Institution Gemeinde
Die Gemeinden bilden neben den Kantonen und dem Bund die dritte institutionelle Staatsebene. Staatsrechtlich werden sie über die jeweiligen Kantonsverfassungen erfasst und definiert. Auf Bundesebene besteht mit dem Gemeindeartikel ein verfassungsmässiges Mitspracherecht. So muss der Bund bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden berücksichtigen. Weiter garantiert das Subsidiaritätsprinzip, dass der Bund nur dann eine Aufgabe übernimmt, wenn sie nicht durch die anderen föderalen Ebenen erledigt werden kann. Die Aufgaben und Kompetenzen in den Gemeinden sind vielfältig und divers. Das macht ein kommunalpolitisches Engagement herausfordernd und spannend.
Die Durchsetzung der Gemeindeautonomie bildet für den SGV auf Bundesebene eine laufende Aufgabe. Auch die föderale Umsetzung von neuen Bundesgesetzen muss immer wieder eingefordert werden, damit Gemeinden nicht zu «Vollzugsorganen» der Kantone werden und ihre Aufgaben auf lokale bzw. regional abgestimmte Art und Weise umsetzen können. Neben den Divergenzen gibt es unter den Staatsebenen aber auch viele gemeinsame Interessen wie etwa die Aufrechterhaltung eines lebendigen Milizsystems in der Politik. Das Milizsystem ist neben dem Föderalismus und der direkten Demokratie ein Pfeiler des Erfolgsmodells Schweiz. Dank dem Milizsystem bleibt die Politik in der Schweiz bürgernah. Mit dem Jahr der Milizarbeit 2019 hat der Verband einen gewichtigen Schwerpunkt im Thema gesetzt und engagiert sich darüber hinaus mit weiteren Massnahmen, um das Milizsystem zu stärken wie beispielsweise mit der Zertifizierung der Führungskompetenzen der Gemeinderatsmitglieder. Ein weiteres wichtiges Thema ist die politische und gesellschaftliche Partizipation.
- 26.01.2022 Umsetzung des Verbots zur Gesichtsverhüllung (Art. 10a BV): Änderung des Strafgesetzbuches102,53 KB
- 18.08.2021 Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS)900,47 KB
- 18.08.2021 Modification de l'ordonnance sur les droits politiques (ODP) et de l'ordonnance de la ChF sur le vote électronique (OVotE) (en allemand, resumée en français)900,47 KB
- 22.11.2019 Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)511,94 KB
- 30.09.2019 SVGW Empfehlung W10033159,30 KB
- 13.09.2019 E-Government-Strategie Schweiz 2020-2023909,43 KB
- 05.09.2019 Totalrevision der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN)189,20 KB
- Totalrevision der Bevölkerungsschutz- und der Zivilschutzverordnung348,00 KB
- Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“)163,77 KB
- 22.02.2019 Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden)225,72 KB
- 01.04.2019 Ablösung der Ausländerausweise in Papierform durch Ausweise im Kreditkartenformat376,34 KB
- Revision der Zivilstandsverordnung (ZStV) und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) Bundeslösung Infostar und zivilstandsamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener487,46 KB
- Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes563,57 KB
- Verordnung über den Schutz vor Störfällen438,89 KB
- Genehmigung des Übereinkommens des Europarats vom 3. Juli 2016 über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen288,94 KB
- Ordnungsbussenverordnung130,69 KB
- Änderung der Vernehmlassungsverordnung461,86 KB
- Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften114,31 KB
- Entwurf eines Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981.83,08 KB
- 13.418/13.419/13.420/13.421/13.422 n Pa.Iv. Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren103,31 KB

