grundsätzlich eine Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren für Projekte zur Entwicklung erneuerbarer Energien, setzt sich aber klar und deutlich für den Einbezug der Gemeinden im Rahmen solcher Projekte ein. Die Standortgemeinden müssen ihre Zustimmung auch im Rahmen von beschleunigten Verfahren geben. Der SGV ist erfreut, dass die Debatten im Rahmen des Geschäfts des Bundesrates 23.051 «Beschleunigungserlass» fortgesetzt werden.
Ständerat: Die Schweiz soll ein nationales Adressdienstgesetz ihrer Einwohner einrichten
Nachdem der Nationalrat im Februar 2024 beschlossen hat, die Vorlage für ein Adressdienstgesetz (23.039) an den Bundesrat zurückzuweisen, beantragte die staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) im August ihrem Rat mit 9 zu 4 Stimmen, diese Rückweisung abzulehnen. Die Kommission hat vor ihrem Entscheid Fachleute des Verfassungsrechts und eine Vertretung der Konferenz der Kantonsregierungen angehört.
Diese Anhörungen haben zum einen ergeben, dass die Verfassungsmässigkeit der Vorlage gegeben ist. Durch gezielte Änderungen gewisser Bestimmungen könnten noch gewisse Unklarheiten beseitigt werden. Zum andern wünschen die Kantone eine rasche Umsetzung dieses Projekts. Die Kantone erachten die Vorlage als wichtiges Projekt im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung. Die Bundesversammlung sollte sich nach Ansicht der Kommission diesen Effizienzbemühungen nicht in den Weg stellen. Der Ständerat hat eine Rückweisung des Gesetzes an den Bundesrat mit 31 gegen 11 Stimmen abgelehnt. Der Nationalrat muss sich erneut mit dem von der Landesregierung vorgeschlagenen Bundesgesetz für die Schaffung eines nationalen Adressdienstes auseinandersetzen.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Haltung des Ständerats, beim Aufbau eines nationalen Adressdienstgesetzes vorwärtszumachen. Der SGV erachtet das Vorhaben als wichtigen Schritt hin zu einer digitalen Verwaltung, hat jedoch punkto Umsetzung verschiedene Bedenken adressiert (Factsheet).
Mit dem nationalen Adressdienstgesetz sollen Behörden und gesetzlich beauftragte Dritte die Adressdaten der Wohnbevölkerung zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben rascher abfragen können. Der Aufwand für die Adress- und Wohnsitzrecherche könnte reduziert, der schweizweite Abgleich von Adressdaten vereinfacht und die Geschäftsprozesse der öffentlichen Hand effizienter wahrgenommen werden. Dies auch im Sinne einer Dienstleistung zuhanden der Bevölkerung.
Der nationale Adressdienst (NAD) ist kein Register, sondern ein Dienst, der die Daten der Einwohnerdienste unverändert wiedergibt. Datenhoheit, Datenbearbeitungen und Datenkorrekturen verbleiben wie bisher bei den Einwohnerdiensten der Gemeinden und Kantone. Die SPK-S habe vor ihrem Entscheid Verfassungsrechtler und eine Vertretung der Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) angehört, sagte Sprecher Mathias Zopfi (Grüne/GL) am Montag im Rat. Die Anhörungen hätten ergeben, dass die Verfassungsmässigkeit vertretbar sei.
Arbeiten zur Abschaffung der Heiratsstrafe werden fortgesetzt
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) beantragte ihrem Rat im Juni Eintreten auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» (24.026). Zuvor hatte die Kommission im Frühjahr Anhörungen mit Vertretungen von Kantonen, Gemeinden und Städten durchgeführt.
Die Mehrheit der WAK-N erachtet die bundesrätliche Vorlage als insgesamt gut austariertes Modell der Individualbesteuerung. Mit der Vorlage sollen die Heiratsstrafe beseitigt und Anreize zur vermehrten Erwerbstätigkeit von Zweitverdienenden geschaffen werden. Eine Minderheit möchte am Verständnis der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft festhalten und befürchtet einen grossen Umsetzungsaufwand.
Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Vorlage lagen der Kommission drei Konzeptanträge vor. Die Kommission sprach sich letztlich gegen diese Optionen und für den bundesrätlichen Vorschlag aus. Alle drei Anträge werden als Minderheitsanträge eingereicht. In der Gesamtabstimmung im August sprach sich die Kommission sowohl für die Annahme der Volksinitiative wie auch für den indirekten Gegenvorschlag zur Individualbesteuerung zuhanden ihres Rates aus. Die intensiven Debatten führten dazu, dass der Nationalrat die Individualbesteuerung unterstützte. Der Nationalrat stimmte dem Projekt des Bundesrats zur Abschaffung der Heiratsstrafe mit 98 zu 93 Stimmen zu.
Position SGV: Der SGV unterstützt die Bestrebung, die Heiratsstrafe und die damit verbundene steuerliche Diskriminierung von verheirateten Paaren aufzuheben. Gleichzeitig hat der SGV an der Anhörung vor der WAK-N ausführlich dargelegt, dass dieser grundlegende Paradigmenwechsel für die Gemeindeebene nicht abschätzbare, weitreichende Konsequenzen haben wird (Verlust an Steuereinnahmen, Mehraufwand organisatorisch, technisch und personell).
Eine Annahme der Bundesvorlage wird zu Steuerreformen in allen 26 Kantonen führen. Ein Inkrafttreten wird jedoch nicht in allen Kantonen gleichzeitig erfolgen können. Für den SGV ist entscheidend, dass die Vorlage für die Gemeinden mit einem vertretbaren administrativen Aufwand umgesetzt werden kann. Den Kantonen und Gemeinden muss ein Umsetzungshorizont von mindestens zehn Jahren eingeräumt werden. Ausserdem darf die Individualbesteuerung in keinem Bereich zu einer Spaltung der Gesellschaft führen.
Differenzen bestehen weiterhin: Nationalrat lehnt Zusatzkredit für die Gewässerrevitalisierung mit Verweis auf Bundesfinanzen ab
Der Nationalrat befasste sich am 10. und 17. September mit der Frage der Budgetrahmen für die verschiedenen Umweltbereiche für den Zeitraum 2025-2028 (23.081). Der Verweis auf die Bundesfinanzen überzeugte die Mehrheit. Zur Erinnerung: Die betroffenen Kredite decken eine breite Palette von Umweltthemen ab, die direkt Gemeindekompetenzen betreffen, wie etwa den Schutz vor Naturgefahren, Natur und Landschaft, den Hochwasserschutz, die Revitalisierung von Gewässern, den Lärmschutz oder auch die Abwasserreinigungsanlagen.
In der Sommersession forderte der Ständerat insbesondere für den Schutz der Wälder mehr finanzielle Mittel. Im Sommer schloss sich die zuständige Kommission des Nationalrats (UREK-N) dem Ständerat an, der eine Erhöhung des Waldkredits verlangt. Eine Minderheit der Kommission votiert für eine Erhöhung der Mittel zur Revitalisierung von Gewässern (zusätzliche 30 Millionen Franken, neu 176 Millionen Franken). In der Herbstsession wurde die Minderheitsposition, die mehr Mittel für die Revitalisierung der Gewässer forderte, von den Kammern nicht unterstützt.
Position SGV: Die Entscheidungen werden die Umsetzungsmöglichkeiten der Gemeinden in Bezug auf die Revitalisierung von Gewässern direkt beeinflussen, da die auf kantonaler und kommunaler Ebene verfügbaren Mittel zur Umsetzung der geplanten Projekte voraussichtlich nicht ausreichen werden. Einige Projekte sind seit einem Jahrzehnt in Planung und können aufgrund fehlender Mittel nicht realisiert werden. Dies wird angesichts der vielen bereits geplanten oder sich in Planung befindenden Projekten zwangsläufig zu einem Rückstau führen.
Die Gemeinden tragen in verschiedenen Kantonen einen erheblichen Teil der Kosten für Revitalisierungsprojekte. Wenn der Bund seine Beteiligung nicht erhöht, sind sie gezwungen, auf Projekte zu verzichten bzw. diese auf später zu verschieben, oder aber ihre eigene Beteiligung zu erhöhen.
Dies wiederum würde für einige Gemeinden bedeuten, dass sie Projekte erneut vor die Legislative bringen müssen, um einen zusätzlichen Kredit zu beantragen.
Einführung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen stösst im Nationalrat auf Zustimmung
Die Vorlage der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) soll die Grundlage für einen umfassenden Systemwechsel beim Eigenmietwert schaffen: Sie sieht vor, dass Kantone oder Gemeinden, sofern der Eigenmietwert nicht besteuert wird, eine höhere Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen, welche hauptsächlich dem Eigengebrauch dienen, erheben können. Damit sollen die finanziellen Einbussen für die Berg- und Tourismuskantone ausgeglichen werden.
Die WAK-N schlägt daher vor, eine Verfassungsgrundlage zu schaffen, die es den betroffenen Kantonen und Gemeinden ermöglicht, Zweitwohnungen so zu besteuern, dass die durch den Systemwechsel bedingten Mindereinnahmen weitgehend kompensiert werden. Am 25. September hat der gesamte Nationalrat, mit Ausnahme von drei Enthaltungen, das von der WAK-N vorgeschlagene Projekt angenommen.
Position SGV: Der SGV bleibt kritisch gegenüber der Vorlage zur Zweitwohnungssteuer der WAK-N. Obwohl die Vorlage darauf abzielt, die Steuerausfälle zu kompensieren, die ein allfälliger grundlegender Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400, Abschaffung des Eigenmietwerts) mit sich bringen könnte, ist sie noch mit mehreren bedeutsamen Unsicherheiten behaftet.
Der aktuelle Entwurf bietet keine Garantie für die Kompensation der Steuerausfälle, die mit der Abschaffung des Eigenmietwerts einhergehen. Er würde zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand für die Behörden führen, die für die Abgrenzung der Nutzung von Zweitwohnungen und die Unterscheidung zwischen Haupt- und Zweitwohnungen zuständig sind. Die Einführung der von der WAK-N vorgeschlagenen Zweitwohnungssteuer hängt zudem von der Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts ab und erfordert daher einen Entscheid des Parlaments, der noch aussteht.
Im Rahmen der parlamentarischen Debatten über einen Systemwechsel hat sich der SGV generell kritisch zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung geäussert, da diese für die Kantone und Gemeinden mit enormen Steuerausfällen verbunden wäre. In diesem Sinne wird der SGV weiterhin empfehlen, die Besteuerung des Eigenmietwerts für Zweitwohnungen in den zukünftigen Debatten im Ständerat beizubehalten. Diese Beibehaltung würde für die Kantone und Gemeinden geringere Kosten verursachen im Vergleich zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer.
Räte einigen sich betr. Lärmschutz in neuen Wohnungen
Das Parlament hat sich endlich auf die Revision des Umweltschutzgesetzes geeinigt. Am Montag hat sich der Nationalrat dem eher flexiblen Kompromiss des Ständerats bezüglich Lärmbelastung bei neuen Wohnungen angeschlossen. Das Projekt des Bundesrats (22.085) sieht eine bessere Koordination zwischen dem Lärmschutz und der Siedlungsentwicklung vor und will die Sanierung belasteter Standorte fördern.
In der Sommersession hat der Ständerat seine Position bestärkt: Er möchte den Wohnungsbau in lärmexponierten Gebieten stärker fördern als der Nationalrat. Darüber hinaus hat der Ständerat entschieden, die vom Nationalrat eingefügte Regelung zur Temporeduktion aufgrund von Lärmbelastung (Art. 16 Abs. 3bis) aus dem Gesetz zu streichen. Beide Räte haben sich jedoch darauf geeinigt, dass die Kantone unter bestimmten Bedingungen die privaten Spielplätze und Gärten bei deren Sanierung finanziell unterstützen können. Der Ständerat hat ebenso wie die grosse Kammer, beschlossen, dass die Kantone diese Massnahmen finanzieren dürfen.
Position SGV: Der SGV begrüsst den parlamentarischen Kompromiss, der darauf abzielt, bei der Interessenabwägung zwischen Lärmschutz und innerer Verdichtung des Siedlungsraums die raumplanerischen Massnahmen stärker zu berücksichtigen, insbesondere um der Wohnungsnot entgegenzuwirken. Eine Lockerung der Vorschriften unter Berücksichtigung klarer Lärmschutzkriterien ist sinnvoll, damit die Gemeinden den notwendigen Spielraum für die Siedlungsentwicklung erhalten. In der Sommersession war der Ständerat der Idee gefolgt, wonach Kantone, die die Sanierungsmaßnahmen für private Spielplätze und Gärten finanziell unterstützen möchten, den Vasa-Fonds nutzen dürfen. Der Nationalrat hat diese Position schliesslich übernommen.
Rückblick auf die Sommersession 2024
Vom 27. Mai bis am 14. Juni 2024 fand die Sommersession der eidgenössischen Räte in Bern statt. Bei der gewichtigen Revision des Umweltschutzgesetzes hielt der Ständerat an seiner Position zum Lärmschutz fest. Die Differenzbereinigung geht daher in eine weitere Runde. Im Asylbereich stimmte das Parlament dem Nachtragskredit von Bundesrat Beat Jans zu. Der Ständerat forderte zudem Anpassungen und Einschränkungen beim Schutzstatus S.
Im Kulturbereich beugte sich die kleine Kammer als Erstrat über die Kulturbotschaft 2025-2028 und hiess mit einer Ausnahme alle zwölf Erlasse gut. Einig ist man sich im Parlament auch, dass Steuern künftig bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums berücksichtigt werden sollen. Der Nationalrat sprach sich zudem als Zweitrat dafür aus, die Begriffe «Wohnort» und «Wohnsitz» im Bundesgesetz über die Krankenversicherung zu vereinheitlichen, um die Zuständigkeiten klarer zu regeln.
Nachstehend finden Sie die für die Gemeinden relevanten Vorlagen der Sommersession mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).
Die Steuern sind künftig Teil der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums
Die laufenden Steuern sind heute nicht Teil des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Das bedeutet, dass den Betroffenen für die Dauer einer Pfändung zur Abzahlung von Schulden neue Schulden entstehen. Die Motion 24.3000 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats RK-S will dies ändern. Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs soll dahingehend geändert werden, dass laufende Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums künftig berücksichtigt werden. Der Ständerat stimmte der Motion bereits am 13. März 2024 zu. Auch die nationalrätliche Schwesterkommission beantragte Annahme der Motion und möchte, dass der Bundesrat verschiedene Abklärungen zur Umsetzung durchführt. Der Nationalrat befasste sich in der ersten Sessionswoche mit dem Anliegen und stimmte der Motion am 27. Mai 2024 ebenfalls zu.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments. Aktuell werden Steuerausgaben bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums nicht berücksichtigt. Dadurch entstehen während der laufenden Pfändung neue Steuerschulden, was den staatlichen Zielen eines betreibungsrechtlichen Existenzminimums zuwiderläuft. Dieser Systemfehler ist aus Sicht der Städte und Gemeinden unbedingt zu beheben.
Einerseits weil Schuldnerinnen und Schuldner dadurch in der Lage wären, Steuerforderungen der Gemeinwesen nachzukommen. Steuerschulden verursachen administrative Aufwände bei Städten und Gemeinden und es besteht ein wesentliches Risiko, dass die Steuerschulden auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht beglichen werden können. Zudem führt die aktuelle Regelung dazu, dass sich diese Personen nicht aus der Schuldenfalle befreien können. Ihnen fehlt damit eine wirtschaftliche Perspektive und Armut und soziale Ausgrenzung droht. Dies fällt auch auf die Städte und Gemeinden zurück, die in vielen Kantonen für die Sozialhilfe zuständig sind.
Revision Umweltschutzgesetz: Differenzbereinigung geht weiter
Die bundesrätliche Vorlage (22.085) sieht eine bessere Abstimmung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung vor und will die Sanierung von belasteten Standorten, etwa Kinderspielplätze, befördern. Das Parlament war sich in der Frühjahrssession dazu noch nicht einig. Der Ständerat will das Bauen in lärmbelasteten Gebieten lockern und gewichtet die bauliche Entwicklung und die raumplanerischen Ziele stärker. Damit sollen die Planungssicherheit erhöht und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. Der Nationalrat hingegen will den Lärmschutz stärker gewichten. Ausserdem hat der Nationalrat den Änderungsantrag des Schaffhauser SVP-Nationalrats Thomas Hurter angenommen. Dieser will im Gesetz festschreiben, dass die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf verkehrsorientierten Strassen nicht verlangt werden kann (Art. 16 Abs. 3bis).
In der Sommersession bekräftigte der Ständerat seine Position. Er will den Wohnungsbau in Gebieten mit übermässigem Lärm weiterhin stärker fördern als der Nationalrat. Das hat er am 28. Mai 2024 bei einer erneuten Beratung der Revision des Umweltschutzgesetzes entschieden. Weiter entschied der Ständerat die vom Nationalrat zu lärmbedingten Temporeduktionen ins Gesetz geschriebene Bestimmung (Art. 16 Abs. 3bis) wieder zu streichen. Einig geworden sind sich Stände- und Nationalrat hingegen bei der Frage, ob die Kantone die Inhaber von privaten Kinderspielplätzen und privaten Hausgärten unter gewissen Bedingungen finanziell bei der Sanierung sollen unterstützen können. Der Ständerat sprach sich wie die grosse Kammer dafür aus, dass die Kantone zahlen können. Allerdings muss für den Ständerat im Gesetz auch stehen, dass grundsätzlich der Eigentümer des Standorts die Kosten trägt. Die Vorlage geht mit Differenzen zurück in den Nationalrat. Die UREK-N befasst sich am 17./18. Juni 2024 damit.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Haltung der ständerätlichen Kommission, die raumplanerischen Massnahmen bei der Interessenabwägung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung nach innen stärker zu berücksichtigen. Eine Lockerung unter Einhaltung klarer Kriterien für den Lärmschutz ist sinnvoll, damit die Gemeinden bei der räumlichen Entwicklung über den notwendigen Handlungsspielraum verfügen.
Was den Änderungsantrag von Nationalrat Thomas Hurter (Art. 16 Abs. 3bis) zum Entwurf des Umweltschutzgesetzes anbelangt, so empfiehlt der SGV diesen abzulehnen. Dies aus den folgenden Gründen: Bei der Teilrevision zur Signalisationsverordnung hat der Bundesrat im Jahr 2022 Erleichterungen zur Anordnung von Tempo-30-Zonen auf siedlungsorientierten Strassen innerorts beschlossen, unter anderem wurde die Gutachten-Pflicht aufgehoben und somit der administrative Aufwand für die kommunalen Behörden reduziert. Ferner können Tempo-30-Zonen neuerdings auch aus weiteren in den örtlichen Verhältnissen liegenden Gründen eingerichtet werden. Für die Gemeinden wurde somit rechtliche Klarheit geschaffen und insgesamt die Gemeindeautonomie gestärkt. Die kommunalen Behörden können so mit geringerem administrativem Aufwand und unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten Tempo-30-Zonen bezeichnet werden. Und zwar dort, wo sie auch Sinn machen.
Dieser subsidiäre Ansatz im Vollzug ist aus Gemeindesicht sehr wichtig. Eine Annahme des Änderungsantrages Hurter würde die Handlungsmöglichkeiten von Gemeinden und Städten wesentlich einschränken.
Parlament stimmt dem Asyl-Nachtragskredit zu
Das Staatssekretariat für Migration erhält im laufenden Jahr zusätzliche 239 Millionen Franken für den Betrieb der Bundesasylzentren. Mit den gesprochenen Mitteln soll der erwartete Anstieg der Asylzahlen im Herbst und Gesuche für den Status S bewältigt und Pendenzen abgebaut werden. Der Nationalrat hatte dem entsprechenden Nachtragskredit (24.007) am 28. Mai 2024 zugestimmt. Der Ständerat bewilligte diesen am 30. Mai 2024 ebenfalls überraschend und hörte nicht auf seine vorberatende Kommission, die den Kredit auf 167.3 Millionen Franken hatte kürzen wollen.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments. Der Asylbereich ist eine Verbundaufgabe aller drei Staatsebenen. Die Städte und Gemeinden sind dringend darauf angewiesen, dass der Bund seine Aufgaben in der Erstunterbringung und der Abwicklung der Verfahren umfassend und effizient wahrnimmt.
Die kommunale Ebene setzt alles daran, ihren Teil der Verbundaufgabe zu erfüllen und die zugewiesenen Personen rasch aufzunehmen und zu unterstützen. Als unterste Staatsebene können die Städte und Gemeinden Personen nicht weiterreichen, entsprechend kumuliert sich die Belastung bei ihnen. Jegliche Kürzungen des Nachtragskredits führen erneut zu vorzeitigen Zuweisungen von Asylsuchenden und zu Planungsunsicherheiten. Dies gilt es unbedingt zu verhindern. Zudem kann es zu Problemen in den Standortgemeinden der BAZ kommen, wenn Betreuung und Sicherheit nicht gewährleistet werden können.
Dies alles belastet die Städte und Gemeinden zusätzlich in einer sowieso schon angespannten Situation. Daher ersuchte der SGV das Parlament, den Kredit vollumfänglich gutzuheissen.
