Die «Chaos-Initiative» gefährdet die Sicherheit und den bilateralen Weg
Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) lehnt die Volkinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!», über die am 14. Juni abgestimmt wird, entschieden ab. Eine Annahme der Initiative hätte u.a. für kommunale Alters- und Pflegeheime, Entsorgungshöfe oder Spitexorganisationen gravierende und folgenschwere Konsequenzen.
Die Initiative der SVP würde den Bund verpflichten, Massnahmen zu ergreifen, falls die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor dem Jahr 2050 die Schwelle von 9,5 Millionen Personen erreicht. Sollte die 10-Millionen-Marke überschritten werden, müsste der Bundesrat völkerrechtliche Verträge wie etwa das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU aufkünden.
Aus Sicht des SGV ist diese starre Obergrenze kein gangbarer Weg und schafft nur neue Probleme – für die Schweiz und ihre Gemeinden. Bereits heute gehen mehr Arbeitskräfte in Pension, als Junge ins Berufsleben nachrücken. Die Schweiz ist auf die Personenfreizügigkeit mit der EU und die Zuwanderung von Fachkräften angewiesen. Dies gilt namentlich auch für die Gemeinden. Ohne Zuwanderung fehlen Pflege- und Betreuungspersonal in den Alters- und Pflegeheimen und Spitexorganisationen sowie Mitarbeitende der technischen Dienste in den Bereichen Strassenunterhalt, Grünpflege, Infrastruktur und Winterdienst. Aber auch in der IT oder im Sicherheits- und Rettungswesen fehlen Fachkräfte, was zu spürbaren Risiken im Alltag führt.
Eine strikte Zuwanderungsbegrenzung verschärft den Fachkräftemangel unnötig und gefährdet die für die Schweiz notwendigen bilateralen Beziehungen zur EU. Der Zuwanderung soll stattdessen mit dem konsequenten Schutz des Asylsystems vor Missbrauch, der Schaffung von mehr Wohnraum und der Behebung von Engpässen im Infrastrukturbereich begegnet werden – und nicht mit einer starren Bevölkerungsgrenze, die unseren Wohlstand gefährdet, uns von Europa isoliert und die demografische Entwicklung ignoriert. Der Verbandsvorstand lehnt die gefährliche «Chaos-Initiative» der SVP daher ab.