Ständerat beugt sich als Erstrat über die Kulturbotschaft 2025 – 2028
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat an ihrer Sitzung vom 8. und 9. April 2024 die Beratung der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) aufgenommen (24.027) und zahlreiche Anhörungen durchgeführt, an denen auch der SGV teilgenommen hat. In der Detailberatung von Ende April trat die Kommission auf die gesamten Entwürfe ein und beschloss, zusätzliche 2 Millionen für die Netzwerke Dritter einzustellen. Sie sprach sich weiter dafür aus, die Baukultur von hoher Qualität im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) zu verankern, jedoch ohne neue Aufgaben für den Bund zu schaffen. Der Ständerat sagte am 4. Juni 2024 als Erstrat grösstenteils Ja zur neuen Kulturbotschaft des Bundes und stimmte den zwölf Erlassen mit einer Ausnahme zu: die vom Bundesrat vorgeschlagene Verankerung einer «hohen Baukultur» im NHG lehnte der Ständerat ab. Als nächstes befasst sich der Nationalrat mit der Vorlage. Diese ist am 27./28. Juni 2024 in der WBK-N traktandiert.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Stossrichtung der neuen Kulturbotschaft, inklusive die vier vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen. Es werden sechs Handlungsfelder identifiziert, die die Herausforderungen der Kulturpolitik umfassend beschreiben. Die hohen Ambitionen stehen jedoch in einem Widerspruch zum Finanzrahmen. Mit den aufgeführten Mitteln können die Ziele der Botschaft nicht erreicht werden. Dies hat Konsequenzen und erhöht den Druck auf die Finanzen von Städten, Gemeinden und Kantonen, die bereits den grössten Teil der Finanzierung der Kulturförderung tragen.
Das Engagement des Bundes im Bereich der Baukultur und die vorgesehene gesetzliche Verankerung der Förderung einer hohen Baukultur im NHG ist aus Sicht des SGV zu begrüssen. Dies insbesondere deshalb, weil es hier um eine bessere Koordination auf Stufe Bund sowie mit den Förderstrategien und baukulturellen Aktivitäten der Kantone geht. Städte und Gemeinden tragen dabei massgeblich zur Erreichung der strategischen Ziele der übergeordneten Ebene bei.
Was den Finanzrahmen betrifft, so sind die Beiträge in Höhe von CHF 126,6 Mio. über eine vierjährige Periode aus Sicht des SGV zu knapp bemessen. Es fehlen Mehrmittel für Kernaufgaben wie die Denkmalpflege und die Archäologie. Dabei braucht es nicht zuletzt aufgrund des Klimaschutzes zunehmend mehr Mittel, um zum Beispiel Bau-Denkmäler zu erhalten. Auch steigen die Kosten für Massnahmen zum Schutz und zur Erhaltung des baukulturellen Erbes. Generell führt die Umsetzung der Innenentwicklung zu immer komplexeren, umfangreicheren Aufgaben. Hier ist an die Städte und Gemeinden zu denken, weshalb der SGV das Parlament ersucht, den Verpflichtungskredit für den Förderbereich Baukultur zu erhöhen.
Parlament will die Begriffe «Wohnort» und «Wohnsitz» im KVG vereinheitlichen
Die Motion 23.4343 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) beauftragt den Bundesrat, die Verwendung der Begriffe «Wohnort» und «Wohnsitz» im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu prüfen und die notwendigen Anpassungen vorzulegen, damit die Begriffe im Gesetz einheitlich und die Zuständigkeiten klar geregelt sind. Ständerat Damian Müller (FDP/LU) legte für die Kommission den Handlungsbedarf dar. Personen beispielsweise in Heimen seien oftmals auf Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligungen oder auch andere Hilfeleistungen angewiesen. Um Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden, müsse im Gesetz klar geregelt sein, ob nun der Wohnort oder der Wohnsitz gemeint ist. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion. Der Nationalrat stimmt dieser am 7. März 2024 zu. Der Ständerat nahm die Motion am 4. Juni 2024 ebenfalls an.
Position SGV: Der SGV begrüsst, dass das Parlament die Begriffe Wohnort und Wohnsitz im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vereinheitlichen und damit die Zuständigkeiten klarer regeln will. Mit der Motion 23.4343 wird eine Frage aufgegriffen, welche die Gemeinden in vielen konkreten Fällen direkt betrifft und zurzeit offene rechtliche Fragen u.a. im Zusammenhang mit dem Eintritt in Alters- und Pflegeheime hinterlässt.
Ständerat sieht keinen Anpassungsbedarf beim Geoinformationsgesetz
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) hat im März mit deutlicher Mehrheit beschlossen, nicht auf den Entwurf zur Änderung des Geoinformationsgesetzes GeoIG (23.060) einzutreten. Mit dieser Änderung sollte eine Rechtsgrundlage für eine bessere Planung der Untergrundnutzung geschaffen werden. Mit einem neuen Artikel 28a des GeoIG sollen die Inhaber von primären geologischen Daten dazu verpflichtet werden, diese dem Bund und den Kantonen kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Dabei hielt die Kommission fest, dass die Kompetenz für Regelungen zum Untergrund heute bei den Kantonen liegt, und zwar auch bezüglich der Datenerhebung und -bereitstellung; die angehörten Vertreter der Kantone wiesen zudem darauf hin, dass mehrere Kantone bereits über eine entsprechende Rechtsgrundlage sowie über praktische Erfahrung bei der Übermittlung geologischer Daten verfügen. Eine Intervention des Bundes in diesem Bereich sei daher nicht gerechtfertigt. Die Kommission hält weiter fest, dass der Datenaustausch zwischen den Kantonen und den Bundesbehörden sehr gut funktioniert und die Schaffung einer Ad-hoc-Rechtsgrundlage deshalb nicht erforderlich ist. Sie erachtet es zudem als fraglich, ob alle im Entwurf vorgesehenen Massnahmen verfassungsmässig sind.
Der Ständerat folgte seiner Kommission und beschloss am 6. Juni 2024 mit 28 gegen 14 Stimmen (1 Enthaltung) Nichteintreten. Das Geschäft ist am 17./18. Juni bereits in der UREK-N traktandiert.
Position SGV: Die Planung der Nutzung des Untergrunds ist aufgrund der zunehmenden Nutzungskonflikte zwischen Klimaschutz, Energiesicherheit und dem Betrieb von Infrastrukturen eine Notwendigkeit. Dass der Bund den Zugang zu geologischen Daten mit einer gesetzlichen Grundlage ermöglichen will, um Gemeinden, Kantonen und dem Bund geologische Daten von Privaten, die für die Planung des Untergrundes relevant sind, zur Verfügung zu stellen, wird vom SGV unterstützt.
Dieser Wissenstransfer im Sinne einer nicht-konkurrierenden Nutzung der Daten ist ein Schritt, um dem wachsenden Bedarf an Daten über den Zustand des Untergrunds gerecht zu werden. So beruht beispielsweise das Projekt Nationaler Leitungskataster (LKCH), dessen Ziel es ist, die Leitungsdaten schweizweit zu harmonisieren, auf der Bereitstellung von Daten durch und für staatliche Behörden. Der Zugang zu geologischen Daten unter klaren Bedingungen wird eine effiziente Planung des Untergrunds ermöglichen und die Planungssicherheit sowohl der kantonalen als auch der kommunalen Behörden erhöhen.
Auch die Gemeinden müssen die bei ihnen vorhandenen Daten kostenlos zur Verfügung stellen, und es ist wichtig, dass sie umgekehrt kostenlos auf alle Geodaten zugreifen können, die sie für ihre Planung benötigen. Der SGV empfahl dem Parlament deshalb, auf die Vorlage einzutreten.
Ständerat fordert Anpassung und Einschränkung beim Schutzstatus S
Für den Ständerat muss die Schweiz den Schutzstatus S anpassen. Eine klare Mitte-Rechts-Mehrheit sprach sich am 12. Juni 2024 für die Forderungen von Ständerat Benedikt Würth (Mitte/SG) und seine Motion 24.3022 aus. So soll nicht mehr vom Schutzstatus S profitieren können, wer für eine bestimmte Aufenthaltsdauer das Land verlässt oder der Schutzstatus missbräuchlich erlangt wurde.
Auch soll der Schutzstatus nicht mehr automatisch für alle ukrainischen Flüchtlinge gelten. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass der Schutzstatus innerhalb des Dublin-Raums nur einmal erteilt wird. Der Bundesrat sieht die Anliegen des Motionärs bereits als erfüllt und beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Missbräuche seien konsequent zu bekämpfen. Es bestehe aber keine Notwendigkeit, die Regeln anzupassen. So würde der Schutzstatus S bereits nach geltendem Recht aufgehoben, wenn schutzbedürftige Personen ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt oder sich wiederholt bzw. für mehr als 15 Tage im Heimatstaat aufgehalten hätten. Der Ständerat sah dies anders und stimmte der Motion 24.3022 mit 29 gegen 11 Stimmen (0 Enthaltungen) zu. Als nächstes befasst sich der Nationalrat mit dem Geschäft.
Position SGV: Der SGV sieht grossen Handlungsbedarf in Hinblick auf den Schutzstatus S. Die Gemeinden sind seit Beginn der Ukraine-Krise mit erheblichen Herausforderungen bezüglich Unterbringung und Integration von Personen aus der Ukraine konfrontiert. Die stetige Zunahme von Schutzbedürftigen, die damit verbundenen oft vorzeitigen Transfers von Bundes- in Kantons- und Gemeindestrukturen sowie die teilweise unübersichtliche Ein- und Ausreise von Personen aus der Ukraine bringen die bewährten kommunalen Strukturen und Abläufe an den Anschlag. Dieser ungute Zustand wächst ständig und wird auch mit Blick auf die prognostizierten Zahlen länger anhalten. Deshalb ist es wichtig, dass der Bundesrat in Sachen Status S nächstmöglich handelt. Die Motion 24.3022 zielt in die richtige Richtung, weshalb der SGV diese unterstützt.
Rückblick auf die Frühjahrssession 2024
Am Freitag, 15. März 2024, ging die Frühjahrssession der eidgenössischen Räte in Bern zu Ende. Mit der Parlamentarischen Initiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» und der Lockerung des Siedlungsabfallmonopols, der Teilrevision des CO2-Gesetzes nach 2024, der Revision des Umweltschutzgesetzes zum Lärmschutz und der Pflicht zur Sanierung von belasteten Standorten sowie der Parlamentarischen Initiative zur Aufhebung unnötiger Restriktionen und für einen einfacheren Umbau von Zweitwohnungen standen gleich vier für die Gemeinden wichtige Bundesvorlagen auf der politischen Agenda. Der Nationalrat beugte sich ausserdem als Erstrat über die neue Vorlage zur Schaffung eines elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) und schickte den Entwurf für ein nationales Adressdienstgesetz zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück.
Der Ständerat sprach sich für den Einbezug der Steuern in die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums, für eine gesetzliche Verankerung von Tempo 50 auf den Hauptstrassen sowie für einen erleichterten Zugang für Schutzsuchende mit Status S auf dem Arbeitsmarkt aus.
Nachstehend finden Sie den Sachverhalt und die Entscheide des Parlaments zu den für die Gemeinden relevanten Vorlagen der Frühjahrsession mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).
Parlament will die Kreislaufwirtschaft stärken und klare Rahmenbedingungen beim Siedlungsabfall
National- und Ständerat haben sich in der Frühjahrssession auf die Vorlage «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» (20.433) geeinigt. Ziel des entsprechenden Gesetzesprojekts ist es, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, die Umweltbelastungen zu reduzieren sowie die Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit der Schweizer Wirtschaft zu erhöhen. Am Montag, 26. Februar ist der Nationalrat in der letzten Differenz dem Ständerat gefolgt. Demnach soll der Bundesrat den Detailhändlern keine Vorgaben zur Entsorgung unverkaufter biogener Produkte wie etwa Lebensmitteln machen oder sie anweisen können, diese Produkte Biogasanlagen zuzuführen.
Zuvor bereits geeinigt hatten sich die Räte auf die Bestimmung zum Siedlungsabfall (Art. 31b) : Eine freiwillige Sammlung durch private Unternehmen soll gemäss Parlament nur möglich sein, wenn der Bundesrat dies für bestimmte Abfallfraktionen genehmigt. Der Ständerat hatte sich für klare Rahmenbedingungen ausgesprochen und der Nationalrat ist ihm in der Differenzbereinigung gefolgt. So wird sichergestellt, dass private Sammlungen nicht eingestellt werden, wenn dies zum Beispiel wegen schwankender Wertstoffpreise nicht mehr rentabel ist, und dann die öffentliche Hand die Lücke schliessen muss. So erhalten innovative Geschäftsmodelle in der Abfallwirtschaft eine Chance, ohne dass die Planung und Finanzierung der Entsorgung durch die Kantone und Gemeinden erschwert wird.
In den Schlussabstimmungen wurde die Änderung des Umweltschutzgesetzes zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft mit 126 zu 65 Stimmen (Nationalrat) und einstimmig mit 43 Stimmen (Ständerat) angenommen.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments, klare Rahmenbedingungen für eine Lockerung des Siedlungsabfallmonopols vorzusehen, weil damit die Planbarkeit für die Gemeinden und Städte besser und das finanzielle Risiko wesentlich kleiner ist.
Raumplanung: Parlament will das öffentliche Interesse gegenüber ISOS stärker berücksichtigen
Mit der Motion 23.3435 von Ständerat Jakob Stark (SVP/TG) soll das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) dahingehend angepasst werden, dass im Rahmen der Interessenabwägung das ausgewiesene öffentliche Interesse von Gemeinden, Städten und Kantonen bei der raumplanerischen Entwicklung gegenüber dem Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) stärker berücksichtigt werden kann. Das Parlament anerkennt einen Handlungsbedarf: nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat der Motion am 29. Februar 2024 zugestimmt und diese an den Bundesrat überwiesen.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments. Das ISOS ist ein wichtiges Inventar, das aber in der konkreten Praxis oftmals die bauliche Entwicklung und Verdichtung nach innen erschwert. Viele Gemeinden sind heute ob der Vielzahl an bundesrechtlichen Auflagen in ihren Entscheid- und Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Daraus ergeben sich des Öftern auch langwierige Verfahren und Bauverzögerungen, u.a. bei grösseren Wohnbauprojekten. Dieser Interessenkollision kann mit dieser Motion begegnet werden. Das öffentliche Interesse von Gemeinden und Städten soll bei raumplanerischen Projekten inskünftig mehr Gewicht erhalten. Zudem sollen ISOS-Inventare auf Begehren einer Planungsbehörde hin überprüft werden können.
Parlament nimmt das neue CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 an
Mit Anreizen statt Verboten soll die neue CO2-Vorlage die Bevölkerung zum Klimaschutz bewegen. Die Neuauflage des CO2-Gesetzes (22.061) zur Verminderung der CO2-Emmissionen 2025 bis 2030 soll dem Schweizer Netto-Null-Ziel zum Durchbruch verhelfen. Das Parlament sagte im Dezember im Grundsatz Ja dazu, in der Differenzbereinigung im Frühjahr beharrte der Ständerat in mehreren Punkten auf einer abgeschwächten Version. So will er zur Verminderung der Treibhausgas-Emissionen im Inland keine fixe Quote vorschreiben, während der Nationalrat den Treibhausgas-Ausstoss zu 75 Prozent mit Massnahmen im Inland reduzieren will. Umstritten war auch die finanzielle Förderung von Ladeinfrastrukturen für E-Autos in Mehrfamiliengebäuden. Der Ständerat sprach sich mit 24 zu 20 Stimmen gegen eine Finanzierung mit öffentlichen Geldern aus; der Nationalrat dagegen will dies mit bis zu 20 Millionen Franken im Jahr fördern.
Uneins war man auch beim Thema der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für alternative Antriebe. Der Ständerat hielt am geltenden Recht fest, wonach der Bundesrat entscheidet, welche Fahrzeuge in welchem Umfang von der LSVA befreit werden sollen. In der weiteren Debatte senkte der Nationalrat sein Reduktionsziel im Sinne eines Kompromisses auf neu 70 Prozent. Bei der Rückerstattung der Mineralölsteuer für konzessionierte Busunternehmen einigte man sich darauf, dass Betriebe im Ortsverkehr die Steuer ab 2026 und auf dem Land ab 2030 zahlen müssen, ausser Busse mit alternativem Antrieb könnten aus topografischen Gründen nicht eingesetzt werden. Ebenso schloss sich der Nationalrat auch punkto Beibehaltung des geltenden Rechts bei der LSVA dem Ständerat an.
Am Schluss blieb einzig Art. 41b bezüglich der Ladeinfrastrukturen noch offen. Der Ständerat folgte am 14. März dem Antrag der Einigungskonferenz, den Artikel zu streichen. Er sprach sich mit deutlichem Mehr dafür aus, auf die Förderung des Bundes für Ladeinfrastrukturen für E-Autos in Mehrfamilienhäusern zu verzichten.
In den Schlussabstimmungen wurde das neue CO2-Gesetz mit 122 zu 42 Stimmen bei 27 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 42 Stimmen zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung (Ständerat) angenommen.
Position SGV: Der SGV unterstützt den vom Bundesrat ausgearbeiteten Entwurf zur Revision des CO2-Gesetzes grundsätzlich. Dieser sieht eine Finanzierung vor, mit der die künftigen Kosten, welche den Gemeinden bei der Umsetzung der Energie- und Klimastrategie entstehen werden, teilweise gedeckt
werden können. Im Gebäudesektor begrüsst der SGV, dass das Gebäudeprogramm weitergeführt wird, um den Ersatz von fossil betriebenen Heizungen zu fördern.
Neben der Finanzierung von Projekten im Bereich der Geothermie werden künftig auch kommunale und regionale Energieplanungen sowie die Deckung von Risiken im Zusammenhang mit Wärmenetzen finanziert. Im Verkehrsbereich sollen neue Fördermöglichkeiten geschaffen werden, um eine Dekarbonisierung der Mobilität zu fördern (Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und alternative Antriebssysteme für den öffentlichen Verkehr), was aus Sicht SGV ebenfalls zu begrüssen ist.
Parlament für Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums
Mit der Motion 24.3000 der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen soll das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs dahingehend geändert werden, dass laufende Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums künftig berücksichtigt werden. Der Ständerat anerkennt den Handlungsbedarf und stimmte der Motion seiner Rechtskommission am 13. März 2024 oppositionslos zu. Als nächstes befasst sich der Nationalrat mit dem Vorstoss.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments. Aktuell werden Steuerausgaben bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums nicht berücksichtigt. Dadurch entstehen während der laufenden Pfändung neue Steuerschulden, was den staatlichen Zielen eines betreibungsrechtlichen Existenzminimums zuwiderläuft. Dieser Systemfehler ist aus Sicht der Städte und Gemeinden unbedingt zu beheben. Einerseits weil Schuldnerinnen und Schuldner dadurch in der Lage wären, Steuerforderungen der Gemeinwesen nachzukommen. Steuerschulden verursachen administrative Aufwände bei Städten und Gemeinden und es besteht ein wesentliches Risiko, dass die Steuerschulden auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht beglichen werden können.
Zudem führt die aktuelle Regelung dazu, dass sich diese Personen nicht aus der Schuldenfalle befreien können. Ihnen fehlt damit eine wirtschaftliche Perspektive und Armut und soziale Ausgrenzung droht. Dies fällt auch auf die Städte und Gemeinden zurück, die in vielen Kantonen für die Sozialhilfe zuständig sind.
Verlängerung des Armutsprogramms und Verabschiedung einer nationalen Strategie
Gleich zwei Vorstösse fordern vom Bundesrat, das 2024 auslaufende nationale Programm gegen Armut zu verlängern und die Plattform und das Monitoring bis mind. 2030 mit ausreichenden Mitteln zu finanzieren. Zudem soll der Bundesrat, unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips, eine nationale Strategie zur Bekämpfung von Armut verabschieden und zur Umsetzung ausreichende Mittel bereitstellen. Der Ständerat wies die Motion 23.4454 von Ständerat Simon Stocker (SP/SH) am 14. März 2024 an die zuständige Kommission zur Vorberatung zurück. Der Nationalrat hingegen nahm die gleichlautende Motion 23.4450 von Nationalrätin Estelle Revaz (SP/GE) mit 117 zu 59 Stimmen bei 7 Enthaltungen an.
Position SGV: Der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband unterstützen die geplante Verlängerung des Armutsprogramms. Mit dem Nationalen Programm gegen Armut hat sich der Bund ab 2014 erstmals explizit im Bereich Armutsprävention und -bekämpfung engagiert. Dieses wirksame Engagement hat er mit der Nationalen Plattform von 2019 bis 2024 weitergeführt. Zusätzlich hat das Parlament den Bundesrat 2020 beauftragt, ein Armutsmonitoring zu implementieren und alle fünf Jahre einen Armutsbericht vorzulegen. Ein erster Bericht dazu wird Ende 2025 erwartet.
Die Städte und Gemeinden sind seit den Anfängen wichtige Partner bei der Erarbeitung und Umsetzung des Nationalen Programms resp. der Nationalen Plattform gegen Armut. Damit Armut wirksam bekämpft werden kann, muss das System der sozialen Sicherheit gut aufeinander abgestimmt sein, dafür braucht es alle Staatsebenen. Die nationale Plattform gegen Armut zeigt, dass der Bund mit einem bescheidenen Mitteleinsatz einen wirksamen und zentralen Beitrag leisten kann zur übergeordneten Vernetzung der Akteure und zur Bereitstellung von anwendungsorientiertem Grundlagenwissen. Die Plattform ist das gemeinsame Commitment der Akteure aller Staatsebenen und Organisationen der Zivilgesellschaft, um Massnahmen zur Armutsprävention und -bekämpfung voranzubringen und die Armut nachhaltig zu reduzieren. Auch das Parlament hat die wichtige Rolle des Bundes anerkannt und ihn mit dem Armutsmonitoring beauftragt.
Mit der Weiterführung der Plattform kann diese auch künftig eine wichtige Austausch- und Koordinationsfunktion auf nationaler Ebene wahrnehmen und gibt dem Armutsmonitoring den nötigen Rahmen. Dadurch wird die Legitimation und Wirkung von beidem gestärkt. Die von der Motion geforderte Strategie würde als drittes Element das Ganze komplettieren und zusätzlich stärken.
Neben dem vielfältigen Engagement der Städte und Gemeinden in der Prävention und Bekämpfung von Armut, werden der Städteverband und der Gemeindeverband die Aktivitäten auf Bundesebene tatkräftig unterstützen. Beide Verbände stellen personelle Ressourcen zur Verfügung, um sowohl bei der Plattform gegen Armut als auch beim Armutsmonitoring mitzuarbeiten. Darüber hinaus tragen sie zur Wirkung des Programms bei, indem sie ihre Rolle in der Kommunikation von Grundlagen, praxisorientierten Leitfäden und Initiativen gegenüber den Akteuren auf der kommunalen Ebene aktiv wahrnehmen.
Nationaler Adressdienst: Nationalrat schickt Vorlage zur Überarbeitung zurück
Der Nationalrat will vorläufig keinen nationalen Adressdienst und hat die Vorlage am 29. Februar zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen (23.039). Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 116 zu 71 Stimmen ohne Enthaltungen - gegen den Willen der Ratslinken, der GLP und der EVP.
Der Ständerat hatte die Vorlage in der Wintersession mit grosser Mehrheit angenommen. Mit der neuen Datenbank sollen Verwaltungsstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie Dritte mit gesetzlichem Auftrag die Wohnadressen der Bevölkerung in der ganzen Schweiz abfragen können. Bislang sind solche Abfragen nur auf Gemeinde- oder Kantonsebene möglich, weshalb Interesse besteht, diese Informationen zentral zu bündeln. Nutzer sind ausschliesslich Verwaltungen und beauftragte Dritte – der Zugriff und die Nutzung ist für Private ausgeschlossen. Die Kantone waren dafür, den Nationalrat hingegen überzeugte die Vorlage nicht. Er beauftragte den Bundesrat, alternative Modell zu prüfen und, falls das nicht möglich ist, den Vorschlag für eine Verfassungsgrundlage zu unterbreiten und den konkreten Nutzen für Einzelpersonen aufzuzeigen. Die Vorlage ist nun am 30. April 2024 in der staatspolitischen Kommission des Ständerats traktandiert.
Position SGV: Der SGV unterstützt das Vorhaben insgesamt als wichtigen Schritt hin zu einer digitalen Verwaltung, hat aber im Rahmen der Anhörung vor der staatspolitischen Kommission des Ständerats im Oktober 2023 verschiedene Bedenken adressiert (Mehraufwand, Gebührenpflicht, Haftungsfrage) und konkrete Anträge eingebracht (siehe Factsheet).
Der Aufbau eines nationalen Adressdienstes hat zum Zweck, den Behörden und gesetzlich beauftragten Dritten das Abfragen der gemeldeten Adressdaten der Wohnbevölkerung zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu erleichtern. Der Aufwand für die Adress- und Wohnsitzrecherche könnte reduziert, der schweizweite Abgleich von Adressdaten vereinfacht und die Geschäftsprozesse der öffentlichen Hand effizienter wahrgenommen werden. Dies auch im Sinne einer Dienstleistung zH der Bevölkerung. Der NAD ist kein Register, sondern ein Dienst, der die Daten der Einwohnerdienste unverändert wiedergibt. Datenherrschaft, Datenbearbeitungen und Datenkorrekturen verbleiben wie bisher bei den Einwohner¬diensten der Gemeinden und Kantone.
Parlament erlaubt wieder mehr Zweitwohnungen
Das Parlament will die Beschränkungen des Wohnungsbaus in Gemeinden mit vielen Zweitwohnungen lockern. Wohngebäude, die vor dem Ja zur Zweitwohnungsinitiative (2012) gebaut worden sind, sollen bei einem Abbruch und Wiederaufbau neu erweitert und als Ferienwohnung vermietet werden dürfen. Der Nationalrat hiess die Vorlage der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Pa. Iv. Candinas 20.456) bereits im September 2023 gut.
In der Frühjahrssession stimmte ihr auch der Ständerat zu, trotz Vorbehalten von links bis rechts. Neu erstellte, zusätzliche Ferienwohnungen würden den Volksentscheid missachten und die Wohnungsnot in Tourismusregionen zusätzlich verstärken. Auch Bundesrat Rösti betonte, dass die lokale Bevölkerung von zusätzlichen Zweiwohnungen nicht profitieren würde. Der Ständerat hielt dennoch an seinem Entscheid fest: Die Vorschriften zum Bau von neuen Zweitwohnungen sollen gelockert und damit Anreize für Investitionen geschaffen werden. In den Schlussabstimmungen wurde die Vorlage mit 121 zu 64 Stimmen bei 5 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 28 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen Ständerat) angenommen.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments. Auch Gemeinden in Berggebieten müssen sich baulich weiterentwickeln können. Mit der Pa. Iv. Candinas 20.456 sollen Gemeinden mit über zwanzig Prozent Zweitwohnungen altrechtliche Wohnhäuser leichter umbauen und neu nutzen können, was aus Sicht des SGV zu unterstützen ist.
Parlament will Tempo 50 auf Hauptstrassen innerorts gesetzlich verankern
Mit der Motion 21.4516 von Nationalrat Peter Schilliger (FDP/LU) soll das Strassenverkehrsgesetz dahingehend angepasst werden, dass auf allen verkehrsorientierten Strassen Tempo 50 gilt. Nach dem Nationalrat (Herbstsession) hat sich am 6. März 2024 auch der Ständerat mit deutlichem Mehr für das Anliegen ausgesprochen und die Motion mit 25 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen überwiesen.
Position SGV: Der SGV lehnte die Motion aus den folgenden Gründen ab: Mit dem Entscheid des Parlaments, auf wichtigen Strassen innerorts Tempo 50 gesetzlich zu verankern, werden die vom Bundesrat im Rahmen der Teilrevision zur Signalisationsverordnung (SSV) von 2022 beschlossenen Erleichterungen für die Gemeinden zur Anordnung von Tempo-30-Zonen wieder rückgängig gemacht. Die Annahme der Motion widerspricht der föderalen Kompetenzverteilung in der Schweiz und schränkt die Gemeindeautonomie bzw. die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden und Städte stark ein. Für die kommunalen Behörden dürfte der administrative Aufwand durch den Parlamentsentscheid wieder deutlich zunehmen.
Hinzu kommt der vom Parlament ebenfalls angenommene Antrag des Schaffhauser SVP-Nationalrats Thomas Hurter im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes. Dieser will im Gesetz festschreiben, dass die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf verkehrsorientierten Strassen untersagt sein soll. Dies ist ein weiterer unnötiger Eingriff in die Gemeindeautonomie und aus kommunaler Sicht nicht akzeptabel.
Revision Umweltschutzgesetz: Differenzen beim Thema Lärmschutz
Das Parlament war sich in der Frühjahrssession bei der Vorlage zur Revision des Umweltschutzgesetzes (22.085) noch nicht einig. Die bundesrätliche Vorlage sieht eine bessere Abstimmung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung vor und will die Sanierung von belasteten Standorten, etwa Kinderspielplätze, befördern. Der Ständerat will das Bauen in lärmbelasteten Gebieten lockern und gewichtet die bauliche Entwicklung und die raumplanerischen Ziele stärker. Damit sollen die Planungssicherheit erhöht und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. Beim Thema Sanierung von belasteten Standorten votierte der Ständerat dafür, dass die Sanierung nicht die Eigentümer, also die Gemeinden, sondern grundsätzlich die Verursacher des Problems zahlen müssen. Auch sprach er sich dagegen aus, dass die Kantone die Sanierung von privaten Plätzen finanziell unterstützen können. Stattdessen sollen Sanierungsvorhaben wie die Sanierungspflicht für Kinderspielplätze von den Geldern des sogenannten Vasa-Altlasten-Fonds des Bundes profitieren können.
Auch für den Nationalrat war Eintreten auf die bundesrätliche Vorlage unbestritten. Mit dem Ziel, verdichtetes Bauen wegen der Wohnungsknappheit in lärmbelasteten Gebieten zu erleichtern stieg der Nationalrat in die Detailberatung zum Umweltschutzgesetz ein. Anders als der Ständerat will der Nationalrat den Lärmschutz stärker gewichten. Künftig soll eine Baubewilligung erteilt werden können, wenn bei jeder Wohneinheit mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind. Bei den übrigen Räumen muss eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert werden oder ein privat nutzbarer Aussenraum vorhanden sein.
In der Folgeberatung am 11. März doppelte der Nationalrat bei Tempo 30 nach und nahm einen Antrag des Schaffhauser SVP-Nationalrats Thomas Hurter an. Dieser will im Gesetz festschreiben, dass die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf verkehrsorientierten Strassen nicht verlangt werden kann (Ziff. I Art. 16 Abs. 3bis des Umweltschutzgesetzes). In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat dem Gesetzesentwurf mit 119 zu 67 Stimmen bei sechs Enthaltungen zu. Das Geschäft geht mit Differenzen zurück in den Ständerat. Die ständerätliche Umweltkommission UREK-S befasst sich bereits am 21./22. März mit den Differenzen zur Vorlage.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Haltung der ständerätlichen Kommission, die raumplanerischen Massnahmen bei der Interessenabwägung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung nach innen stärker zu berücksichtigen. Eine Lockerung unter Einhaltung klarer Kriterien für den Lärmschutz ist sinnvoll, damit die Gemeinden bei der räumlichen Entwicklung über den notwendigen Handlungsspielraum verfügen.
Der SGV anerkennt die Notwendigkeit zur Sanierung von Deponien und andere durch Abfälle belastete Standorte sowie von öffentlichen Kinderspielplätzen, deren Böden mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind. Wenn der Bundesrat die Sanierung öffentlicher Spielplätze neu einem Obligatorium unterstellen will (Art. 32c), so ist richtigerweise auch seitens Bund die Finanzierung dafür sicherzustellen. Der Bundesrat sieht zur Entlastung der sonst kostentragungspflichtigen Kantone und Gemeinden vor, dass der VASA-Altlasten-Fonds 60 Prozent der Kosten bei diesen öffentlichen Flächen übernimmt.
Der SGV unterstützt die Position des Ständerats, wonach nicht die Inhaber der Spielplätze, also etwa die Gemeinden, sondern grundsätzlich die Verursacher des Problems für die Kosten der Sanierungen aufkommen müssen (Verursacherprinzip > Art. 32d Abs. 6 streichen). Die Finanzierung der vom Bund geplanten Pflicht zur Sanierung von öffentlichen Spielplätzen ist richtigerweise durch den VASA-Fonds sicherzustellen. Dies umso mehr, als dass in vielen Fällen die Verursacher des Problems nicht identifiziert werden können und dann die Gemeinden gezwungen sind, die Kosten zu übernehmen.
Weiter spricht sich der SGV analog zum Ständerat bei den privaten Kinderspielplätzen gegen eine neue Bundeskompetenz aus: Die Kantone haben heute bereits die Kompetenz, die Sanierung von privaten Kinderspielplätzen finanziell zu unterstützen (Art. 32c Abs. 1bis streichen). Insgesamt ist es aus kommunaler Sicht wichtig, dass die Städte und Gemeinden bei Sanierungsvorhaben über den notwendigen Handlungsspielraum (wenig Vorschriften) verfügen und einen einfachen Zugang zu den Bundesmitteln (Vasa-Fonds) erhalten.
Weiter spricht sich der SGV dafür aus, dass auch die Sanierung von Böden, die durch den Betrieb von Kehrichtverbrennungsanlagen kontaminiert wurden, über den VASA-Fonds des Bundes unterstützt werden kann. Die Gleichbehandlung solcher dioxinverseuchten Böden mit Deponien ist im öffentlichen Interesse, weshalb der SGV eine Beteiligung des Bundes für sinnvoll hält.
Schutzstatus S. Ständerat für erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt
Die Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (23.3968) beauftragt den Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatus S erleichtert wird: die geltende Bewilligungspflicht von Arbeitsverhältnissen für Personen mit Schutzstatus S soll in eine Meldepflicht umgewandelt werden. Nach dem Nationalrat (Wintersession) hat auch der Ständerat die Motion am 13. März mit 29 zu 15 Stimmen und 1 Enthaltung angenommen und damit an den Bundesrat überwiesen.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments, die geltende Bewilligungspflicht in eine Meldepflicht umzuwandeln und damit den Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatuts S zu erleichtern. Geflüchteten aus der Ukraine können ohne Wartefrist einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit innerhalb oder ausserhalb ihres Wohnkantons aufnehmen. Sie unterstehen diesbezüglich und auch beim Stellenwechsel jedoch bislang einer Bewilligungspflicht. Mit der Annahme der Motion wird eine analoge Regelung zu derjenigen für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge geschaffen (in Kraft seit 2019), was zu begrüssen ist. Dadurch werden administrative Hürden beseitigt und die Integration in den Arbeitsmarkt weiter gefördert.
Eintritt in Alters- und Pflegeheime: Parlament will Klärung bei Wohnsitzfrage
Die Motion 23.4344 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) fordert, dass die gesetzlichen Grundlagen so angepasst werden, dass Personen, die in ein Alters- oder Pflegeheim eintreten, ihren Wohnsitz behalten dürfen. Der Nationalrat ist der Mehrheit der Kommission gefolgt und hat die Motion am 14. März 2024 mit 117 zu 58 Stimmen angenommen. Als nächstes befasst sich der Ständerat mit dem Geschäft.
Position SGV: Mit der Motion 23.4344 wird eine Frage aufgegriffen, welche die Gemeinden in vielen konkreten Fällen direkt betrifft und zurzeit einige offene rechtliche Fragen für die Betroffenen und für die Gemeinden und Städte hinterlässt. Diese Rechtsunsicherheit bewirkt im Vollzug grosse Unterschiede unter Gemeinden aus verschiedenen Kantonen. Auch ist eine klare rechtliche Abgrenzung bezüglich freiwilligem und nicht freiwilligem Eintritt (zB durch ärztliche Überweisung) einer Person in ein Alters- oder Pflegeheim als subjektives Kriterium nicht immer klar abgrenzbar.
Die vom Bundesgericht herbeigeführte Änderung, wonach eine Person bei freiwilligem Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim den Wohnsitz behält, hat die Rechtsunsicherheit zusätzlich befördert. Aus Sicht des SGV besteht hier ein ausgewiesener rechtlicher Handlungsbedarf. Die Diskussion darüber ist im Parlament zu führen, weshalb der SGV empfiehlt, die Motion 23.4344 zu unterstützen.
Neuer Anlauf für die E-ID im Nationalrat
Der Nationalrat beugte sich am 14. März 2024 als Erstrat über die neue Vorlage zur Schaffung eines elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) in der Schweiz (23.073). Dies drei Jahre, nachdem die Schweizer Stimmbevölkerung eine solche Vorlage an der Urne klar ablehnte. Der überarbeitete Entwurf sieht nun eine staatliche Lösung vor, die neue E-ID soll ab 2026 angeboten werden.
Die vom Bund herausgegebene E-ID soll den grösstmöglichen Schutz der persönlichen Daten gewährleisten, kostenlos und freiwillig sein. Sie soll im Internet wie auch im Alltag zum Einsatz kommen, etwa bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs oder beim Altersnachweis für den Kauf von Alkohol in Läden. Sämtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen die E-ID zum Einsatz kommen kann, sollen weiterhin analog angeboten werden. Bei der Vorstellung der neuen Vorlage im November führte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider aus, man habe den Sicherheitsbedenken Rechnung getragen. So haben Private in der neuen Vorlage keine Rolle mehr. Der Bund werde für die Herausgabe der E-ID verantwortlich sein und die für den Betrieb notwendige Infrastruktur anbieten.
Die vorberatende Kommission des Nationalrats stimmte dem Gesetzesentwurf im Februar klar zu, beantragte dem Nationalrat jedoch einige Änderungen, um den Schutz von Personendaten weiter zu erhöhen und die Rolle des Bundes hervorzuheben. Der Nationalrat stimmte der neuen Gesetzesvorlage für eine E-ID am 14. März 2024 mit 175 zu 12 Stimmen und 2 Enthaltungen zu.
Position SGV: Der SGV hat sich seit Beginn der politischen Debatte für die Schaffung einer elektronischen Identifikation (E-ID) eingesetzt – sie stärkt und befördert die digitale Verwaltung. In diesem Sinne begrüsst der SGV den nun vorliegenden Entwurf eines entsprechenden Bundesgesetzes. Die Gesetzesvorlage genügt hohen Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen und gewährleistet gleichzeitig einen einfachen Zugang zum elektronischen Identitätsnachweis. Für eine optimale Umsetzung ist es nun aber wichtig, dass die kantonalen und kommunalen Behörden in die weiteren Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die operative Einführung einer E-ID von Anfang an einbezogen werden.
Dafür sollen unter anderen die bestehenden Gremien etwa der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) genutzt werden. Zudem soll die Realisierung der E-ID nun umgehend angegangen werden, wenn immer möglich parallel zur politischen Diskussion in den eidg. Räten. Das betrifft insbesondere auch den Prozess bezüglich die bundesrätlichen Umsetzungsverordnungen zum neuen E-ID-Gesetz.
Das Volksverdikt von März 2021 war klar und eindeutig: Die Schweizer Bevölkerung will eine staatliche E-ID; die Rolle der Privatwirtschaft ist höchstens mittelbar denkbar. Aus Sicht des SGV ist es deshalb wichtig, dass dieses Grundprinzip bei einer neuen E-ID konsequent umgesetzt wird. Das betrifft vor allem auch die Ausstellung und Herausgabe eines elektronischen Identitätsnachweises. Kritisch betrachtet der SGV zudem die Absicht des Bundesrats, eine E-ID im grossen Umfang gratis abzugeben. Zuerst muss aus Sicht des SGV Klarheit herrschen über Finanzierung, Unterhalt und Betrieb einer schweizweiten E-ID. Erst dann kann beschlossen werden, wie die Preisstruktur ausgestaltet werden kann. Folgekosten insbesondere für die kommunale Ebene sollen möglichst keine entstehen.
2023
Rückblick auf die Wintersession 2023
Parlamentarisch unter Dach und Fach kamen die grosse Gesundheitsreform für eine Einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen EFAS sowie der Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für die Beiträge des Bundes an die Agglomerationsprogramme der 4. Generation. Der Ständerat befasste sich gleich mit zwei Revisionen des Umweltschutzgesetzes: Zum einen will er die Siedlungsentwicklung besser mit dem Lärmschutz vereinbaren und die Sanierung von belasteten Standorten befördern; zum anderen will er die Kreislaufwirtschaft stärken und das Einsammeln von Siedlungsabfällen durch private Unternehmen nur unter bestimmten Bedingungen zulassen.
Den indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative lehnte der Ständerat zum zweiten Mal ab; damit kommt die Biodiversitätsinitiative, die mit ihren Forderungen deutlich weitergeht, ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung. Die vom Parlament geforderte Abschaffung des Eigenmietwerts geht in eine weitere Runde der Differenzbereinigung. Der Nationalrat befasste sich in der letzten Sessionswoche zum ersten Mal mit der Neuauflage des CO2-Gesetzes und hiess die Vorlage mit deutlicher Mehrheit gut. Weiter hiess der Nationalrat als Erstrat den sogenannten Beschleunigungserlass für den Ausbau von erneuerbaren Energien gut. Nachstehend finden Sie den Sachverhalt zu den entsprechenden Vorlagen der Wintersession mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).
Parlament einigt sich auf Kredite ab 2024 für Agglomerationsprogramme
Der Bund fördert Verkehrsprojekte in den Agglomerationen ab 2024 mit mehr als 1,6 Milliarden Franken. Am Montag der ersten Sessionswoche stimmte der Ständerat zu, den Strassentunnel Moscia-Acapulco im Tessin in die Agglomerationsprogramme der vierten Generation aufzunehmen (23.033). Durch den Entscheid erhöht sich die Kreditsumme um 38 Millionen Franken. Der Nationalrat hatte bereits im Herbst beschlossen, den Strassentunnel Moscia-Acapulco bei Ascona (TI) als Teil des Agglomerationsprogramms Locarno aufzunehmen; der Ständerat jedoch war dagegen, ein solches Projekt ausserhalb des ordentlichen Verfahrens, über den parlamentarischen Weg, ins Agglomerationsprogramm aufzunehmen. In der Wintersession bereinigte er nun diese letzte Differenz.
Position SGV: Der SGV hatte sich für die Annahme der Verpflichtungskredite ab 2024 für die Agglomerationsprogramme der vierten Generation ausgesprochen und begrüsst den Entscheid des Parlaments. Der Ausbau von wichtigen Verkehrsinfrastrukturvorhaben in Agglomerationen trägt zu einem besseren Verkehrsmanagement nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch in den nachgelagerten Regionen und Gebieten bei. Seit 2006 spricht der Bund Fördermittel zur Finanzierung von Projekten im Rahmen der Agglomerationsprogramme. Drei Generationen von Agglomerationsprogrammen wurden in der ganzen Schweiz bereits realisiert, oder sind dabei, realisiert zu werden.
Für die Agglomerationsprogramme der vierten Generation sollen 1200 Massnahmen in 32 Agglomerationen in allen Landesteilen zum Zug kommen. Kantone, Städte und Gemeinden steuern mit 2,21 Milliarden Franken den grössten Anteil der Investitionen bei. Die Teilnahme an einem Agglomerationsprogramm ist weder einfach noch günstig. Ohne Kofinanzierung des Bundes ist es kaum möglich, die Infrastrukturkosten zu stemmen, die durch das Bevölkerungswachstum und die Zunahme von Arbeitsplätzen in den Städten und Agglomerationen immer weiter steigen. Der Bund fördert so massgeblich eine kohärente Verkehrsentwicklung.
Motion für eine Internet-Mindestgeschwindigkeit auf 80 Megabit pro Sekunde im Ständerat wegen bereits laufender Arbeiten abgelehnt
Die Motion KVF-N. Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 80 Megabit pro Sekunde (20.3915) wurde mehrfach sistiert. Seit deren Eingabe im Jahr 2020 ist Einiges in Bewegung gebracht worden. Der Bundesrat hat mit der Anpassung der Verordnung über Fernmeldedienste ab dem 1. Januar 2024 die Grundversorgung mit einem Internetzugangsdienst von 80 Megabit pro Sekunde bei der Download-Geschwindigkeit erweitert. In Erfüllung eines zusätzlichen Postulats der KVF-N (21.3461) liegt inzwischen auch der Bericht Hochbreitbandstrategie des Bundesrats vom 28. Juni 2023 vor, welcher die längerfristige Entwicklung der Hochbreitbandinfrastruktur aufzeigt (Link). Vor diesem Hintergrund beschloss der Ständerat am 4. Dezember, die Motion abzulehnen.
Position SGV: Eine flächendeckende Grundversorgung mit Hochbreitband, insbesondere auch in ländlichen Regionen und im Berggebiet, ist für die Gemeinden wichtig. Sie muss aber konzeptionell Sinn machen und für die kommunalen Netzbetreiber finanzierbar bleiben. Hierfür benötigt es einen strategischen Ansatz, welcher mit dem Bericht des Bundesrats zur Hochbreitbandstrategie des Bundes seit Juni 2023 vorliegt. Der Ständerat hat die Erwartung an den Bundesrat deponiert, hier rasch vorwärts zu gehen und die verschiedenen Fragen zur Umsetzung zu klären, u.a. wo und was genau gefördert werden soll und wie hoch der Anteil der Bundesfinanzierung sein wird. Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments.
Einheitliche Finanzierung EFAS: Parlament einigt sich auf grosse Gesundheitsreform
Mit der Einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, kurz EFAS (09.528), wird die Finanzierung des Gesundheitswesens neu aufgestellt. Künftig werden alle Gesundheitsleistungen einheitlich finanziert, unabhängig davon, wer sie erbringt. So sollen Fehlanreize beseitigt und eine koordinierte Versorgung der Patientinnen und Patienten entlang der ganzen Behandlung und Betreuung erleichtert werden. In der Wintersession kam diese wichtige Gesundheitsreform nun nach über zwölf Jahren unter Dach und Fach. Beide Räte hatten sich zuvor bereits für die Integration der Pflege in die EFAS-Vorlage ausgesprochen, jedoch zu unterschiedlichen Bedingungen. Am Donnerstag, 14. Dezember, folgte der Nationalrat schliesslich in den umstrittensten Punkten dem Ständerat.
Die Integration der Pflege in die EFAS-Vorlage soll losgelöst von einer vollständigen Umsetzung der Pflegeinitiative erfolgen. Bei der letzten Differenz setzte der Nationalrat sich am Ende durch: Für Pflegeleistungen müssen Tarife vorliegen, die auf einer einheitlichen, transparenten Kosten- und Datenbasis basieren. Weiter müssen die Tarife kostendeckend sein. Der Beitrag der Kantone soll bei mind. 26,9 Prozent und derjenige der Krankenkassen bei höchstens 73,1 Prozent liegen. Versicherte müssen sich weiterhin an den Kosten der Pflegeleistungen beteiligen. Der Ständerat hiess am 18. Dezember ebenfalls die Motion 22.3372 gut und hielt am ursprünglichen Wortlaut fest: Der Bundesrat muss evaluieren, ob der Umbau der Finanzierung der Gesundheitsleistungen für die Kantone und Krankenkassen kostenneutral ist. Ebenfalls untersucht werden soll auch, ob die Krankenkassenprämien in den Kantonen, in denen der finanzielle Beitrag steigt, entsprechend tiefer ausfallen.
Bundesrat und Nationalrat stimmen der Motion ebenfalls zu. Der Nationalrat muss allerdings nochmals darüber befinden, weil er eine Änderung am Text eingebracht hatte. In den Schlussabstimmungen wurde das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich) mit 141 zu 42 Stimmen bei 15 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 41 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Ständerat) angenommen. Bereits steht ein Referendum im Raum (Verbände des Pflegepersonals). Am Ende dürfte also das Volk über diese grundlegende Gesundheitsreform entscheiden.
Position SGV: Mit der Annahme der Vorlage für eine einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen inklusive Pflege hat das Parlament die Weichen für eine grundlegende Reform des Gesundheitswesens gestellt. Der SGV hatte sich von Anfang an für eine ausgewogene Lösung sowie für eine verbindliche und rasche Inkraftsetzung der Vorlage eingesetzt. Die Integration der Pflege in die EFAS-Vorlage war dabei eine unabdingbare Voraussetzung, um die Gesundheitskosten künftig gleichmässiger auf alle Kostenträger – öffentliche Hand, Krankenkassen und Versicherte – zu verteilen. Die nun beschlossene verbindliche Regelung für eine Integration der Pflege in die EFAS-Vorlage innert sieben Jahren ab Zustandekommen der Revision gibt allen Akteuren die notwendige Rechts- und Planungssicherheit.
Der Entscheid des Parlaments, von einer Streichung der Patientenbeteiligung an den Pflegeleistungen abzusehen, ist zu begrüssen. Dies hätte hohe Kosten auf die Kantone und in vielen Kantonen mitfinanzierenden Städte und Gemeinden überwälzt, die seit über zehn Jahren in hohem Masse die Kostenentwicklung in der Pflegefinanzierung zu tragen haben. Weiter ist auch der Beschluss, die Verknüpfung der EFAS-Vorlage mit einer vollständigen Umsetzung der Pflegeinitiative fallen zu lassen, sehr zu begrüssen.
Revision Umweltschutzgesetz: Ständerat will die Siedlungsentwicklung besser mit dem Lärmschutz vereinbaren
Der Ständerat hat sich als Erstrat mit der Revision des Umweltschutzgesetzes und den Lärmgrenz-Werten im Baubereich befasst (22.085) und die Vorlage am 7. Dezember mit 32 zu 9 Stimmen (1 Enthaltung) abweichend vom Entwurf angenommen. Mit dem bundesrätlichen Entwurf soll die Siedlungsentwicklung besser mit dem Lärmschutz vereinbart und die Sanierung von Altlasten, insbesondere im Fall von Kinderspielplätzen, befördert werden. Der Ständerat entschied, das Bauen in lärmbelasteten Gebieten zu lockern und die raumplanerischen Ziele in der Interessenabwägung stärker zu gewichten. So will er die Bedingungen lockern, unter denen Wohnungen auch bei überschrittenen Lärm-Grenzwerten gebaut oder saniert werden können. Baubewilligungen sollen in klar definierten Fällen bewilligt werden können, auch wenn die Immissionsgrenzwerte überschritten werden (Art. 22). Damit sollen die Planungssicherheit erhöht und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.
Im Umgang mit Altlasten beschloss der Ständerat, dass öffentliche Kinderspielplätze und Grünflächen, deren Böden mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind und wo regelmässig Kinder spielen, saniert werden müssen. Die Kosten dafür sollen aber nicht die Inhaber des Platzes, also etwa die Gemeinden, sondern grundsätzlich die Verursacher des Problems tragen. Auch sprach er sich dagegen aus, dass die Kantone die Sanierung von privaten Plätzen finanziell unterstützen können. Stattdessen sollen Sanierungsvorhaben wie die Sanierungspflicht für Kinderspielplätze von den Geldern des sogenannten Vasa-Altlasten-Fonds des Bundes profitieren können. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Position des Ständerats, die raumplanerischen Massnahmen bei der Interessenabwägung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung nach innen stärker zu berücksichtigen. Eine Lockerung unter Einhaltung klarer Kriterien für den Lärmschutz ist sinnvoll, damit die Gemeinden bei der räumlichen Entwicklung über den notwendigen Handlungsspielraum verfügen. Der SGV wird sich in diesem Sinne für eine ausgewogene Vorlage zuhanden des Parlaments einsetzen. Beim Thema Altlasten setzt sich der SGV dafür ein, dass auch die Sanierung von Böden, die durch den Betrieb von Kehrichtverbrennungsanlagen kontaminiert wurden, über den VASA-Fonds des Bundes unterstützt werden kann. Die Gleichbehandlung solcher dioxinverseuchter Böden mit Deponien ist im öffentlichen Interesse, weshalb der SGV eine Beteiligung des Bundes für sinnvoll hält.
Kreislaufwirtschaft: Ständerat will Einsammeln von Abfällen durch private Unternehmen nur unter klaren Bedingungen liberalisieren
Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes will der Nationalrat die Kreislaufwirtschaft stärken. Er hatte der Vorlage (20.433) im Mai 2023 als Erstrat zugestimmt und dabei auch eine Liberalisierung des Siedlungsabfalles beschlossen: Private Anbieter sollen ohne Konzession der Gemeinde Wertstoffe von privaten Haushalten sammeln dürfen (Art. 31b, Abs. 4, E-USG). Voraussetzung ist, dass das Sammelgut wiederverwertet wird. Der Bundesrat hingegen ist für eine weniger weitgehende Lockerung des Abfallmonopols. Er ist der Ansicht, die heutige Abfallentsorgung funktioniere, und will selber bestimmen können, welche Abfälle Private einsammeln dürfen. Der Ständerat entschied sich am 7. Dezember mit 21 zu 20 Stimmen knapp dagegen, Detailhändlern eine Pflicht aufzuerlegen, unverkaufte biogene Produkte wie etwa Lebensmittel oder Topfpflanzen vor der Entsorgung von der Verpackung zu befreien und separat zu sammeln. Der Nationalrat hat sich für eine solche Pflicht ausgesprochen. Der Ständerat will wie der Nationalrat das Einsammeln von Abfällen liberalisieren, hält jedoch grundsätzlich am Monopol der Kantone für die Entsorgung der Siedlungsabfälle fest. Eine freiwillige Sammlung durch private Unternehmen soll nur möglich sein, wenn der Bundesrat dies für bestimmte Abfallarten genehmigt.
Position SGV: Der SGV sieht die geplante Aufhebung des staatlichen Siedlungsabfall-Monopols kritisch. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Verwaltung und die Sicherheit der Abfallentsorgung zu gewährleisten. Die Übernahme bestimmter Abfälle durch private Anbieter würde zu Planungsschwierigkeiten führen. Die notwendige Koordination zwischen den Behörden und den privaten Anbietern wäre zudem mit einem administrativen Mehraufwand verbunden. Andererseits stellt die Sammlung von Abfällen, deren Verkauf lukrativ ist, durch private Anbieter ein finanzielles Risiko für die Gemeinden dar. Den Gemeinden entgehen dadurch Einnahmen, ihnen bleiben aber die Aufwände für Wertstoffe, deren Entsorgung weniger kostendeckend bewerkstelligt werden kann.
Aus Sicht des SGV soll der Siedlungsabfall grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden bleiben, wie das auch der Ständerat vorsieht. Die Gemeinden stellen das Sammeln und Entsorgen selber oder beispielsweise im Rahmen von Zweckverbänden sicher. Für eine allfällige Lockerung braucht es klare Rahmenbedingungen, wie sie heute für PET oder Glas mittels Konzessionen bestehen, um das bewährte aktuelle System nicht zu gefährden. Der SGV unterstützt die Haltung des Ständerats.
Ständerat lehnt Gegenvorschlag zu Biodiversitätsinitiative ab
Die Biodiversitätsinitiative kommt ohne indirekten Gegenvorschlag zur Abstimmung. Der Ständerat ist am Donnerstag, 7.12.2023, auf die vom Bundesrat ausgearbeitet und vom Nationalrat später überarbeitete Vorlage erneut nicht eingetreten (22.025). Der Nationalrat hatte dem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative im Herbst 2022 zugestimmt. Der Ständerat befand im Sommer 2023, die Schweiz erfülle bereits die Voraussetzungen, um ausreichend Flächen mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität festzulegen, und war nicht auf den indirekten Gegenvorschlag eingetreten.
Im Herbst 2023 bekräftigte der Nationalrat seinen Willen, das Thema auf Gesetzesstufe zu verankern und zeigte sich gegenüber dem Ständerat und der Landwirtschaft kompromissbereit. Die überarbeitete Vorlage hätte nicht mehr auf Biodiversitätsflächen, sondern auf die Vernetzung ökologischer Gebiete und Verbesserungen in Biodiversitätsgebieten gesetzt. Ohne Erfolg. Der Ständerat blieb bei seinem Nichteintreten. Damit ist der indirekte Gegenvorschlag vom Tisch. Die Biodiversitätsinitiative kommt demnach ohne indirekten Gegenvorschlag zur Abstimmung. In den Schlussabstimmungen beschloss das Parlament mit 124 zu 72 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Nationalrat) und 33 zu 12 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Ständerat) die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» an der Urne zur Ablehnung zu empfehlen.
Position SGV: Der SGV hatte die vom Nationalrat getroffene Position unterstützt. Mit der überarbeiteten Vorlage eines indirekten Gegenvorschlags wäre ein Kompromiss vorgelegen, welcher den Schwerpunkt auf die funktionale Vernetzung und die Qualitätssteigerung in bestehenden Biodiversitätsgebieten legt. Insbesondere werden keine Änderungen im Landwirtschaftsrecht vorgesehen. Die wesentlichen Anliegen der Kantone und Gemeinden wären damit berücksichtigt gewesen. Die Biodiversität wäre mit einem qualitativen Ansatz gefördert worden, zudem wären finanzielle Mittel vorgesehen gewesen, um die Umsetzung auf lokaler Ebene zu unterstützen. Ganz im Sinne eines Gegenvorschlags zur Biodiversitätsinitiative.
Die Volksinitiative für mehr Biodiversitätsflächen geht nun deutlich weiter, mit Auswirkungen auf die geltenden Kompetenzen und Handlungsspielräume der Kantone und Gemeinden. Aus Sicht des SGV wären die Anliegen zur Förderung der Biodiversität auf Gesetzesebene und nicht in der Verfassung zu lösen gewesen. Der SGV wird sich entsprechend zur Biodiversitätsinitiative positionieren.
Abschaffung Eigenmietwert geht in eine weitere Runde der Differenzbereinigung
Noch keine Einigung für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400). Der Ständerat sprach sich in der zweiten Sessionswoche mit 36 zu 8 Stimmen gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts bei Zweiwohnungen aus und blieb dabei bei seiner Haltung: Eine Abschaffung des Eigenmietwerts soll aus Rücksicht auf die Tourismus- und Bergkantone nur für Erstwohnungen gelten. Ständerat und SGV-Präsident Hannes Germann hielt fest, man müsse alle ins Boot holen und eine Güterabwägung machen. Noch sei unklar, wie sich die Kantone in einem allfälligen Abstimmungskampf positionieren würden. Ohne deren Unterstützung sei die Vorlage stark gefährdet. Auch beim Thema Schuldzinsenabzug besteht weiterhin eine Differenz. Der Ständerat will künftig noch Abzüge bis zu 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulassen und ist damit weniger restriktiv als der Nationalrat, der die Schwelle bei 40 Prozent ansetzt. Ein Minderheitsantrag der Kommission gar keine Schuldzinsenabzüge mehr zu erlauben, um die hohe Privatverschuldung zu reduzieren, scheiterte. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.
Position SGV: Mit dem geplanten Systemwechsel bei der Eigentumsbesteuerung müssen Kantone und Gemeinden mit Steuerausfällen in Milliardenhöhe rechnen. Der SGV sieht die Vorlage deshalb grundsätzlich kritisch. Falls ein Systemwechsel erfolgreich sein soll, müsste er aus Sicht des SGV konsequent, mit Abschaffung der Abzüge umgesetzt werden. Wichtig ist auch, dass die finanziellen Auswirkungen für die Kantone und Gemeinden in einem finanziell tragfähigen Rahmen bleiben. Eine zwingende Voraussetzung wäre zudem eine konkrete Lösung für die Berg- und Tourismuskantone. Der SGV empfiehlt, der Haltung des Ständerats zu folgen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil dieser Vorschlag, im Gegensatz zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften, mit einem für die Kantone und Gemeinden geringeren Aufwand umgesetzt werden könnte.
Nationalrat verabschiedet Änderung des Energiegesetzes (Beschleunigungserlass)
Mit dem Beschleunigungserlass sollen die Planungs- und Bewilligungsverfahren für Wasser-, Solar- und Windkraftanlagen von nationalem Interesse vereinfacht und beschleunigt werden (23.051). Ziel ist ein Ausbau der erneuerbaren Energien, um die Versorgungssicherheit insbesondere im Winter zu verstärken. Der Nationalrat ist in der letzten Sessionswoche am 21. Dezember mit 175 zu 19 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten und hat diese als Erstrat gutgeheissen. Er fasste die folgenden Beschlüsse:
• Solar- und Windkraft: Der Nationalrat folgte der Mehrheit und lehnte es mit 129 zu 67 Stimmen ab, die Windenergie in Art. 10 und Aart. 10 Abs. 1ter auszuschliessen.
• Einbezug der Gemeinden (Art. 14a Abs. 1): Der Nationalrat folgte mit 121 zu 75 Stimmen der Mehrheit und sprach sich dafür aus, dass die Kantone den Einbezug der Gemeinden bestimmen können sollen. Alle anderen Minderheitsanträge gingen dem Parlament zu weit.
• Wasserkraftanlagen (Art. 14b bis): Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner Kommission, auch die Wasserkraft in die Vorlage aufzunehmen.
• Kernenergie (Art. 6 und Art. 12a): Der Nationalrat folgte in beiden Fällen der Mehrheit und lehnte eine vereinfachte Bewilligung neuer Kernkraftwerke an bereits bestehenden Standorten sowie eine Erteilung der Rahmenbedingungen für Kernkraftwerke ab.
Position SGV: Der SGV unterstützt grundsätzlich eine Beschleunigung der Verfahren für Solar- und Windkraftprojekte, um die Energieziele und die Sicherung der Stromversorgung zu erreichen. Verkürzte Verfahren, die einseitig zu Lasten der Entscheidautonomie in den Gemeinden gehen, lehnt er jedoch ab. Die Gemeinden sind in diese Prozesse mitzunehmen bzw. deren Zustimmung einzuholen. Darüber hinaus ist die demokratische Beteiligung der Bevölkerung eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz und Legitimität von solchen Projekten.
Vor diesem Hintergrund hatte sich der SGV explizit für die Minderheit IV (Zustimmung der Standortgemeinde) eingesetzt. Der Nationalrat hat hier nun anders entschieden und will den Kantonen lediglich eine Kann-Bestimmung einräumen (Zustimmung Mehrheitsantrag). Der SGV begrüsst, dass die Beschleunigung der Verfahren sowohl im Bereich der Solar- als auch der Windenergie gelten soll und der Nationalrat es abgelehnt hat, die Kernenergie als Thema in die Vorlage aufzunehmen. Es ist aus Sicht des SGV richtig, sich nur auf die Beschleunigung der Verfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu konzentrieren und von einer Aufnahme von Bewilligungsmöglichkeiten für die Kernenergie abzusehen.
Weiter hatte sich der SGV dafür eingesetzt, keine Beschleunigung für Projekte von Wasserkraftanlagen vorzusehen, weil diese eigenen Verfahren und Anforderungen unterliegen, die nicht mit jenen von Solar- und Windkraftprojekten vergleichbar sind. Im Übrigen ist bei den Verfahren für Wasserkraftanlagen die Mitsprache der Gemeinden institutionell vorbildlich geregelt, etwa wenn die Standortgemeinde Konzessionsgeberin ist. Der Beschluss des Nationalrats, hier seiner Kommission zu folgen, ist aus Sicht des SGV nicht zielführend.
Mo. SPK-N. Schutzstatus S. Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern
Die Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (23.3968) beauftragt den Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatus S erleichtert wird: die geltende Bewilligungspflicht von Arbeitsverhältnissen für Personen mit Schutzstatus S soll in eine Meldepflicht umgewandelt werden. Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion. Der Nationalrat nahm die Motion in der letzten Sessionswoche am 19. Dezember mit 128 zu 64 Stimmen und 0 Enthaltungen an.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments, die geltende Bewilligungspflicht in eine Meldepflicht bei der Anstellung von Personen mit Schutzstatus S umzuwandeln – analog der seit 2019 geltenden Regelung für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge. Der Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatus S wird seit seiner Einführung im März 2022 gefördert. Geflüchteten aus der Ukraine können ohne Wartefrist einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit innerhalb oder ausserhalb ihres Wohnkantons aufnehmen. Sie unterstehen diesbezüglich und auch beim Stellenwechsel jedoch einer Bewilligungspflicht. Mit der angenommenen Motion werden administrative Hürden beseitigt und die Integration in den Arbeitsmarkt weiter gefördert.
Beschlüsse des Parlaments zum revidierten CO2-Gesetz nach 2024
Mit Anreizen statt Verboten soll die neue CO2-Vorlage die Bevölkerung zum Klimaschutz bewegen. Die Neuauflage des CO2-Gesetzes (22.061) regelt die Verminderung der CO2-Emmissionen in den Jahren 2025 bis 2030. Beide Räte haben die Vorlage ein erstes Mal beraten und u.a. die folgenden Beschlüsse gefasst: Bis zu einem Drittel der Einnahmen aus der CO2-Abgabe sollen in das Gebäudeprogramm, die Förderung von erneuerbarer Energie und in Technologien zur Verminderung der Treibhausgase fliessen. Der Bundesrat hatte dafür bis 2030 weniger Gelder vorgesehen und einen kleineren Betrag an die Wirtschaft und die Bevölkerung zurückgeben wollen.
Grundsätzlich alle Unternehmen und nicht wie heute bestimmte Branchen sollen sich von der CO2-Abgabe befreien können, wenn sie dafür Verpflichtungen zur Reduktion ihres CO2-Austosses eingehen (bis 2040 befristet). Dafür reichen die Unternehmen einen Dekarbonisierungsplan ein und aktualisieren diesen regelmässig. Bei den Lade-Infrastrukturen für Elektroautos beispielsweise in Mehrfamilienhäusern und auf öffentlichen Parkplätzen soll der Bund nach dem Willen des Nationalrats nur bis zu 20 Millionen Franken im Jahr aus der Mineralölsteuer und lediglich für die Basisinstallation sprechen. Der Bundesrat hingegen will die Ladestationen mit jährlich max. 30 Millionen Franken fördern, der Ständerat gar keine Förderung, weil dies Sache von Privaten sei. Der Nationalrat hiess die Vorlage am Mittwoch, 20. Dezember mit 136 zu 34 Stimmen bei 26 Enthaltungen gut.
Position SGV: Der SGV unterstützt den vom Bundesrat ausgearbeiteten Entwurf zur Revision des CO2-Gesetzes grundsätzlich. Dieser sieht eine Finanzierung vor, mit der die künftigen Kosten, welche den Gemeinden bei der Umsetzung der Energie- und Klimastrategie entstehen werden, teilweise gedeckt
werden können. Im Gebäudesektor begrüsst der SGV, dass das Gebäudeprogramm weitergeführt wird, um den Ersatz von fossil betriebenen Heizungen zu fördern. Neben der Finanzierung von Projekten im Bereich der Geothermie werden künftig auch kommunale und regionale Energieplanungen sowie die Deckung von Risiken im Zusammenhang mit Wärmenetzen finanziert. Im Verkehrsbereich sollen neue Fördermöglichkeiten geschaffen werden, um eine Dekarbonisierung der Mobilität zu fördern (Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und alternative Antriebssysteme für den öffentlichen Verkehr), was aus Sicht SGV ebenfalls zu begrüssen ist.
Ständerat will keine neue Rechtsgrundlage für Standards im Bauwesen
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-SR) hatte im Oktober 2023 mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, die Motion der WAK-N (23.3008) «Kostensparende Entschlackung der Standards im Bauwesen» abzulehnen. Die Motion beauftragt den Bundesrat im Sinne einer Weiterführung des Postulatberichts 19.3894, dem Parlament eine neue Rechtsgrundlage vorzulegen, die Standards zur Erarbeitung von Normen und Vollzugshilfen im Bauwesen festlegen soll. Im Postulatsbericht wird die Einführung einer neuen Rechtsgrundlage als bevorzugter Lösungsansatz vorgeschlagen. Diese Rechtsgrundlage auf Gesetzesstufe würde Standards vor allem mit Blick auf den Erarbeitungsprozess für Vollzugshilfen und technische Regeln wie Normen vorgeben, damit solche Normen für die Praxis erkennbar bezeichnet werden können. Langfristig könnte dadurch für die Praxis in vielen Bereichen der Stand der Technik geklärt werden.
Der Bericht sieht zudem die Erhebung einer Abgabe bei den Planenden vor, um die zunehmend schwierig gewordene Finanzierung der Normenerarbeitung sicherzustellen. Die Kommission sieht dies mit Blick auf den Föderalismus kritisch und befürchtet eine Zentralisierung im Baubereich, für dessen Anwendung grundsätzlich die Kantone und Gemeinden zuständig sind. Der Ständerat folgte am 14. Dezember seiner Kommission und lehnte die Motion mit 32 zu 6 Stimmen und 0 Enthaltungen ab. Damit ist das Geschäft erledigt.
Position SGV: Die Kantone und Gemeinden sind als Bauherren und Baubewilligungsbehörden stark von der Thematik betroffen. Die BPUK und die Kommunalverbände haben sich daher unterstützend zur Vorlage geäussert und für die Einführung eines Standardisierungsgesetzes ausgesprochen. Normen müssen rechtsstaatlich und institutionell abgestützt sein. Es braucht klar definierte Prozesse, bei denen die Staatsebenen ihre Interessen einbringen können, eine rechtsstaatliche Governance und die Einhaltung von Qualitätsstandards. Die Einführung einer neuen Rechtsgrundlage wäre die Chance gewesen, die Finanzierung der Erarbeitung und des zurzeit kostenpflichtigen Bezugs von Normen zu klären sowie bestehende falsche Anreize für die Schaffung von Normen zu beseitigen. Insbesondere im Tiefbau wie auch im Hochbau wäre eine substanzielle Reduktion der Anzahl Normen aus Sicht des SGV wichtig gewesen.
Ständerat sagt Ja zum nationalen Adressdienst
Der Ständerat sprach sich in der letzten Sessionswoche für die Schaffung eines nationalen Adressdienstes (NAD) aus und nahm die entsprechende Vorlage des Bundesrats zum Adressdienstgesetz (ADG) mit einer Änderung mit 40 zu 4 Stimmen an (23.039). Mit der neuen Datenbank sollen Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden sowie Dritte mit gesetzlichem Auftrag schweizweit die gemeldeten Wohnadressen natürlicher Personen abfragen können. Die Suche soll dabei auf Basis der AHV-Nummer einer Person erfolgen. Gegenwärtig sind solche Abfragen nur auf Gemeinde- oder Kantonsebene möglich, weshalb Interesse besteht, diese Informationen zentral zu bündeln.
Die Staatspolitische Kommission SPK-SR hörte dazu im Oktober den Schweizerischen Gemeindeverband, den Schweizerischen Städteverband, den Verband Schweizerischer Einwohnerdienste und den Kanton Genf an. Der Ständerat stimmte dem Gesetzesentwurf mit nur einer Änderung zu und folgte damit weitgehend den Vorschlägen des Bundesrats: Neben den Gemeinden sollen auch die Kantone von der Gebührenpflicht befreit werden. So werde dem Umstand Rechnung getragen, dass in einigen Kantonen wie Genf die Adressen zentral vom Kanton verwaltet werden. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat.
Position SGV: Der SGV unterstützt dieses Vorhaben im Grundsatz und betrachtet das Projekt als wichtigen Schritt hin zu einer digitalisierten Verwaltung. Ein nationaler Adressdienst (NAD) generiert einen Mehrwert für die Behörden, etwa durch Minderung des Aufwands für Adress- und Wohnsitzrecherchen und weil Geschäftsprozesse der öffentlichen Hand so effizienter wahrgenommen werden können. Im Rahmen der Anhörung vor der staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) hatte der SGV zusammen mit dem Schweizerischen Städteverband und dem Verband Schweizerischer Einwohnerdienste auf verschiedene kritische Punkte hingewiesen und konkrete Anträge zur Anpassung des bundesrätlichen Entwurfes eingebracht:
• Mehraufwand: Da die Adressdaten künftig einem schweizweiten Nutzerkreis zur Verfügung stehen werden, sind vermehrte Rückfragen bei den Einwohnerdiensten zu erwarten. Es werden zusätzliche Ressourcen nötig, um den Anforderungen an Qualität und Aktualität der im NAD bewirtschafteten Daten gerecht zu werden. Für diesen Mehraufwand sollte das für die Führung des Einwohnerregisters zuständige Gemeinwesen entschädigt werden (Art. 14 Abs. 2 lit b).
• Gebührenpflicht: Der NAD als wichtiger Service der Behörden sollte kostenlos zur Verfügung stehen. Falls das Parlament an einer Finanzierung über Gebühren festhält, sollten nicht die Einwohnerdienste an sich, sondern das für das Einwohnerregister zuständige Gemeinwesen (Kanton, Gemeinden) von der Gebührenpflicht befreit werden (Art. 14 Abs. 2 lit b). Zumal die Nutzerinnen und Nutzer nicht die Einwohnerdienste (Datenlieferanten) selber, sondern andere Gemeindeabteilungen sein werden.
• Haftungsfrage: Das für das Einwohnerregister zuständige Gemeinwesen soll nicht für die Bewirtschaftung der erfassten Daten im NAD haften müssen (Art. 2 neu).
• Melderecht: Heute führt die fehlende Bundeskompetenz zur Regelung des Meldewesens zu unterschiedlichen kantonalen Bestimmungen und Praxen. Ohne Regelung auf Bundesebene werden die Daten unterschiedlich in den NAD einfliessen.
Gemeinsames Factsheet von SGV, SSV und VSED
Rückblick auf die Herbstsession 2023
Am Freitag, 29. September 2023 ging auf nationaler Ebene die letzte Session in der aktuellen Zusammensetzung zu Ende. Für 37 Parlamentarierinnen und Parlamentarier hiess es am letzten Sessionstag Abschied nehmen. Sie treten nicht zur Wiederwahl an. Der Nationalrat befasste sich in der ersten Sessionswoche mit der gewichtigen Gesundheitsreform für eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen EFAS. Er stimmte dem Einbezug der Pflege in die EFAS-Vorlage zu, will die Inkraftsetzung jedoch sehr viel unverbindlicher regeln als der Ständerat und knüpft sie an verschiedene Bedingungen.
In der letzten Sessionswoche nahm der Ständerat die Beratung zur Revision des CO2-Gesetzes nach 2024 auf: Mit Anreizen statt Verboten soll die Bevölkerung zu mehr Klimaschutz bewogen werden. Die Räte brachten zum Ende der Legislaturperiode u.a. die folgenden Geschäfte parlamentarisch unter Dach und Fach: Das neue Bundesgesetz über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Energie-Mantelerlass) sowie die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes «Bauen ausserhalb von Bauzonen». Den Krediten für den Ausbau der Nationalstrassen stimmte der Nationalrat ebenfalls zu; Die Vorlage zur Finanzierung der Agglomerationsprogramme der 4. Generation hingegen geht mit Differenzen zurück in den Ständerat.
Beim Thema Biodiversität bestand der Nationalrat darauf, die Anliegen mit dem indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesebene zu verankern, zeigte sich gegenüber dem Ständerat und der Landwirtschaft aber kompromissbereit. Im folgenden Sessionsrückblick finden Sie alle Beschlüsse des Parlaments zu den für die Gemeinden relevanten Vorlagen mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV):
Parlament einigt sich auf den Energie-Mantelerlass
Nach langer Differenzbereinigung einigten sich die Räte in der laufenden Legislatur auf das neue Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien – den sogenannten Energie-Mantelerlass und Kerngeschäft bei der Umsetzung der Energiewende (21.047). Das Parlament will weniger Restwasser bei Wasserkraftwerken nur dann zulassen, wenn ein Strommangel droht. Weiter wurde entschieden, dass neue Wasserkraftanlagen nicht von vorneherein ausgeschlossen werden sollen, wenn die entstehende Restwasserstrecke durch ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung verlaufen würde.
Umstritten blieb die Frage der Solarpflicht für Parkplätze. Anders als der Ständerat, der eine Solarpflicht auf Parkplätzen stillschweigend ablehnte, wollte der Nationalrat diese für Auto-Abstellflächen im Freien ab einer bestimmten Grösse durchsetzen. Energieminister Albert Rösti setzte sich im Sinne einer ausgewogenen Vorlage für die Lösung des Ständerats ein.
In den Schlussabstimmungen hiess das Parlament das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien mit 177 zu 19 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 44 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen(Ständerat) gut.
Position SGV: Der SGV unterstützt den Ausbau von erneuerbaren Energien, um die Energieziele per 2050 erreichen zu können. Der Mantelerlass leistet hier einen unbestrittenermassen wichtigen Beitrag. Dabei sind die verschiedenen Nutzungs- und Schutzinteressen zu berücksichtigen. Von entscheidender Bedeutung für den SGV bleibt, die Gemeinden in die Ausarbeitung von Projekten für den Ausbau von erneuerbaren Energien einzubeziehen. Darüber hinaus ist die demokratische Beteiligung der Bevölkerung eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz und Legitimität von solchen Projekten.
Parlament will für die Standortförderung 2024-2027 rund 646 Millionen Franken ausgeben
Der Ständerat wollte in den Bereichen Tourismusförderung und Regionalpolitik in den Jahren 2024 bis 2027 ursprünglich etwas mehr Geld ausgeben als der Bundesrat (23.028). Beide Erhöhungen fielen im Nationalrat aus finanzpolitischen Überlegungen durch. In der Differenzbereinigung verzichtete der Ständerat schliesslich auf die von ihm vorgeschlagenen Erhöhungen und folgte der Linie des Nationalrates und des Bundesrates. Dieser hatte in der Botschaft ans Parlament für die Jahre 2024 bis 2027 fünf Ziele festgelegt: Er will die Rahmenbedingungen für KMU verbessern, die Regionen stärken, zur nachhaltigen Entwicklung beitragen, Chancen der Digitalisierung nutzen sowie die Attraktivität des Wirtschafts- und Tourismusstandorts stärken. Insgesamt will das Parlament die Standortförderung in den Jahren 2024 bis 2027 nun mit rund 646 Millionen Franken unterstützen.
Position SGV: Aus Sicht der Gemeinden wäre eine Stärkung der Regionalentwicklung über höhere Einlagen in den entsprechenden Fonds wie vom Ständerat angenommen, sehr zu begrüssen gewesen. Die zusätzlichen Mittel für die Standortförderung sind dabei nicht primär als Ausgabe zu betrachten, sondern als zukunftsgerichtete Investition in den ländlichen Raum und die Bergregionen. Davon profitiert hätte insbesondere auch der Tourismus und viele Gemeinden im Rahmen der Projekte der Neuen Regionalpolitik. Das Parlament hat sich nun auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Linie geeinigt, was zu akzeptieren ist.
Nationalrat knüpft die Integration der Pflege in EFAS an Bedingungen
Der Nationalrat befasste sich in der ersten Sessionswoche als Zweitrat mit der gewichtigen Gesundheitsreform für eine einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und stationären Bereich EFAS. Den Anstoss zur Vorlage gegeben hatte Nationalrätin Ruth Humbel (09.528). Heute gibt es drei verschiedene Finanzierungssysteme: Die ambulanten Behandlungen werden alleine von den Krankenkassen und damit aus Prämiengeldern bezahlt. Stationäre Leistungen wiederum werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen übernommen, die Krankenkassen bezahlen höchstens 45 Prozent. Für die Pflegefinanzierung gelten andere Regeln. Künftig sollen alle Gesundheitsleistungen einheitlich finanziert werden, unabhängig davon, ob sie von der Spitex zu Hause, in der Arztpraxis, im Spital oder im Altersheim erbracht werden. So sollen Fehlanreize beseitigt und eine koordinierte Versorgung der Patientinnen und Patienten entlang der ganzen Behandlung und Betreuung erleichtert werden.
Der Nationalrat will jedoch die Prämienzahlenden stärker entlasten und entschied, dass die Kantone für mindestens 28,6 Prozent und die Krankenkassen über die Prämien höchstens für 71,4 Prozent der Leistungen aufkommen sollen. Der Ständerat hatte im Dezember 2022 einen Kantonsanteil von 26,9 Prozent beschlossen. Weiter sprach sich der Nationalrat ebenfalls für den Einbezug der Pflege in die EFAS-Vorlage aus. Er knüpft dies aber an Bedingungen und will die Inkraftsetzung weitaus weniger verbindlich regeln als die kleine Kammer.
Es verbleiben zahlreiche weitere Differenzen. So sollen die Beiträge der Versicherten an die Kosten der Pflegeleistungen gemäss Nationalrat von den Kantonen übernommen werden. Weiter soll die Höchstdauer der Akut- und Übergangspflege nicht verlängert und die Aufenthaltskosten durch die obligatorische Grundversicherung nicht übernommen werden. Schliesslich beschloss der Nationalrat im Gegensatz zum Ständerat, den Kantonen keine Möglichkeit einzuräumen, die Kostenübernahme zu verweigern. Das Geschäft geht an den Ständerat zurück.
Position SGV: Der SGV begrüsst, dass der Nationalrat bei der wichtigen Frage des Einbezugs der Pflege in die EFAS-Vorlage dem Ständerat gefolgt ist. Die geplante einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen muss unbedingt auch den Pflegebereich umfassen. Die Kostenverlagerungen in der Pflegefinanzierung hin zu den Restfinanzierenden – Kantone und Gemeinden – sind eine Realität. Nur EFAS plus Pflege führt zur gewollten Systemverbesserung und einer ausgewogeneren Kostenverteilung auf alle Kostenträger.
Der SGV bedauert jedoch, dass der Nationalrat die Inkraftsetzung der Pflege in die EFAS-Vorlage in den Übergangsbestimmungen sehr unverbindlich regeln will und an neue Bedingungen knüpft. Statt einer Inkraftsetzung nach sieben Jahren soll diese frühestens nach sieben Jahren erfolgen. Der Nationalrat verlangt zudem «das Vorliegen von Tarifen für die Pflegeleistungen, die auf einer einheitlichen und transparenten Kosten- und Datenbasis basieren und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, sowie die vollständige Umsetzung der Pflegeinitiative.» Diese Bedingungen stellen eine unnötige zusätzliche Hürde dar und sind abzulehnen.
Der SGV wird sich im Parlament für den Beschluss des Ständerats einsetzen. Die vom Ständerat im Dezember 2022 beschlossene verbindliche Regelung eines Inkrafttretens der Pflege in EFAS vier Jahre nach Inkrafttreten von EFAS gibt allen Akteuren Planungssicherheit.
Parlament bereinigt das Raumplanungsrecht (RPG2)
Mit der Vorlage zur zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) will das Parlament die Zahl der Bauten ausserhalb der Bauzonen stabilisieren (18.077) und stellt damit der Landschaftsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. In der Differenzbereinigung ist der Nationalrat in der ersten Sessionswoche in mehreren wichtigen Punkten dem Ständerat gefolgt. So erklärte er sich mit 110 zu 72 Stimmen bei drei Enthaltungen damit einverstanden, Umnutzungen nicht mehr benötigter Landwirtschaftsgebäude zu Wohnhäusern unter bestimmten Bedingungen zuzulassen. Ebenfalls einig sind sich die Räte darüber, den Abriss und Wiederaufbau von gebauten Restaurants vor 1980 ausserhalb der Bauzone sowie deren Erweiterung zu erlauben. Bei den umstrittenen Abbruchprämien erklärte sich der Nationalrat damit einverstanden, dass diese bei landwirtschaftlichen und touristischen Bauten auch dann bezahlt werden können, wenn ein Ersatzneubau erstellt wird.
Umstritten war bis zum Schluss, ob nicht an einen Standort gebundene Nutzungen ausserhalb von Bauzonen nur im Berggebiet (Nationalrat) oder in der ganzen Schweiz (Ständerat) möglich sein sollen. Der Nationalrat folgte in dieser Differenz schliesslich dem Ständerat. Zudem einigten sich die Räte auf Vorgaben für das Montieren von Mobilfunkantennen ausserhalb von Bauzonen.
In den Schlussabstimmungen hiess das Parlament das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG2) mit 196 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 43 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Ständerat) gut.
Position SGV: Damit die Ziele des RPG durch eine Siedlungsentwicklung nach innen und unter Beachtung des Trennungsgrundsatzes zwischen Bau- und Nichtbaugebiet erfüllt werden können, ist es wichtig, dass die Kantone, Städte und Gemeinden über die notwendigen finanziellen Ressourcen verfügen, um handeln zu können. So soll auch in Zukunft ein Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen erhoben werden können (Art. 5, Ziff. 1). Um das geforderte Stabilisierungsziel erreichen zu können, dient die Abbruchprämie als Anreizsystem. Der SGV hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Finanzierung der Abbruchprämie für Kantone und Gemeinden wie aktuell vorgeschlagen nicht tragbar ist. Die Mehrwertausgleichs-Fonds in den Kantonen verfügen heute schlicht nicht über die finanziellen Rücklagen, um zusätzliche Finanzierungsaufgaben zu übernehmen.
Dennoch hält das Parlament an dieser Bestimmung fest, entgegen den Interessen der Gemeinden. Daher ist es richtig, dass die vorgesehene Abbruchprämie nur dann gezahlt wird, wenn keine Ersatzbauten errichtet werden. Dadurch werden die Kosten für Abbruchprämien begrenzt, und ausserdem können die Ziele der Stabilisierung der Anzahl der Bauten ausserhalb der Bauzone konkret angegangen werden. Gemäss Art. 8c Ziff. 1 können die Kantone im Richtplan in bestimmen Gebieten aufgrund einer räumlichen Gesamtkonzeption spezielle Zonen ausserhalb der Bauzonen vorsehen, in denen nicht standortgebundene Nutzungen zulässig sind. Diese Ausnahmeregelung zu Gunsten der wirtschaftlichen Entwicklung soll allen Regionen der Schweiz offenstehen. Der SGV begrüsst, dass das Parlament in diesem Sinne entschieden hat.
Biodiversität. Nationalrat besteht auf Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative
Der Nationalrat beschloss in der zweiten Sessionswoche am indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative festzuhalten und damit die Anliegen zur Biodiversität auf Gesetzesebene zu verankern. Der Ständerat befand im Sommer, die Schweiz erfülle bereits die Voraussetzungen, um ausreichend Flächen mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität festzulegen, und war nicht auf den indirekten Gegenvorschlag eingetreten (22.025). Dies, obschon Kantone und Gemeinden ausdrücklich hinter einem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative standen und klar für ein Eintreten votiert haben. Der Nationalrat trat mit 99 zu 77 Stimmen und mit 6 Enthaltungen erneut auf die Vorlage ein und zeigte Kompromissbereitschaft, diese zu überarbeiten. So ist für die grosse Kammer denkbar, sich auf eine funktionale Vernetzung und Steigerung der Qualität in bestehenden Biodiversitätsgebieten zu fokussieren. Das Geschäft geht in den Ständerat zurück.
Position SGV: Städte und Gemeinden sind über das nationale Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verpflichtet, in intensiv genutzten Räumen für ökologischen Ausgleich zu sorgen und tragen mit ihren Massnahmen im Bereich der Biodiversität, beispielsweise mit Parks, Bäumen, Biotopen, zu einer erhöhten Lebensqualität ihrer Bevölkerung bei. Mit dem indirekten Gegenvorschlag und den entsprechenden Anpassungen im NHG liegt aus Sicht des SGV ein akzeptabler Kompromiss vor, welcher die wesentlichen Anliegen der Kantone und Gemeinden aufnimmt. Die Biodiversität würde mit einem qualitativen Ansatz gefördert, zudem wären finanzielle Mittel vorgesehen, welche die Umsetzung auf lokaler Ebene unterstützen. Ganz im Sinne eines Gegenvorschlags zur Biodiversitätsinitiative. Mit der Initiative würden die geltenden Kompetenzen und Handlungsspielräume der Kantone und Gemeinden unverhältnismässig eingeschränkt. Aus Sicht des SGV sind die Anliegen zur Förderung der Biodiversität daher auf Gesetzesebene und nicht in der Verfassung zu lösen.
Kreislaufwirtschaft: Liberalisierung des Siedlungsabfalles verschoben auf die Wintersession
Der Nationalrat will die Kreislaufwirtschaft mit Änderungen des Umweltschutzgesetzes stärken und hat als Erstrat der Vorlage seiner Umweltkommission (20.433) im Mai 2023 zugestimmt. Neben Bussen für Littering hat die grosse Kammer dabei auch eine Liberalisierung des Siedlungsabfalles beschlossen. Private Anbieter sollen ohne Konzession der Gemeinde Wertstoffe von privaten Haushalten sammeln dürfen (Art. 31b, Abs. 4, E-USG). Voraussetzung ist, dass das Sammelgut wiederverwertet wird. Der Rat folgte mit 101 zu 92 Stimmen einem Antrag seiner Kommission. Der Bundesrat hingegen spricht sich für eine weniger weitgehende Lockerung des Abfallmonopols aus. Er ist der Ansicht, die heutige Abfallentsorgung funktioniere, und will selber bestimmen können, welche Abfälle Private einsammeln dürfen. Das ursprünglich für die Herbstsession traktandierte Geschäft wird als nächstes vom Ständerat behandelt. Die zuständige Kommission des Ständerats UREK-S befasst sich am 26. und 27. Oktober mit der Vorlage.
Position SGV: Der SGV sieht eine allfällige Aufweichung des staatlichen Siedlungsabfall-Monopols aus mehreren Gründen kritisch. Einerseits sind die Gemeinden verpflichtet, die Verwaltung und die Sicherheit der Abfallentsorgung zu gewährleisten. Die Übernahme bestimmter Abfälle durch private Anbieter würde zu Planungsschwierigkeiten führen. Die notwendige Koordination zwischen den Behörden und den privaten Anbietern wäre zudem mit einem administrativen Mehraufwand verbunden. Andererseits stellt die Sammlung von Abfällen, deren Verkauf lukrativ ist, durch private Anbieter ein finanzielles Risiko für die Gemeinden dar. Den Gemeinden entgehen dadurch Einnahmen, ihnen bleiben aber die Aufwände für Wertstoffe, deren Entsorgung weniger kostendeckend bewerkstelligt werden kann. Darüber hinaus würde eine Vielzahl von Anbietern, die sich um die Abfallsammlung kümmern, zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führen, und die Bevölkerung wäre mit einem ständig wechselnden Angebot an Abfallsammlungen konfrontiert, das unter anderem von fluktuierenden Rohstoffpreisen abhängig ist.
Der SGV ersucht das Parlament daher, auf eine Aufweichung des Abfallmonopols zu verzichten. Sollte es jedoch zu einer Lockerung des staatlichen Monopols kommen, müsste diese zwingend an klare Rahmenbedingungen geknüpft werden, um das bewährte aktuelle System nicht zu gefährden. Zudem muss die Finanzierung der Entsorgungsinfrastruktur sowie der mit der Abfallentsorgung verbundenen Arbeitsaufwandentschädigung der Gemeinden langfristig sichergestellt werden.
Nationalrat will Geschwindigkeit innerorts einheitlich auf 50Km/h begrenzen
Der Nationalrat hat sich in der ersten Sessionswoche im Rahmen der Beratung verschiedener Vorstösse mit der Motion 21.4516 «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern» befasst. Diese sieht vor, die Geschwindigkeit innerorts, bis auf einige Ausnahmen, einheitlich auf 50Km/h zu begrenzen und dafür die Bestimmungen im Strassenverkehrsgesetz anzupassen. Bundesrat Albert Rösti argumentierte vergeblich, dass auf verkehrsorientierten Strassen innerorts bereits heute grundsätzlich Tempo 50 gelte und man bei der heutigen Gesetzgebung nicht ohne Weiteres auf Tempo 30 reduzieren könne. Der Nationalrat nahm die Motion 21.4516 mit 102 zu 79 Stimmen und 3 Enthaltungen an (vgl. Debatte).
Position SGV: Da die Thematik die Gemeinden und Städte direkt betrifft, gelangte der SGV mit der Empfehlung auf Ablehnung der Motion 21.4516 an den Nationalrat und unterstützt damit den Antrag des Bundesrats. Bei der Teilrevision zur Signalisationsverordnung (SSV) hat der Bundesrat im Jahr 2022 Erleichterungen zur Anordnung von Tempo-30-Zonen auf siedlungsorientierten Strassen innerorts beschlossen, unter anderem wurde die Gutachten-Pflicht aufgehoben und somit der administrative Aufwand für die kommunalen Behörden reduziert. Ferner können Tempo-30-Zonen neuerdings auch aus weiteren in den örtlichen Verhältnissen liegenden Gründen eingerichtet werden. Für die Gemeinden wurde somit rechtliche Klarheit geschaffen und insgesamt die Gemeindeautonomie gestärkt.
Der SGV hatte diese neue Regelung stets unterstützt. Die kommunalen Behörden können so mit geringerem administrativem Aufwand und unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten Tempo-30-Zonen bezeichnet werden. Und zwar dort, wo sie auch Sinn machen. Dieser subsidiäre Ansatz im Vollzug ist aus Gemeindesicht sehr wichtig. Die Motion Schilliger will nun diese gute Ausgangslage für Gemeinden und Städte wieder umstossen, indem sie eine gesetzliche Verankerung von Tempo 50 auf allen verkehrsorientierten Strassen fordert. Eine solche Forderung tangiert die Gemeindeautonomie und das Allgemeinwohl der örtlichen Bevölkerung stark negativ. Eine Annahme der Motion würde der föderalen Kompetenzverteilung in der Schweiz widersprechen und die Handlungsmöglichkeiten von Kantonen, Gemeinden und Städten wesentlich einschränken. Der SGV lehnt dies aus staatspolitischen Gründen dezidiert ab.
Mit Verdichtung und gemeinnützigem Wohnungsbau gegen die Wohnungsnot
Ständerat Matthias Michel verlangt mit seiner Motion 23.3672 vom Bundesrat, dass die gesetzlichen Grundlagen angepasst und weitere Massnahmen getroffen werden, um der sich abzeichnenden Wohnungsknappheit entgegenzuwirken. So sollen die Kantone in ihren Richtplänen Gebiete für eine verstärkte Verdichtung im Siedlungsgebiet bezeichnen, mit allenfalls entsprechenden Ausnützungsboni. Aus Sicht des Motionärs muss eine bedarfsgerechte Verdichtung dabei stets mit der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum einhergehen.
Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Innenentwicklung gefördert und die sich abzeichnende Wohnungsknappheit mit geeigneten Massnahmen zu bekämpfen ist. Diese Arbeiten sind im Jahr 2023 mit dem von Bundessrat Guy Parmelin eingesetzten «Runden Tisch Wohnungsknappheit» bereits initiiert worden. Im Rahmen eines nationalen Aktionsplans sollen die geeignetsten und wirkungsvollsten Massnahmen zusammen mit Kantonen, Städten und Gemeinden diskutiert werden. Der Bundesrat will den Ergebnissen dieses Prozesses nicht vorgreifen und lehnt die Motion daher ab. Der Ständerat nahm die Motion 23.3672 am 20. September dennoch mit deutlichem Mehr an.
Position SGV: Die Wohnungsknappheit ist in verschiedenen Gebieten der Schweiz ein drängendes Problem. Es besteht Handlungsbedarf, nicht zuletzt, weil diese Entwicklung in verschiedenen Bereichen (sozial, räumlich, wirtschaftlich und ökologisch) zu negativen Auswirkungen führen kann. Neben der zusehends knappen Verfügbarkeit an Bauland und Liegenschaften verhindern viele rechtliche Auflagen und Einsprachen etwa die Innenentwicklung in Gemeinden und Städten. In den Berggebieten wirken strikte Auflagen im Bereich des Zweitwohnungsbaus übermässig hinderlich.
Der SGV begrüsst die Initiierung des «Runden Tisches Wohnungsknappheit» und die damit verbundene Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans Wohnungsknappheit. Das Problem gestaltet sich in verschiedenen Regionen – städtischen wie auch ländlichen – der Schweiz aus, weshalb es auch keine einzig einfache Lösung geben kann. In diesem Rahmen sollen auf möglichst breiter Lösungsbasis verschiedene mögliche Lösungsansätze und Massnahmen politisch umfassend diskutiert werden.
Parlament einigt sich auf Kredite für die Nationalstrassen. Die Vorlage zur Finanzierung der Agglomerationsprogramme geht hingegen mit Differenzen zurück in den Ständerat
Das Parlament einigte sich in der Herbstsession darauf, wo und in welchem Umfang die Schweizer Autobahnen in den Jahren 2024 bis 2027 ausgebaut werden sollen (23.032). Im Rahmen der erneuten Beratung der Beiträge für die Agglomerationsprogramme der vierten Generation in allen Landesteilen (23.033) sprach sich der Nationalrat wie schon im Mai dafür aus, den Strassentunnel Moscia-Acapulco bei Ascona TI in das Programm aufzunehmen und hielt damit an dieser letzten Differenz zum Ständerat fest. Dieser sprach sich dagegen aus, ein solches Projekt ausserhalb des ordentlichen Verfahrens, über den parlamentarischen Weg, ins Agglomerationsprogramm aufzunehmen. In diesem Programm geht es um 1,6 Milliarden für Infrastrukturprojekte im Bereich des öffentlichen Verkehrs, des motorisierten Individualverkehrs sowie für den Velo- und Fussverkehr. Aufgrund dieser letzten Differenz konnte die Vorlage in der laufenden Legislatur nicht bereinigt werden und geht zurück in den Ständerat.
Position SGV: Der SGV unterstützt beide Bundesbeschlüsse und somit den Ausbau von wichtigen Verkehrsinfrastrukturvorhaben im Nationalstrassennetz und in ausgewählten Agglomerationen. Beide Programme tragen zu einem besseren Management des Verkehrs in Städten und Agglomerationen sowie in den nachgelagerten Regionen und Gebieten bei. Der SGV begrüsst insbesondere, dass der Nationalrat von einer Koppelung der beiden Vorlagen abgesehen hat. Eine sachfremde Verknüpfung der zwei Infrastrukturprogramme bringt keinen Mehrwert und hätte in den einzelnen Bereichen nur weitere Verzögerungen zur Folge.
Ständerat nahm Beratung zur Revision CO2-Gesetz nach 2024 auf
Der Ständerat befasste sich in der letzten Sessionswoche mit der Neuauflage des CO2-Gesetzes (22.061). Mit Anreizen statt Verboten soll die neue CO2-Vorlage die Bevölkerung zum Klimaschutz bewegen. Der Ständerat stellt sich grundsätzlich hinter die Vorlage, will aber weniger weit gehen als seine vorberatende Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK-S. So soll die Schweiz Treibhausgas-Reduktionsziele nach dem Willen des Ständerats zu rund zwei Dritteln im Inland erreichen, was rund 34 Prozent Reduktion bis 2030 gegenüber 1990 entspreche. Eine Minderheit hatte sich für einen Anteil von 75 Prozent ausgesprochen, so wie es heute gilt.
Weiter will der Ständerat bis 2030 bis zu einem Drittel der Einnahmen aus der CO2-Abgabe in das Gebäudeprogramm, die Förderung von erneuerbaren Energien und in Technologien zur Verminderung der Treibhausgase investieren. Bei den CO2-Zielwerten für Fahrzeuge will der Ständerat – analog zur EU – verschärfen. Ab 2030 neu zugelassene Personenwagen sollen höchstens noch 45 Prozent der Emissionen von 2021 ausstossen.
Bei der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für elektrisch angetriebene Lastwagen will die Mehrheit beim geltenden Recht bleiben. Eine knappe Mehrheit entschied sich gegen Bundesgelder für Elektro-Ladestationen in Mehrfamilienhäusern, weil dies Sache der Privaten sei. Eine Minderheit will wie der Bundesrat die Bereitstellung dieser Ladestationen finanziell unterstützen. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat.
Position SGV: Der SGV unterstützt den vom Bundesrat ausgearbeiteten Entwurf zur Revision des CO2-Gesetzes grundsätzlich. Dieser sieht eine Finanzierung vor, mit der die künftigen Kosten, welche den Gemeinden bei der Umsetzung der Energie- und Klimastrategie entstehen werden, teilweise gedeckt werden können. Im Gebäudesektor begrüsst der SGV, dass das Gebäudeprogramm weitergeführt wird, um den Ersatz von fossil betriebenen Heizungen zu fördern. Neben der Finanzierung von Projekten im Bereich der Geothermie werden künftig auch kommunale und regionale Energieplanungen sowie die Deckung von Risiken im Zusammenhang mit Wärmenetzen finanziert. Im Verkehrsbereich sollen neue Fördermöglichkeiten geschaffen werden, um eine Dekarbonisierung der Mobilität zu fördern (Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und alternative Antriebssysteme für den öffentlichen Verkehr), was aus Sicht SGV ebenfalls zu begrüssen ist.
Nationalrat will die Zweitwohnungsbeschränkungen lockern
Der Nationalrat will die Beschränkungen des Wohnungsbaus in Gemeinden mit vielen Zweitwohnungen lockern. Gemeinden mit über zwanzig Prozent Zweitwohnungsanteil sollen altrechtliche Wohnhäuser leichter umbauen und neu nutzen können. Solche Erweiterungen sind heute nur bei Sanierungen möglich. Er hiess in der letzten Sessionswoche eine entsprechende Vorlage seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) mit 105 zu 80 Stimmen bei acht Enthaltungen und gegen den Willen von SP, GLP und Grünen gut. Den Anstoss zur Vorlage gegeben hatte Nationalrat Martin Candinas (20.456). Als nächstes befasst sich der Ständerat damit.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Nationalrats, weil damit Verdichtungen und Entwicklungen in Gemeinden mit Zweitwohnungen möglich werden. Er hat die Pa.Iv Candinas im Rahmen der Vernehmlassung unterstützt. Dies aus grundsätzlichen Gründen, weil sich eine Revision des Zweitwohnungsgesetzes aufdrängt. Die Evaluation des über zehn Jahre alten Gesetzes hat gezeigt, dass es diverse negative Betroffenheiten insbesondere auch für Gemeinden gibt, welche mit den strengen gesetzlichen Vorschriften in Verbindung gebracht werden können. Gemeinden müssen sich auch in Berggebieten baulich fortentwickeln können, ansonsten sie unter einer Abwanderung der Bevölkerung leiden. Deshalb unterstützt der SGV das Anliegen, dass altrechtliche Wohnungen bei einem Abbruch und Wiederaufbau neu erweitert werden dürfen.
Rückblick auf die Sommersession 2023
Auf nationaler Ebene ging am Freitag, 16. Juni, die Sommersession zu Ende. National- und Ständeräte haben wichtige Themen wie Asylpolitik, Verkehr, erneuerbare Energien, Raumplanung, Biodiversität, Standortförderung, 5G-Mobilfunk und Eigenmietwert beraten. Parlamentarisch unter Dach und Fach kam die Beschleunigungsvorlage für Windparkanlagen («Lex Windkraft»). Beim Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, dem sogenannten Energie-Mantelerlass, gehen die Beratungen hingegen weiter.
Der Nationalrat stimmte als Erstrat den beiden Krediten für den Ausbau des Nationalstrassennetzes und die Agglomerationsprogramme zu. Der Ständerat will die Biodiversität in der Schweiz nicht stärker fördern und lehnte den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats ab. Ebenfalls keine Chance hatte der vom Bundesrat beantragte Kredit zur Schaffung zusätzlicher Unterbringungsplätze für Asylsuchende auf Bundesebene. Hingegen sprach sich der Ständerat für mehr Mittel zur Stärkung der Regionalentwicklung aus, was aus Sicht der Gemeinden zu begrüssen ist.
Im folgenden Sessionsrückblick finden Sie alle Beschlüsse des Parlaments zu den für die Gemeinden relevanten Vorlagen mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV):
Parlament lehnt Kredit für zusätzliche Asyl-Unterbringungsplätze auf Bundesebene ab
Um dem für Herbst 2023 erwarteten Anstieg der Asylgesuche zu begegnen, hat der Bundesrat beschlossen, die Unterbringungskapazitäten in den Bundesasylzentren durch die Schaffung zusätzlicher temporärer Unterkünfte zu erhöhen. Dafür sollten 3’000 Plätze in Containeranlagen auf Arealen der Armee bereitgestellt werden. Der vom Bundesrat beantragte Kredit von 133 Millionen Franken für diese Containeranlagen war im Parlament stark umstritten.
Der Nationalrat hatte dem Kredit im Rahmen der Beratung zum Voranschlag 2023. Nachtrag I (23.007) in der ersten Sessionswoche knapp zugestimmt, der Ständerat lehnte den Kredit in der zweiten Sessionswoche ab. In der weiteren Differenzbereinigung machte der Nationalrat mit der Annahme des Kompromissvorschlages (nur noch die Hälfte des Betrages) einen Schritt auf den Ständerat zu. Doch dieser blieb bei seinem Nein und lehnte den Kredit in der letzten Sessionswoche erneut ab. Im Rahmen der Einigungskonferenz vom 15. Juni setzte sich die Haltung des Ständerats durch. Das Geschäft ist damit erledigt.
Position SGV: Der SGV bedauert den Entscheid des Parlaments. In Abstimmung mit den Kantonen, der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren KKJPD sowie der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren SODK, sind der SGV und der Städteverband zusammen an die Mitglieder des Ständerats gelangt und haben diesen ersucht, den Kredit zu genehmigen.
Für die kommunale Ebene (Städte und Gemeinden) wäre die Schaffung von zusätzlichen Unterbringungs-Kapazitäten auf Bundesebene strategisch sehr wichtig gewesen. Ohne die Bereitstellung von Containeranlagen durch den Bund droht im Herbst 2023 eine erneute vorzeitige Zuweisung von Asylsuchenden an die Kantone, Städte und Gemeinden. Im Schweizer Asylsystem ist es wichtig, dass jede Staatsebene ihre Verantwortung gemäss der ihr zugeteilten Aufgabe finanziell, kapazitäts- und zeitmässig wahrnimmt. Oberste Priorität bleibt, die hohen Asylzahlen gemeinsam effizient bewältigen und die Schutzsuchenden rasch unterstützen zu können.
Mit einer vorzeitigen Zuweisung von Asylsuchenden auf Kantons- und Gemeindestrukturen werden die ordentlichen Abläufe durchbrochen. Dies erhöht unnötigerweise den Druck in den schon stark belasteten Kantonen und Gemeinden. Mit dem Nein des Parlaments zum Kredit gilt es jetzt weitere Reserven auf allen Ebenen auszuschöpfen und insbesondere auch die Notfallplanung von Bund und Kantonen rasch anzupassen, um für die erwarteten Spitzen im Herbst 2023 vorbereitet zu sein. Die Nutzung der Zivilschutzanlagen liegt dabei in der Kompetenz der Kantone und muss weiterhin ihnen als Unterbringungsreserve zur Verfügung stehen.
Ständerat stockt Beiträge für Tourismusförderung auf
Der Ständerat will gemäss Beschluss vom 14. Juni 2023 in den kommenden Jahren 2024 bis 2027 etwas mehr Geld für die Standortförderung ausgeben als der Bundesrat (23.028). Als Erstrat hat er am Mittwoch entsprechende Kredite im Umfang von 672 Millionen Franken gutgeheissen. Insgesamt hatte sich die kleine Kammer mit sieben Bundesbeschlüssen zu befassen. Diese betreffen unter anderem die Tourismusförderung, die Regionalpolitik und die Exportförderung. Alle nahm er in der Gesamtabstimmung mit deutlicher Mehrheit an.
Nun muss sich als Nächstes der Nationalrat damit befassen. Der Fokus aus Gemeindesicht lag dabei auf den Geldern für die Tourismusförderung. Der Ständerat sah davon ab, die Gelder des Bundes an Schweiz Tourismus um 13 Millionen auf 246 Millionen Franken zu kürzen. Ebenfalls eine Mehrheit fand ein Minderheitsantrag für um 12,7 Millionen Franken höhere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung. Derselbe wurde unter anderem auch von den Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren der Kantone VDK eingefordert.
Position SGV: Aus Sicht der Gemeinden ist eine Stärkung der Regionalentwicklung über höhere Einlagen in den entsprechenden Fonds sehr zu begrüssen. Der Minderheitsantrag, wie vom Ständerat am Mittwoch, 14. Juni als Erstrat angenommen, wurde denn auch von Ständerat Hannes Germann (SH), Präsident SGV, unterstützt. Die zusätzlichen Mittel für die Standortförderung sind dabei nicht primär als Ausgabe zu betrachten, sondern als zukunftsgerichtete Investition in den ländlichen Raum und die Bergregionen. Von den Projekten der Neuen Regionalpolitik NRP profitieren viele Gemeinden in diesen Gebieten.
Nationalrat stimmt Krediten für Nationalstrassen und Agglomerationsprogrammen zu
Der Nationalrat befasste sich in der ersten Sessionswoche mit zwei wichtigen Verkehrsvorlagen. Er bewilligte den Kredit von 8.8 Milliarden Franken für den Betrieb, den Unterhalt und Anpassungen des Nationalstrassennetzes in den Jahren 2024 bis 2027. Mit dem Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen (23.032) können im Nationalstrassennetz wichtige punktuelle Bauvorhaben realisiert werden. Dies schwergewichtig in und rund um Agglomerationen sowie grösseren Städten. Somit kann der Verkehr für diese Gebiete, aber auch für die nachgelagerten Regionen verflüssigt werden.
Beim zweiten Vorhaben, den Agglomerationsprogrammen, sollen 32 Vorhaben der vierten Generation in allen Landesteilen mit über 1.6 Milliarden Franken unterstützt werden (23.033). Der Nationalrat stimmte auch dieser Vorlage mit 196 zu 0 Stimmen zu. Rund ein Drittel der Beiträge sollen für den öffentlichen Verkehr, den Autoverkehr sowie Projekte für den Velo- und Fussverkehr verwendet werden. Weiter sollen auch Umsteige-Drehscheiben berücksichtigt werden. Auf Antrag der Mehrheit seiner Verkehrskommission nahm der Nationalrat den Strassentunnel Moscia-Acapulco im Gebiet Locarnese (TI) in das Programm auf und erhöhte die Kreditsumme um 38 Millionen Franken. Er verzichtete auf eine Koppelung der beiden Verkehrsvorlagen, weil diese in Form und Umfang sehr unterschiedlich sind und es bei einem allfälligen Referendum zum Ausbauschritt Nationalstrassen nicht zu Verzögerungen bei den Agglomerationsprogrammen kommen soll. Als nächstes ist der Ständerat am Zug.
Position SGV: Der SGV unterstützt beide Bundesbeschlüsse und somit den Ausbau von wichtigen Verkehrsinfrastrukturvorhaben im Nationalstrassennetz und in ausgewählten Agglomerationen. Beide Programme tragen zu einem besseren Management des Verkehrs in Städten und Agglomerationen sowie in den nachgelagerten Regionen und Gebieten bei. Der SGV begrüsst insbesondere, dass der Nationalrat von einer Koppelung der beiden Vorlagen abgesehen hat. Eine sachfremde Verknüpfung der zwei Infrastrukturprogramme bringt keinen Mehrwert und hätte in den einzelnen Bereichen nur Verzögerungen zur Folge.
Ständerat beschliesst den Energie-Mantelerlass – Es bleiben zahlreiche Differenzen
Nach der Zustimmung durch den Nationalrat in der März-Session ging das neue Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, der sogenannte Mantelerlass, in der Sommersession zur Differenzbereinigung zurück in den Ständerat (21.047). In der ersten Beratung am 1. Juni setzte sich ein Einzelantrag von Ständerat Engler (GR) knapp durch. Demnach soll der Bundesrat zur Erreichung der Produktions- und Importziele sowie bei einer drohenden Mangellage die Betreiber von Wasserkraftwerken verpflichten können, ihre Stromproduktion befristet zu erhöhen. Gelten würden nur noch die minimalen Restwassermengen nach aktuellem Gewässerschutzgesetz.
Weiter strich der Ständerat die Solarpflicht für sämtliche Neubauten aus dem Gesetz, weil dies ein zu starker Eingriff ins Privateigentum und die Hoheit der Kantone sei. Stattdessen sprach er sich dafür aus, die verpflichtende Nutzung von Solarenergie auf Gebäuden ab einer Fläche von 300 Quadratmetern unbefristet ins geltende Recht zu überführen. Anders als der Nationalrat ist der Ständerat gegen eine Pflicht, Parkplätze ab einer bestimmten Grösse mit Solarelementen zu überdachen.
Am 8. Juni schloss der Ständerat die zweite Beratung zum Mantelerlass ab und sprach sich u.a. dafür aus, dass Gebiete, die sich für die Nutzung von Solar- und Windenergie eignen, in den kantonalen Richtplänen ausgeschieden werden sollen. Die Anlagen müssen aber standortgebunden und deren Bedarf muss ausgewiesen sein. In diesen Fällen soll die Nutzung der Solar- und Windenergie Vorrang haben gegenüber anderen nationalen Interessen. Es verbleiben zahlreiche Differenzen zwischen den beiden Räten. Die zuständige Nationalratskommission (UREK-N) nimmt die Beratung unmittelbar nach der Sommersession wieder auf.
Position SGV: Der SGV unterstützt den Ausbau von erneuerbaren Energien, um die Energieziele per 2050 erreichen zu können. Der Mantelerlass leistet hier einen unbestrittenermassen wichtigen Beitrag. Bei der aktuellen Gesetzgebung durch das Parlament in einem ausserordentlichen Schnellverfahren wird jedoch der heutige, hohe Standard an Rechtsetzung, Beteiligungsdemokratie und Mitspracherechten von Bevölkerung und Behörden nach wie vor nicht angemessen beachtet.
Für den SGV als Vertretung der Gemeinden ist klar: Der nationale Gesetzgeber hat auch in solchen Zeiten wichtige verfassungsmässige Grundsätze wie Kantons- und Gemeindeautonomie, Verfahrensrecht oder private Eigentumsgarantie uneingeschränkt zu respektieren. Ansonsten die Akzeptanz der Behörden und der Bevölkerung gegenüber den Massnahmen und Vorhaben nicht nachhaltig gewährleistet werden kann. Bezüglich laufender spezieller inhaltlicher Erwägungen zum Mantelerlass schliesst sich der SGV den Anträgen und Empfehlungen der Kantone (BPUK) an.
Parlament beschliesst Beschleunigungsvorlage zu den Windparkanlagen
Das Parlament will den Ausbau von erneuerbaren Energien beschleunigen und ist sich einig: fortgeschrittene Windkraftprojekte von nationalem Interesse sollen möglichst rasch realisiert werden können. National- und Ständerat haben nun in der Sommersession letzte Differenzen zur Beschleunigungsvorlage «Lex Windkraft» ausgeräumt (22.461).
Um die demokratische Legitimation der Projekte sicherzustellen, sprach sich der Ständerat für mehr Rechte der Standortgemeinden im Rahmen der Genehmigungsverfahren aus. So sollen die beschleunigten Verfahren für Windparkanlagen nur zur Anwendung kommen, wenn die betroffenen Gemeinden dem Windenergie-Projekt im Rahmen der Nutzungsplanung zugestimmt haben, was eine minimale Beteiligung der Gemeinden sicherstellt. In der Differenzbereinigung beschloss der Nationalrat Zustimmung zum Beschluss des Ständerats gemäss Antrag der Mehrheit (Art. 71c Ziff. 1). In den Schlussabstimmungen hiess das Parlament die Vorlage mit 37 zu 2 Stimmen und 5 Enthaltungen (Ständerat) und mit 141 zu 50 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Nationalrat) gut.
Position SGV: Der SGV unterstützt den Ausbau der erneuerbaren Energien. Allerdings darf der beabsichtigte Bau von grossen Windparkprojekten und Photovoltaikanlagen nicht einseitig auf Kosten der Gemeindeautonomie und den verfassungsrechtlich geschützten Mitspracherechten der Gemeinden und ihrer Bevölkerung erfolgen. Der Einbezug der Standortgemeinden bei der Baubewilligung ist eine minimale, unerlässliche Voraussetzung für die Akzeptanz gegenüber solcher Grossprojekte.
Mit dem Entscheid des Parlaments, den Standortgemeinden mehr Rechte einzuräumen, liegt nun ein Kompromiss vor, den der SGV aus realpolitischen Überlegungen, aber nicht aus Überzeugung mittragen kann. Dass die verkürzten Verfahren nur dann zur Anwendung kommen sollen, wenn die Zustimmung der betroffenen Gemeinden im Rahmen ihrer Nutzungsplanung vorliegt, ist eine wichtige Bedingung. Unter einer Voraussetzung: Solche Ausnahmen bei den ordentlichen Bewilligungsverfahren beschränken sich alleinig auf ausserordentlich wichtige, anzahlmässig und zeitlich beschränkte Projekte. Für alle anderen Vorhaben müssen zwingend die ordentlichen Verfahrensregeln in den Kantonen und Gemeinden gelten, welche neben den Behörden auch die Bevölkerung angemessen in die Entscheidungsprozesse einbeziehen. Dabei handelt es sich um wesentliche Elemente des Schweizer Rechtsstaates, die auch vorliegend einzuhalten sind.
Bundesinventar ISOS. Ständerat sagt Ja zu mehr Spielraum in der baulichen Entwicklung
Mit der Motion 23.3435 von Ständerat Jakob Stark (TG) soll das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) dahingehend angepasst werden, dass im Rahmen der Interessenabwägung das ausgewiesene öffentliche Interesse von Gemeinden, Städten und Kantonen bei der raumplanerischen Entwicklung gegenüber dem Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) stärker berücksichtigt werden kann. Der Ständerat sieht hier einen Handlungsbedarf und hat der Motion als Erstrat zugestimmt. Als nächstes ist der Nationalrat am Zug.
Position SGV: Der SGV unterstützt die Motion 23.3435 von Ständerat Stark (TG) und begrüsst den Entscheid des Ständerats. Das ISOS ist ein wichtiges Inventar, das aber in der konkreten Praxis oftmals die bauliche Entwicklung und Verdichtung nach innen erschwert. Viele Gemeinden sind heute ob der Vielzahl an bundesrechtlichen Auflagen in ihren Entscheid- und Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Daraus ergeben sich des Öftern auch langwierige Verfahren und Bauverzögerungen, u.a. bei grösseren Wohnbauprojekten. Dieser Interessenkollission kann mit dieser Motion begegnet werden. Das öffentliche Interesse von Gemeinden und Städten soll bei raumplanerischen Projekten inskünftig mehr Gewicht erhalten. Zudem sollen ISOS-Inventare auf Begehren einer Planungsbehörde hin überprüft werden können.
Ip. Germann «Anstellung von pflegenden Angehörigen»
Immer mehr private Organisationen haben die Anstellung von pflegenden Angehörigen als Geschäftsmodell entdeckt. Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid von 2019 benötigen die pflegenden Angehörigen dafür keine pflegerische Fachausbildung. Dies steht konträr zu den Administrativvertragen zwischen den Spitex-Verbänden und Krankenversicherern, welche als Mindestqualifikation für die Erbringung von Leistungen in der Grundpflege durch Spitex-Angestellte einen Kurs in Pflegehilfe vorschreiben.
In einer Situation, in der das Kostenwachstum in der Pflege seit Jahren zulasten der Restfinanzierer geht, erhalten nun Gemeinden neben den Spitex-Rechnungen zusätzlich Rechnungen der privaten Organisationen, die pflegende Angehörige anstellen. Besonders störend: die privaten Firmen kassieren dabei für die Anstellung einen wesentlichen Teil der Einnahmen und zahlen teilweise lediglich einen kleineren Teil den angestellten Familienangehörigen für ihre Dienste aus. Mit seiner Interpellation (23.3426) ersucht Ständerat Germann (SH) den Bundesrat um Stellungnahme zu dieser Entwicklung. Das Geschäft wurde am 15. Juni 2023 im Ständerat traktandiert und ist nach Wortmeldung des Interpellanten erledigt.
Position SGV: Der SGV begrüsst die Interpellation des SGV-Präsidenten, Hannes Germann, zu diesem Thema, um wichtige Grundsatzfragen auf nationaler Ebene zu klären. Mit der Anstellung von pflegenden Angehörigen durch die Spitex und privaten Organisationen ist eine Entwicklung mit weitreichenden finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden im Gange. Diese gilt es zu klären. So stellen private Organisationen wie etwa die AsFam (Assistenz für Familien mit pflegenden Angehörigen) bereits in elf Kantonen pflegende Angehörige an, die originäre Spitex-Leistungen übernehmen. Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf. Bestimmte Fragen sollen gemäss Antwort des Bundesrats jedoch in einem Bericht vertieft werden, das ist aus Sicht des SGV zu begrüssen.
Ständerat lehnt Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative ab
Der Ständerat blieb bei seiner Position, dass die Schweiz die Voraussetzungen bereits erfüllt, um ausreichend Flächen mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität festzulegen. Das Ziel von 30 Prozent Biodiversitätsflächen in der Schweiz gemäss internationalem Übereinkommen von Montreal-Kunming kann aus Sicht der kleinen Kammer auch mit den bestehenden Instrumenten und weiteren Anstrengungen erreicht werden. Es brauche keine zusätzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Somit würde die Biodiversitätsinitiative ohne Gegenentwurf dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Vorlage geht als nächstes zurück in den Nationalrat, weil dieser als Erstrat im Herbst 2022 zum indirekten Gegenvorschlag Ja gesagt hatte.
Position SGV: Der SGV bedauert den Entscheid des Ständerats. Städte und Gemeinden sind über das nationale Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verpflichtet, in intensiv genutzten Räumen für ökologischen Ausgleich zu sorgen und tragen mit ihren Massnahmen im Bereich der Biodiversität, beispielsweise mit Parks, Bäumen, Biotopen, zu einer erhöhten Lebensqualität ihrer Bevölkerung bei.
Mit dem indirekten Gegenvorschlag und den entsprechenden Anpassungen im NHG hätte aus Sicht des SGV ein akzeptabler Kompromiss vorgelegen, welcher die wesentlichen Anliegen der Kantone und Gemeinden aufgenommen hätte. Die Biodiversität würde mit einem qualitativen Ansatz gefördert, zudem wären finanzielle Mittel vorgesehen, welche die Umsetzung auf lokaler Ebene unterstützen. Ganz im Sinne eines Gegenvorschlags zur Biodiversitätsinitiative. Mit der Initiative würden die geltenden Kompetenzen und Handlungsspielräume der Kantone und Gemeinden unverhältnismässig eingeschränkt. Aus Sicht des SGV sind die Anliegen zur Förderung der Biodiversität daher auf Gesetzesebene und nicht in der Verfassung zu lösen.
Parlament will raschen Ausbau 5G ermöglichen. Motion geht zurück an den Nationalrat
Mit der im Nationalrat eingereichten Motion 20.3237 sollen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen und bis 2024 der rasche Ausbau der fünften Generation des Mobilfunkstandards (5G-Ausbau) ermöglicht werden. Der Bundesrat und die Branche sollen die Bevölkerung entsprechend sachgerecht informieren. Nach dem Nationalrat hat nun der Ständerat als Zweitrat der Motion in der letzten Sessionswoche mit einer Änderung zugestimmt. Er folgte seiner Kommission und nahm eine Präzisierung an, wonach die geltenden vorsorglichen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen nicht erhöht werden sollen. Der Vorstoss geht daher zurück in den Nationalrat.
Position SGV: Der SGV unterstützt die Absicht, die Rahmenbedingungen für einen möglichst raschen Aufbau des Mobilfunknetzes zu fördern. Ein solcher hat jedoch in enger Koordination und unter Respektierung der gesetzlichen Vorgaben und Aufgaben von Kantonen und Gemeinden zu erfolgen. Die Mobilfunk-Infrastruktur im Telekommunikationsbereich ist eine wichtige Grundinfrastruktur; sie untersteht dem Wettbewerb unter privaten Anbietern. Eine entscheidende Rolle im Bewilligungsverfahren kommt am Ende den Gemeinden zu, ihr Spielraum bleibt nicht zuletzt aufgrund der bundes- und kantonalgesetzlichen Vorgaben eingeschränkt. Es liegt also nicht alleine an den Gemeinden, eine solche Förderung umzusetzen.
Seit April 2023 sind die neuen Mobilfunkempfehlungen der Kantone in Kraft. Mit diesen Richtlinien konnte in wichtigen Bereichen des Vollzugs Rechtssicherheit geschaffen werden, um dabei die Basis für einen zeitgemässen Ausbau des Mobilfunknetzes zu schaffen. Darauf kann und soll im Rahmen des Gesetzesvollzugs aufgebaut werden.
Abschaffung Eigenmietwert: Nationalrat stimmt einem kompletten Systemwechsel zu
Der Eigenmietwert wird in der Politik seit Jahren kontrovers diskutiert. 2017 unternahm die Wirtschaftskommission des Ständerats einen neuen Anlauf. Der Ständerat sprach sich im Herbst 2021 knapp für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) aus. Der Nationalrat beschloss im Herbst 2022 Eintreten, schickte die Vorlage jedoch zur Überarbeitung zurück in die Kommission. Die Vorlage habe sich zu weit vom ursprünglichen Ziel entfernt. Wenn der Eigenmietwert abgeschafft werde, dürften nicht gleichzeitig Steuerabzüge für Wohneigentum möglich bleiben. Und für die Kantone und Gemeinden seien die Steuerausfälle finanziell nicht verkraftbar.
Der Bundesrat unterstützt einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung grundsätzlich. Der Anreiz zur Verschuldung sei schlecht, das System zu komplex und es gebe das Problem der Rentner mit tiefem Einkommen und hohem Eigenmietwert. In der letzten Sessionswoche sprach sich der Nationalrat für einen konsequenten Systemwechsel inklusive Zweitwohnungen aus. Nur so könnten gemäss Nationalrat die Steuerbehörden administrativ entlastet und Doppelspurigkeiten verhindert werden. Eigenheimbesitzer sollen demnach künftig auch bei Zweiwohnungen den Eigenmietwert nicht mehr versteuern müssen. In der Gesamtabstimmung stimmte er der Vorlage mit 109 zu 75 Stimmen (8 Enthaltungen) zu. Das Geschäft geht an den Ständerat zurück.
Position SGV: Mit dem geplanten Systemwechsel bei der Eigentumsbesteuerung müssen Kantone und Gemeinden mit Steuerausfällen in Milliardenhöhe rechnen. Entsprechend kritisch hatte sich der SGV in die parl. Debatte eingebracht. Die Abschaffung des Eigenmietwerts sollte wenn überhaupt aus Sicht des SGV einen konsequenten Systemwechsel beinhalten, der grundsätzlich keine Ausnahmen zulässt. Zudem sollten die finanzpolitischen Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden in einem tragbaren Rahmen gehalten werden können. Schliesslich sollte im Vergleich zur heutigen Situation ein tatsächlicher Mehrwert für alle resultieren.
Raumplanung. Nationalrat für Stabilisierungsziel beim Bauen ausserhalb der Bauzonen
Mit der Vorlage zur zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2), welche sich dem Bauen ausserhalb der Bauzone annimmt, will das Parlament der Landschaftsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Kernelement ist das Stabilisierungsziel: Ausserhalb der Bauzonen soll die Zahl der Gebäude nicht mehr steigen. Eine Abbruchprämie soll dabei einen Anreiz bieten, um Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone zu beseitigen. Die Kantone sollen hierzu im Richtplan ein Gesamtkonzept zur Erreichung dieses Zieles festlegen und darin die Zahl der neu erstellten und abgebrochenen Gebäude wie auch die Entwicklung der Bodenversiegelung erfassen. Der Ständerat hiess die Vorlage im Sommer 2022 gut (18.077) und räumte den Kantonen mehr Spielraum ein. So können sie beispielsweise in Spezialzonen Ausnahmen ermöglichen, etwa für die Erneuerung von Restaurants und Hotels ausserhalb des Baugebietes oder für die Umnutzung leerstehender Landwirtschaftsgebäude.
In der letzten Sessionswoche trat nun auch der Nationalrat oppositionslos auf die Vorlage ein, die er in ihrer früheren Fassung Ende 2019 nicht hatte debattieren wollen. Anders als die kleine Kammer will der Nationalrat keine zusätzlichen Ausnahmen zum Bauen ausserhalb des Baugebiets zulassen und fasst einzelne Beschlüsse deshalb enger. In der Gesamtabstimmung hiess er die Vorlage mit 173 zu 0 Stimmen bei 13 Enthaltungen gut. Das Geschäft geht mit Differenzen zurück in den Ständerat.
Position SGV: Kantone und Gemeinden sind von vielen Auswirkungen der Vorlage direkt betroffen. Im Gesamten und im Einzelnen: So soll auch in Zukunft ein Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen erhoben werden können. Andernfalls müssten die fehlenden Fondsgelder über generelle Steuermittel (kantonale und/oder kommunal) finanziert werden. Zudem wird ohne Not in kantonale und kommunale Kompetenzen eingegriffen, was aus staatspolitischen Überlegungen abzulehnen ist. Um das Stabilisierungsziel erreichen zu können, dient die Abbruchprämie als Anreizsystem.
Der SGV hat aber mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Finanzierung der Abbruchprämie für Kantone und Gemeinden wie aktuell vorgeschlagen nicht tragbar ist. Die Mehrwertausgleichs-Fonds in den Kantonen verfügen heute schlicht nicht über die Rücklagen, um zusätzliche Finanzierungsaufgaben zu übernehmen. Dennoch hält das Parlament an dieser Bestimmung fest, entgegen den Interessen der Gemeinden.
Rückblick auf die Frühjahrssession 2023
Am Freitag, 17. März 2023 ging die Frühjahrssession der eidgenössischen Räte zu Ende. Einen Schwerpunkt bildeten die verschiedenen klima- und energiepolitischen Dossiers. Nach einer intensiven dreitägigen Debatte zum sogenannten Mantelerlass über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien nahm der Nationalrat die Gesetzesvorlage mit 104 zu 54 Stimmen bei 33 Enthaltungen an. Um die an der Urne beschlossene Energiewende zu schaffen, sollen zahlreiche Massnahmen im Energie-, Stromversorgungs- und im Raumplanungsgesetz verankert werden. So beschloss die grosse Kammer u.a., dass bei Neubauten und erheblichen Um- und Erneuerungsbauten Solarpanels installiert werden müssen und setzte die Sistierung der Restwasservorschriften bei der Neukonzessionierung von Wasserkraftwerken durch. Die Vorlage geht nun zur Bereinigung der zahlreichen Differenzen zurück an den Ständerat.
Mit dem klaren Nein zur Gletscher-Initiative stellte sich der Nationalrat klar hinter das vom Parlament im Herbst verabschiedete Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz. Zudem sprach sich die grosse Kammer für die «Lex Windkraft» sowie die Vorlage zur Verstetigung der Bundesmittel für die familienergänzende Kinderbetreuung aus. Der Ständerat sprach sich gegen eine vorzeitige Revision der gesetzlichen Grundlagen für die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation aus und lehnte auch neue Bestimmungen zur Förderung der Baukultur auf Bundesebene ab. Von insgesamt 16 Vorlagen kam auch das neue Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (E-Government-Vorlage) unter Dach und Fach.
In unserem Sessionsrückblick finden Sie alle Beschlüsse des Parlaments zu den für die Gemeinden relevanten Vorlagen mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).
Nationalrat beschliesst vorsorgliches Nein zu Gletscher-Initiative
Die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» will eine klimaneutrale Schweiz ab 2050. Ab diesem Zeitpunkt sollen auch keine fossilen Brenn- und Treibstoffe wie etwa Öl, Gas, Benzin, Diesel oder Kohle mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Für den Ständerat geht ein solches Verbot zu weit, er hat die Gletscher-Initiative bereits abgelehnt. Nun hat sich auch der Nationalrat am 1. März 2023 mit 107 zu 87 Stimmen gegen die bedingt zurückgezogene Gletscher-Initiative (21.055) ausgesprochen. Den direkten Gegenvorschlag des Bundesrats haben beide Räte ebenfalls abgelehnt, nachdem sie im letzten Herbst das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz (21.501) beschlossen haben. Das Parlament hält das verabschiedete Klimaschutzgesetz für den besseren Weg, um den Übergang zu Netto-Null-Treibhausgasemissionen voranzutreiben. SP, Grüne, GLP und EVP unterstützten die Initiative. Am 1. Juni 2023 wird aufgrund der Referendumsabstimmung über das Klimaschutzgesetz das Volk das letzte Wort haben.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments, die Gletscher-Initiative und deren direkten Gegenentwurf abzulehnen. Das vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz greift die zentralen Anliegen der Gletscher-Initiative auf und sieht konkrete Etappenziele zur Verminderung der Treibhausgas-Emissionen vor. Die vorgesehenen Massnahmen werden Gemeinden und Städte in ihren Bestrebungen unterstützen, die Klimaziele zu erreichen. Der SGV-Vorstand hat deshalb Zustimmung zum Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz beschlossen.
Nationalrat sagt Ja zur Vorlage für die familienergänzende Kinderbetreuung
Mit der Vorlage zur Umsetzung der Pa.Iv. 21.403 sollen die bislang befristeten Bundesmittel in eine stetige Finanzierung zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung übergehen. Die Vorlage verfolgt zwei Kernziele: Eine nachhaltige und wirkungsvolle Reduktion der Betreuungskosten für Eltern, die ihre Kinder familienextern betreuen lassen. Andererseits sollen Themen wie die bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Qualität der familienergänzenden Kinderbetreuung via Programmvereinbarungen gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden vorangetrieben werden. Der Nationalrat stimmte der Vorlage, die seine Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) ausgearbeitet hatte, am Mittwoch, 1. März 2023, zu und überwies diese praktisch unverändert an den Ständerat. Dieser befasst sich voraussichtlich in der Sommersession mit dem Geschäft.
Position SGV: Der SGV nimmt das Votum der Grossen Kammer erfreut zur Kenntnis. Er hat die parl. Initiative zur Verstetigung der Bundesgelder und nachhaltigen Reduktion der Elternbeiträge politisch eng begleitet und unterstützt – gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) und dem Schweizerischen Städteverband (SSV). Der SGV begrüsst, dass der Nationalrat den Handlungsbedarf aufgrund der sehr hohen Betreuungskosten in der Schweiz erkannt hat und den volkswirtschaftlichen Nutzen sieht, der mit einer familienexternen Kinderbetreuung einhergeht. Insbesondere hat er es unterlassen, den Bundesbeitrag zu senken. Somit sieht die Vorlage weiterhin vor, dass der Bund bis zu 20 Prozent der nationalen durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes trägt. Damit würde der Bund jährlich rund 710 Millionen Franken aufwenden, um die elterlichen Betreuungskosten zu senken. Dies ermöglicht, die elterlichen Betreuungskosten spürbar zu senken und folglich eine entsprechend grosse Wirkung zu erzielen.
Tiefe Beträge zur Reduktion der Elternkosten drohen die Zielsetzung der Vorlage zu verfehlen – nämlich die berufliche Entfaltung beider Elternteile als Fundament der Gleichstellungpolitik und als Beitrag zur Reduktion des Arbeitskräftemangels. Gleichzeitig relativieren sich die Investitionen, wenn sie dem volkwirtschaftlichen Schaden aufgrund der aktuell unvorteilhaften Rahmenbedingungen gegenübergestellt werden. Durch die hohen Kosten für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ist die Schweiz für junge, mobile Fachkräfte und Firmen heute wenig attraktiv. Von einer besseren Standortattraktivität profitieren alle Staatsebenen. Es braucht deshalb eine Bundesbeteiligung, um hier gemeinsam eine Verbesserung zu erreichen.
Als nächstes ist der Ständerat am Zug. Hier gilt es die kritischen Voten aufzunehmen und aufzuzeigen, dass die Vorlage des Bundes die bestehende Kompetenzordnung nicht verletzt und die kantonalen Subventionssysteme nicht übersteuert werden. Der Bund bleibt in einer subsidiären Rolle, Kantone und Gemeinden haben weiterhin die Hauptverantwortung in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Mit den Programmvereinbarungen wiederum kann jeder Kanton mit seinen Gemeinden dort ansetzen, wo er den grössten Bedarf sieht. Der SGV wird sich für eine mehrheitsfähige Lösung im Parlament einsetzen.
Digitale Verwaltung: Neues Bundesgesetz unter Dach und Fach
Mit dem geplanten neuen Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) wollen Bundesrat und Parlament die digitale Verwaltung fördern. Insbesondere soll das EMBAG (22.022) die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Behörden und Dritten im Bereich von E-Government ermöglichen. Unter dem Grundsatz «digital first» sollen Prozesse künftig primär digital erledigt werden.
Beide Räte haben die Vorlage gutgeheissen. Anders als der Ständerat wollte der Nationalrat die Kantone jedoch zunächst zu bestimmten Informatiksystemen verpflichten können. In der ersten Sessionswoche räumte der Nationalrat die wichtigsten Differenzen zum Ständerat aus. Zuletzt war noch umstritten, ob der Bund Vereinbarungen direkt mit den Gemeinden abschliessen können soll. Die Kantone haben mit den Gemeinden vielerorts eigene Organisationen geschaffen, um die digitale Transformation voranzutreiben. Der Ständerat befand, dass die Kantone aufgrund dieser Vereinbarungen zwischen Bund und Gemeinden nicht aussen vorbleiben dürfen und forderte eine Anhörungspflicht. Der Nationalrat schloss sich dieser Forderung schliesslich an. In der Schlussabstimmung wurde das neue Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben EMBAG mit 183 zu 8 Stimmen bei 6 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 42 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Ständerat) angenommen.
Position SGV: Die Digitalisierung von staatlichen Dienstleistungen schreitet voran. Es ist zielführend, dass man im Bereich der digitalen Behördendienstleistungen über alle föderalen Staatsebenen und insbesondere innerhalb des Kantons mit den Gemeinden zusammenarbeitet. Viele Kantone setzen diese Kultur der Kooperation mit ihren Gemeinden bereits um. Über den SGV sind die Gemeinden zudem auf Bundesebene in die Digitale Verwaltung Schweiz eingebunden. Der SGV unterstützt das geplante Bundesgesetz EMBAG, weil es eine wichtige Rechtsgrundlage zur Förderung der digitalen Verwaltung in der Schweiz schafft und insbesondere auch die finanzielle Beteiligung des Bundes klärt.
Der SGV begrüsst, dass sich das Parlament gegen schweizweite Vorgaben ausgesprochen hat. Kantone und Gemeinden müssen in der Umsetzung über den notwendigen Handlungsspielraum verfügen. Die digitalen Behördenleistungen bzw. Services müssen sich am Bedarf der Bevölkerung orientieren. Die Gemeinden garantieren hier aufgrund ihrer Nähe zur Bevölkerung den Praxistest für die digitale Transformation im Bundesstaat.
Nationalrat sagt Ja zur Windkraft-Offensive
Der Nationalrat will den Bau von Windparkanlagen beschleunigen und damit die einheimische Stromproduktion stärken. Er hat sich am Mittwoch, 8. März 2023 mit 134 zu 51 Stimmen klar für die dringlich erklärte Gesetzesvorlage «Lex Windkraft» (22.461) ausgesprochen. Neu soll die Baubewilligung für Windenergieprojekte im nationalen Interesse, die über eine rechtskräftige Nutzungsplanung verfügen, vom Kanton erteilt werden – nicht mehr von der Standortgemeinde. Einsprachen sind nur noch an eine kantonale Instanz möglich. Die Gesetzgebung soll so lange in Kraft bleiben, bis in der Schweiz eine zusätzliche Windkraft-Jahresproduktion von 1 Terawattstunde (TWh) realisiert ist (also sechsmal mehr als Windanlagen in der Schweiz heute produzieren).
Der Minderheitsantrag der SVP, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen, war chancenlos. Die Mehrheit im Nationalrat befand, die Vorlage sei verfassungskonform, die Volksrechte seien ausreichend gewährleistet und die Gemeinden hätten genügend Mitspracherechte bzw. Rekursmöglichkeiten. Das Geschäft geht nun am 20. März in die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S). Der Ständerat befasst sich voraussichtlich in der Sommersession damit. Windkraftgegner haben bereits das Referendum gegen die Lex Windkraft angekündigt. Für sie ist die Vorlage verfassungswidrig und greift die Gemeindeautonomie an.
Position SGV: Die Anstrengungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Energiebereich und den damit verbundenen Ausbau der erneuerbaren Energien werden vom SGV unterstützt. Allerdings darf dieser Ausbau nicht auf Kosten der Gemeindeautonomie, der demokratischen Mitspracherechte und weiterer verfassungsrechtlicher Grundsätze geschehen. Der Einbezug der Standortgemeinden bei der Baubewilligung für grosse Windparkprojekte sowie die demokratische Mitsprache der Bevölkerung sind für den SGV eine unerlässliche Voraussetzung für die Akzeptanz und Legitimität gegenüber solchen Grossprojekten.
Der SGV fordert das Parlament auf, die Vorlage zu sistieren und wesentliche Fragen vertieft abzuklären. So auch den folgenden Vorschlag: Neu sollen die Betreiber solcher Anlagen die Standortgemeinden entschädigen – mit einem Windzins. Vorbild ist der Wasserzins, den Elektrizitätsunternehmen an Kantone oder Gemeinden entrichten müssen, wenn sie an einem Standort die Wasserkraft eines Gewässers exklusiv nutzen dürfen. Es kann nicht sein, dass gewisse Private und Elektrizitätswerke einseitig die grossen Profiteure solcher Grossanlagen im Windbereich sind, ohne eine Abgeltung der Öffentlichkeit. Ein Windzins würde zudem die generelle Akzeptanz von Windkraftanlagen in den Gemeinden fördern.
Ständerat will keine Anpassungen bei der erleichterten Einbürgerung der dritten Generation
Der Ständerat will die Regeln für die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation nur vier Jahre nach Inkrafttreten von neuen Bestimmungen nicht anpassen. Er hat am Mittwoch, 8. März 2023, eine parlamentarische Initiative der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (22.404) mit 28 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen klar abgelehnt. Eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes und der dazugehörigen Verordnung drängt sich aus Sicht des Ständerats derzeit nicht auf. Die erleichterte Einbürgerung für die dritte Generation sei erst vor vier Jahren eingeführt worden und nun gelte es abzuwarten, bis mehr Informationen zur Entwicklung der Situation vorliegen. Das Anliegen ist damit vom Tisch.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Ständerats. Der Zeitpunkt ist noch zu früh, um bereits eine Gesetzrevision anzustossen.
Postalische Grundversorgung: Fristverlängerung bei Standesinitiative Jura
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) hatte sich im Herbst 2020 von der Post über deren Strategie für die Jahre 2021-2024 informieren lassen. Sie begrüsste insbesondere die Tatsache, dass 800 Poststellen bestehen bleiben sollen. Im Frühjahr 2022 präsentierte eine Expertengruppe im Auftrag des UVEK und des EFD ihre Vision für den postalischen Service public im Jahr 2030. Vor diesem Hintergrund entschied die KVF-S, die nächsten Schritte des Bundesrats abzuwarten und sämtliche hängigen Post-Geschäfte zu sistieren. Der Ständerat folgte dem Antrag seiner Kommission und beschloss am 8. März die Behandlungsfrist der Standesinitiative Jura (17.314) um zwei weitere Jahre bis zur Frühjahrssession 2025 zu verlängern.
Position SGV: 2022 diskutierte das nationale Parlament über das Postorganisationsgesetz und entschied mit deutlicher Mehrheit, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die eidgenössischen Räte wollten vor einer strukturellen Neuorganisation geklärt haben, wie sich der Grundversorgungsauftrag der Post künftig ausgestaltet. Der SGV begrüsste den Entscheid des Parlaments. Zuerst sollte klar sein, wie der postalische Service public definiert wird, bevor die Neuorganisation der Postfinance als Finanzierungsquelle ebendieses Service public diskutiert werden kann. Den im Frühjahr 2022 vorgelegten Expertenbericht beurteilt der SGV insgesamt kritisch. Was als «Modernisierung der Post» angepriesen wird, kommt aus Sicht SGV einem qualitativen wie auch quantitativen Leistungsabbau im postalischen Service public gleich. Für den SGV ist unerlässlich, dass es auch in Zukunft einen bezahlbaren Service public mit Dienstleistungen der postalischen Grundversorgung in allen Regionen der Schweiz gibt. Hierzu gehören auch die 800 Poststellen im Land, welche einen Minimalstandard darstellen und bestehen bleiben müssen.
Obwohl die Gemeinden viele der Reformschritte mitgetragen haben, muss die Post ihr Tempo an die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft anpassen. Es müssen jetzt zeitnah Diskussionen zur postalischen Grundversorgung der Zukunft geführt werden, unter Einbezug aller staatlichen Akteure. Die entsprechenden Arbeiten wurden eingeleitet; Das Departement für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation soll dem Bundesrat bis im Sommer 2023 einen Bericht mit den Ergebnissen und Vorschlägen zum weiteren Vorgehen unterbreiten. Die Anliegen der Standesinitiative Jura müssen in diese Arbeiten einfliessen.
Mo. Nationalrat (UREK-NR). Förderung der Baukultur von hoher Qualität
Der Nationalrat möchte den Bundesrat beauftragen, im Rahmen der nächsten Kulturbotschaft 2025-2028 die Förderung der Baukultur mit neuen Bestimmungen im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) zu stärken (22.3892). Die Mehrheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-SR) lehnt dieses Anliegen ab. Sie ist der Ansicht, dass die Baukultur Sache der Kantone ist und seitens Bund dafür keine zusätzlichen Finanzmittel vorzusehen sind. Ein Nein zur Motion würde die bisherigen Arbeiten des Bundes zur Förderung der Baukultur im Sinne der laufenden Kulturbotschaft (2021-2024) und deren Fortsetzung im Rahmen der Kulturbotschaft 2025-2028 nicht in frage stellen, hielt Ständerat Daniel Fässler in seinem Votum fest. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit sei es aber falsch, schon heute eine Gesetzesrevision zu verlangen. Der Ständerat befasste sich am 15. März mit dem Geschäft und lehnte die Motion mit 23 zu 15 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab. Das Geschäft ist damit erledigt.
Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Ständerats. Er sieht keine Notwendigkeit, die Baukultur mit neuen gesetzlichen Bestimmungen zentral beim Bund zu regeln. Eine qualitativ hochstehende Baukultur und Siedlungsentwicklung sind wichtige Anliegen, welche die Gemeinden unter anderem durch die Ortsplanung, kommunale Baureglemente und die Anwendung von planungs- und verfahrensrechtlichen Instrumenten sicherstellen. Angesichts der zunehmenden Dichte an Vorschriften für die Behörden, wie beispielsweise das Raumplanungsgesetz mit seinen Teilrevisionen oder das revidierte Landschaftskonzept Schweiz, stehen die Gemeinden vor grossen Herausforderungen und die Planungsprozesse werden zunehmend komplexer. Für die Gemeinden ist es daher entscheidend, dass sie über den nötigen Handlungsspielraum und die Entscheidungskompetenzen verfügen, um die Baukultur zu fördern.
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